Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu
fassen:
Die
Johannesschule Mesum wird ihren Schulnamen auch weiterhin unverändert führen.
Begründung:
Die
Namensgebung und –änderung einer Schule fällt in den Zuständigkeitsbereich des
Schulträgers. Damit ist für die Namensgebung einer öffentlichen Schule der
Schulträger alleine zuständig; sie gehört zum kommunalen Selbstverwaltungsrecht.
Eine Beteiligung bzw. Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde ist schulrechtlich
nicht vorgesehen.
Ein formales
Verfahren zur Namensgebung / -änderung ist in NRW nicht vorgeschrieben, so dass
lediglich § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes NRW als allgemeine Vorschrift zu
beachten ist. Hiernach muss jede Schule eine Bezeichnung führen, die den
Schulträger, die Schulform und bei Grundschulen auch die Schulart angibt. Der Name
der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden und
muss der Schule eindeutig zuzuordnen sein. Ein rechtmäßiger Ratsbeschluss unter Angabe des Änderungstermins ist
erforderlich. Eine Beteiligung bzw. Mitwirkung der Schule (Schulkonferenz)
sollte erfolgen.
Mit Beginn
des Schuljahres 2013/14 ist der Grundschulverbund Johannesschule Mesum
errichtet worden. Dieser Schulverbund setzt sich zusammen aus den beiden bis
dato selbständigen Grundschulen der Johannesschule Mesum und der Ludgerusschule
Elte, die damit zum 31. Juli 2013 aufgelöst wurde und zukünftig
lediglich als Teilstandort der Johannesschule Mesum (= Hauptstandort) geführt
wird. Somit existiert die ehemalige Ludgerusschule Elte seit dem 01. August
2013 nicht mehr!
Diese schulorganisatorische
Maßnahme stellte die rechtlich einzige Möglichkeit dar, den Schulstandort in
Elte überhaupt zu erhalten und lag darin begründet, dass mit den zum Schuljahr
2013/14 tatsächlich angemeldeten neun Kindern und damit einer zu erwartenden
Gesamtschülerzahl von 68 Schüler/innen die Mindestgrenze zur Fortführung einer
Grundschule (92 Schüler/innen) deutlich unterschritten wurde (vgl. § 82
SchulG). Damit verblieb lediglich die Möglichkeit (vgl. § 83 SchulG) der
Fortführung als Nebenstandort (in einem Grundschulverbund).
Im Ergebnis
ist somit die Ludgerusschule Elte de facto seit dem 01. August 2013
aufgelöst und als eigenständige Schule nicht mehr existent. Sie fungiert lediglich nun als Teilstandort im
Grundschulverbund der Johannesschule Mesum. Die derzeit am Standort Elte
beschulten Kinder sind Schüler/innen der Johannesschule Mesum.
Die
Schulkonferenz der Johannesschule Mesum hat in ihrer Sitzung am 07. Mai 2014
beschlossen, dem Schulträger die Umbenennung der Schule in Schwanenburgschule –
Kath. Grundschule der Stadt Rheine – vorzuschlagen. Der entsprechende Antrag
wurde am 08. Mai 2014 gestellt und ist dem Schulausschuss in seiner Sitzung am
27. August 2014 bekannt gemacht worden.
In der
gemeinsamen Sitzung des Verbandes Mesumer Vereine (VMV) und des Stadtteilbeirates
Mesum am 03. August 2014 hingegen wurde sich einhellig gegen die Umbenennung in
Schwanenburgschule ausgesprochen und einstimmig eine entsprechende Resolution
verabschiedet. Danach soll der Grundschulverbund Mesum/Elte den Namen entweder
erstens Johannesschule Mesum mit Teilstandort (Ludgerusschule) Elte oder
zweitens Johannesschule Mesum-Elte haben. Diese Resolution wurde jeweils mit
Schriftsatz vom 06. August 2014 sowohl vom Stadtteilbeirat Mesum als auch vom
Verband Mesumer Vereine (VMV) an die Bürgermeisterin der Stadt Rheine
zugestellt. Der Schulausschuss wurde in seiner letzten Sitzung (am 27. August 2014)
entsprechend informiert.
Mit Schreiben
vom 07. August 2014 hat sich ebenfalls der Pfarreirat der katholischen
Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer mit dem Antrag auf Beibehaltung des
Namens Johannesschule an die Stadt Rheine gewandt. Auch hierüber ist in der
letzten Schulausschusssitzung umfassend informiert worden.
Mit Schreiben
vom 15. September 2014 ging nunmehr bei der Bürgermeisterin der Stadt Rheine
durch den Stadtteilbeirat Elte ein weiterer Antrag zur Namensgebung des
Grundschulverbundes Johannesschule Mesum, speziell zum Teilstandort Elte ein. Nach
einstimmiger Beschlussfassung in der Sitzung am 26. August 2014 soll der Name
für den Teilstandort Elte lauten: Ludgerusschule Elte, Teilstandort der Johannesschule
Mesum, Katholische Grundschule.
Unter
Berücksichtigung der oben beschriebenen rechtlichen Grundlagen ist noch Mal festzustellen, dass eine Schule, hier
der Grundschulverbund Johannesschule Mesum, lediglich einen Namen führen
kann. Eine gesonderte Namensgebung für Haupt- und Teilstandort ist nicht
möglich. Auch seitens der Bezirksregierung Münster (als Schulaufsichtsbehörde)
wurde bestätigt, dass eine Namensgebung „Johannesschule Mesum mit Teilstandort
(Ludgerusschule Elte), Kath. Grundschule“ nicht möglich sei. Es fehlt allein an
der Eindeutigkeit (zwei Schulnamen, zwei Ortsteile).
Gegen eine
Änderung des Schulnamens spricht auch der jahrzehntelang geführte Name der
Johannesschule Mesum. Der Name Johannesschule Mesum ist zwischenzeitlich
eingängig und hat einen hohen Wiedererkennungswert in der Bevölkerung erlangt.
Dieses wird
auch durch die abgegebenen Voten der Mesumer Vereine und Kirchengemeinde
ausdrücklich bekräftigt.
Da ebenfalls rein schulrechtlich, wie oben beschrieben, keinerlei Notwendigkeit zur Namensänderung besteht, wird die Johannesschule Mesum ihren Schulnamen weiterhin unverändert führen.