Betreff
Johannesschule Mesum - Fortführung des Schulnamens
Vorlage
424/14
Aktenzeichen
FB 1 / 10 - te
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Johannesschule Mesum wird ihren Schulnamen auch weiterhin unverändert führen.

 

 


Begründung:

 

Die Namensgebung und –änderung einer Schule fällt in den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers. Damit ist für die Namensgebung einer öffentlichen Schule der Schulträger alleine zuständig; sie gehört zum kommunalen Selbstverwaltungsrecht. Eine Beteiligung bzw. Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde ist schulrechtlich nicht vorgesehen.

 

Ein formales Verfahren zur Namensgebung / -änderung ist in NRW nicht vorgeschrieben, so dass lediglich § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes NRW als allgemeine Vorschrift zu beachten ist. Hiernach muss jede Schule eine Bezeichnung führen, die den Schulträger, die Schulform und bei Grundschulen auch die Schulart angibt. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden und muss der Schule eindeutig zuzuordnen sein. Ein rechtmäßiger Ratsbeschluss  unter Angabe des Änderungstermins ist erforderlich. Eine Beteiligung bzw. Mitwirkung der Schule (Schulkonferenz) sollte erfolgen.

 

Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 ist der Grundschulverbund Johannesschule Mesum errichtet worden. Dieser Schulverbund setzt sich zusammen aus den beiden bis dato selbständigen Grundschulen der Johannesschule Mesum und der Ludgerusschule Elte, die damit zum 31. Juli 2013 aufgelöst wurde und zukünftig lediglich als Teilstandort der Johannesschule Mesum (= Hauptstandort) geführt wird. Somit existiert die ehemalige Ludgerusschule Elte seit dem 01. August 2013 nicht mehr!

 

Diese schulorganisatorische Maßnahme stellte die rechtlich einzige Möglichkeit dar, den Schulstandort in Elte überhaupt zu erhalten und lag darin begründet, dass mit den zum Schuljahr 2013/14 tatsächlich angemeldeten neun Kindern und damit einer zu erwartenden Gesamtschülerzahl von 68 Schüler/innen die Mindestgrenze zur Fortführung einer Grundschule (92 Schüler/innen) deutlich unterschritten wurde (vgl. § 82 SchulG). Damit verblieb lediglich die Möglichkeit (vgl. § 83 SchulG) der Fortführung als Nebenstandort (in einem Grundschulverbund).

 

Im Ergebnis ist somit die Ludgerusschule Elte de facto seit dem 01. August 2013 aufgelöst und als eigenständige Schule nicht mehr existent.  Sie fungiert lediglich nun als Teilstandort im Grundschulverbund der Johannesschule Mesum. Die derzeit am Standort Elte beschulten Kinder sind Schüler/innen der Johannesschule Mesum.

 

Die Schulkonferenz der Johannesschule Mesum hat in ihrer Sitzung am 07. Mai 2014 beschlossen, dem Schulträger die Umbenennung der Schule in Schwanenburgschule – Kath. Grundschule der Stadt Rheine – vorzuschlagen. Der entsprechende Antrag wurde am 08. Mai 2014 gestellt und ist dem Schulausschuss in seiner Sitzung am 27. August 2014 bekannt gemacht worden.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Verbandes Mesumer Vereine (VMV) und des Stadtteilbeirates Mesum am 03. August 2014 hingegen wurde sich einhellig gegen die Umbenennung in Schwanenburgschule ausgesprochen und einstimmig eine entsprechende Resolution verabschiedet. Danach soll der Grundschulverbund Mesum/Elte den Namen entweder erstens Johannesschule Mesum mit Teilstandort (Ludgerusschule) Elte oder zweitens Johannesschule Mesum-Elte haben. Diese Resolution wurde jeweils mit Schriftsatz vom 06. August 2014 sowohl vom Stadtteilbeirat Mesum als auch vom Verband Mesumer Vereine (VMV) an die Bürgermeisterin der Stadt Rheine zugestellt. Der Schulausschuss wurde in seiner letzten Sitzung (am 27. August 2014) entsprechend informiert.

 

Mit Schreiben vom 07. August 2014 hat sich ebenfalls der Pfarreirat der katholischen Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer mit dem Antrag auf Beibehaltung des Namens Johannesschule an die Stadt Rheine gewandt. Auch hierüber ist in der letzten Schulausschusssitzung umfassend informiert worden.

 

Mit Schreiben vom 15. September 2014 ging nunmehr bei der Bürgermeisterin der Stadt Rheine durch den Stadtteilbeirat Elte ein weiterer Antrag zur Namensgebung des Grundschulverbundes Johannesschule Mesum, speziell zum Teilstandort Elte ein. Nach einstimmiger Beschlussfassung in der Sitzung am 26. August 2014 soll der Name für den Teilstandort Elte lauten: Ludgerusschule Elte, Teilstandort der Johannesschule Mesum, Katholische Grundschule.

 

Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen rechtlichen Grundlagen ist noch Mal  festzustellen, dass eine Schule, hier der Grundschulverbund Johannesschule Mesum, lediglich einen Namen führen kann. Eine gesonderte Namensgebung für Haupt- und Teilstandort ist nicht möglich. Auch seitens der Bezirksregierung Münster (als Schulaufsichtsbehörde) wurde bestätigt, dass eine Namensgebung „Johannesschule Mesum mit Teilstandort (Ludgerusschule Elte), Kath. Grundschule“ nicht möglich sei. Es fehlt allein an der Eindeutigkeit (zwei Schulnamen, zwei Ortsteile).

 

Gegen eine Änderung des Schulnamens spricht auch der jahrzehntelang geführte Name der Johannesschule Mesum. Der Name Johannesschule Mesum ist zwischenzeitlich eingängig und hat einen hohen Wiedererkennungswert in der Bevölkerung erlangt.

 

Dieses wird auch durch die abgegebenen Voten der Mesumer Vereine und Kirchengemeinde ausdrücklich bekräftigt.

 

Da ebenfalls rein schulrechtlich, wie oben beschrieben, keinerlei Notwendigkeit zur Namensänderung besteht, wird die Johannesschule Mesum ihren Schulnamen weiterhin unverändert führen.