Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
beschließt:
Alternative 1:
Der Rat der Stadt
stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung des Ratsbeschlusses vom
13.12.2011 (Vorlage 337/11-3 – Punkt 6) und der Änderung der Zuständigkeitsordnung
nicht zu.
Alternative 2:
Der Rat der Stadt
Rheine ändert seinen Beschluss vom 13.12.2011 (Vorlage 337/11-3) zu Punkt 6 wie
folgt:
1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass die Umsetzung bzw.
Fortschreibung der einzelnen Teilprojekte der Zustimmung des
Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ bedarf.
2. Die Beteiligungs- und Entscheidungsrechte der weiteren vom Projekt
inhaltlich betroffenen Fachausschüsse sind zu beachten. Eine Änderung der
Zuständigkeitsordnung erfolgt nicht.
3. Entscheidungen über finanzielle Auswirkungen sind weiterhin vom
Haupt- und Finanzausschuss zu treffen.
4. Das „Politische Arbeitsgremium SSD“ wird aufgelöst.
Begründung:
Mit Schreiben vom
22.09.2014 stellte die CDU-Fraktion den als Anlage 1 beigefügten Antrag.
Begründung zu
Alternative 1
Ziele des Förderprogramms Soziale Stadt / Projekt Soziale Stadt
Dorenkamp:
Das Programm Soziale Stadt NRW möchte
positive Entwicklungen in Quartieren mit baulichen und sozialen Problemlagen
nachhaltig anstoßen. Es ist auf der einen Seite ein Teilprogramm der
Städtebauförderung, das sich den daraus geförderten Maßnahmen der
städtebaulichen Erneuerung eines Quartiers widmet. Auf der anderen Seite ist es
ein Leitprogramm, das auf die Bündelung von öffentlichen und privaten
Ressourcen angelegt ist und es ermöglicht, in Kombination mit anderen Förderprogrammen
auch soziale oder ökonomische Themen anzugehen. Die sozialen Inhalte zeichnen
sich dabei insbesondere durch die Förderung der Übernahme von Eigenverantwortung
und bürgerschaftlichem Engagement der im Stadtteil wohnenden Bürger aus. Eine
wichtige Aufgabe ist auch die Verstetigung der bewährten oder initiierten
Strukturen, um nach Auslaufen der Förderung die angestoßene positive Entwicklung
des Stadtteils fortzuführen.
Das Projekt Soziale Stadt Dorenkamp (SSD) beinhaltet eine Vielzahl von
städtebaulichen aber auch sozialen Teilprojekten. Diese Teilprojekte werden
durch das Stadtteil-Management und die Fachbereiche 1, 2 und 5 der Stadt Rheine
begleitet.
Projektorganisation: Beteiligung der Fachausschüsse:
Die oben
beschriebene Ausprägung des Projektes Soziale Stadt Dorenkamp erfordert in
seiner Umsetzung die Einbindung einer Vielzahl von Beteiligten, insbesondere
aber die Beteiligung von verschiedenen Fachausschüssen. Um schnell auf Veränderungen
in der Projektumsetzung reagieren zu können, hat der Rat der Stadt Rheine am
13.12.2011 dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, den Haupt- und Finanzausschuss
zum Projektausschuss zu bestimmen, denn der Haupt- und Finanzausschuss
koordiniert die Arbeit der Fachausschüsse und entscheidet über die finanziellen
Auswirkungen des Projektes.
Die
Vertreter/Vorsitzenden der Fachausschüsse sind in der Regel gleichzeitig Mitglied
im Haupt- und Finanzausschuss.
(Hinweis: Modell für
diese Verfahrensweise war die Projektumsetzung der Regionale 2004, wo diese
Organisationsform in dem engen zeitlichen Rahmen nach Meinung aller Akteure
hervorragend funktioniert hat.)
Rat und Verwaltung
waren sich bei diesem Vorschlag bewusst, dass es im Projekt SSD auch fachliche
Detailfragen zu beraten und zu klären gibt, die in einer Sitzung eines
Koordinierungsausschusses nicht immer detailliert erörtert werden können. Daher
wurde auf Vorschlag der CDU-Fraktion ein „Politisches Arbeitsgremium SSD“
gebildet, in dessen Sitzungen die Detailfragen erörtert und die Ergebnisse und
Informationen in die Fraktionsberatungen implementiert werden können. Zudem wurde
beschlossen, dass der Beginn von Teilprojekten der Beschlussfassung des Haupt-
und Finanzausschusses bedarf.
Diese
Projektorganisation war Konsens zwischen allen Fraktionen und hat bewirkt, dass
die Ausschüsse die Rolle des Haupt- und Finanzausschusses insbesondere als
koordinierenden Ausschuss akzeptiert haben. Wenn wie beantragt ein Fachausschuss
(Stadtentwicklungsausschuss) die Rolle anderer Fachausschüsse wahrnehmen
sollte, wird dies voraussichtlich den Widerspruch der anderen Fachausschüsse
bewirken, zumal dies eine Schwerpunktsetzung im Bereich Bauen suggeriert, die
nicht den definierten Zielen des Förderprogramms „Soziale Stadt“ entspricht.
Dies gilt in gleicher Weise auch für das Projekt Soziale Stadt Dorenkamp.
Begründung zu
Alternative 2:
Auswirkungen der beantragten Änderung (neuer Projektausschuss:
Stadtentwicklungsausschuss):
Die von der CDU-Fraktion
beantragte Änderung des Ratsbeschlusses bewirkt, dass neben dem
Stadtentwicklungsausschuss als Fachausschuss für Planen und Bauen weitere
Ausschüsse themenbezogen beteiligt werden müssen. Die zukünftig zu beteiligenden
Ausschüsse sind:
Schulausschuss,
Kulturausschuss, Sportausschuss, Jugendhilfeausschuss (gesetzlicher
Pflichtausschuss z.B. für das Thema Spielplätze) und Sozialausschuss.
Neben dem
finanziellen Mehraufwand für die Erstellung der jeweiligen Ausschussvorlagen
und der Beratungen in mehreren Ausschüssen (auch wenn gemeinsam getagt würde)
hat die beantragte Änderung Auswirkungen auf den Projektfortschritt, da der
Beteiligungsaufwand in zeitlicher Hinsicht durch die Mehrfachberatungen allein
deswegen steigt, weil die Ausschüsse in unterschiedlichen Zeitrhythmen tagen.
Dazu kommt, dass nach den Beratungen im Fachausschuss bei budgetrelevanten
Folgen zusätzlich der Haupt- und Finanzausschuss einzuschalten ist. Auch im
Falle unterschiedlicher Beschlusslagen wäre der Haupt- und Finanzausschuss in
seiner Koordinierungsfunktion zu beteiligen.
Mit einer Zustimmung
zum Beschlussvorschlag zu den Ziffern 1. und 2. ergibt sich auch, dass das
„Politische Arbeitsgremium SSD“ aufgelöst werden kann, da die Begründung für
die Bildung dieses Arbeitsgremiums entfällt (siehe Abschnitt „Projektorganisation:
Beteiligung der Fachausschüsse“).
Änderung der
Zuständigkeitsordnung:
Die Verwaltung
schlägt vor, die geltende Zuständigkeitsordnung nicht zu ändern.
Eine dauerhafte Änderung der Zuständigkeitsordnung ist bei Projekten bisher explizit nicht vorgenommen worden, denn Projekte sind immer zeitlich begrenzt. Zudem würde eine Aufnahme der Sonderregelung für das Projekt SSD in die Zuständigkeitsordnung bewirken, dass diese in Gänze geprüft werden müsste, um Widersprüche in der Zuordnung auszuschließen. Als Beispiel sei hier das Teilprojekt „Gestaltung der Freiflächen am Schulzentrum Dorenkamp“ angeführt:
Zuständigkeitsordnung lfd. Nr. 62
= „Schulplatzumgestaltungen, Schulhoferneuerung
und Schulgärtenanlegung“ = Zuständigkeit: Schulausschuss
- Entscheidung.
Zuständigkeitsordnung lfd. Nr. 99 = „Gestaltung und Unterhaltung von Kinderspiel-
und Bolzplätzen“ = Zuständigkeit: Jugendhilfeausschuss
- Entscheidung.
Würde dem Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ die Entscheidungsbefugnis für das Teilprojekt „Gestaltung der Freiflächen am Schulzentrum Dorenkamp“ zugesprochen, müsste dem Schulausschuss bzw. dem Jugendwohlfahrtsausschuss die Entscheidungsbefugnis für dieses Teilprojekt (durch Ratsbeschluss) entzogen werden.
Daher sollte im Projektverlauf die Beteiligung der
jeweiligen inhaltlich zuständigen Fachausschüsse auf der Basis der geltenden
Zuständigkeitsordnung erfolgen.
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt eine
Beschlussfassung zu Alternative 1 vor, da die bisherige Projektumsetzung
gezeigt hat, dass die beschlossene Projektorganisation dem Projekt eine hohe
Flexibilität – insbesondere in der zeitlichen Umsetzung - verleiht.
Anlagen:
Antrag der CDU
Fraktion vom 22.09.2014