Betreff
Umbenennung der Karmannstraße
Vorlage
426/14
Aktenzeichen
I-5.72-ke
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Die Karmannstraße, im beigefügten Lageplan in Rot markiert,  wird umbenannt in „apetito-Straße
  2. Die Werkstraße der Fa. Karmann im beigefügten Lageplan in Blau dargestellt wird neu benannt in „Karmannstraße“.

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 31. Juli 2014 (Anlage Antrag Umbenennung)  beantragt die Thiele | Linnenberg Planungsgesellschaft mbH im Namen der apetito AG die Umbenennung der Karmannstraße in „apetito-Straße“.

 

Zur Begründung wird angeführt, dass mit der Änderung der Bauleitplanung bereits Straßenflächen aus der Karmannstraße durch die apetito AG erworben wurden. Nunmehr würde auch mit der Inbetriebnahme des neuen Pförtnergebäudes an der Karmannstraße der gesamte Aus- und Zulieferverkehr über die Karmannstraße erfolgen. Die Karmannstraße wird somit die Hauptzufahrt für das gesamte Betriebsgelände bilden. Daher wird eine Umbenennung der Karmannstraße in „apetito-Straße“ erwünscht.

 

Dieser Antrag wurde mit dem Heimatverein Rheine und der Fa. Karmann als Anlieger der Karmannstraße zur Kenntnis gegeben, mit der Bitte um Stellungnahme. Der Heimatverein Rheine unterstützt den Antrag und begrüßt eine Umbenennung in „apetito-Straße“.

 

Die Fa. Karmann äußert sich schon differenzierter. Sie äußert sich skeptisch und sieht insbesondere kritisch, dass künftig die Liegenschaften der Fa. Karmann die Lagebezeichnung „apetito-Straße“ führen müssten. Um aber allen Seiten gerecht zu werden, schlägt die Fa. Karmann die neue Werkstraße, beginnend am neuen Wendehammer der Karmannstraße und ins Werksgelände führend, im beigefügten Lageplan in Blau gekennzeichnet, in Karmannstraße zu benennen. Somit wäre eine exakte Erreichbarkeit über Navigationsgeräte für den wachsenden Logistikstandort gewährleistet. Die Stellungsnahmen des Heimatvereins Rheine und der Fa. Karmann sind als Anlage beigefügt.

 

Diesem Vorschlag der Fa. Karmann wird mit dem Beschlussvorschlag Rechnung getragen. Zu Bedenken wird aber insbesondere gegeben, dass es sich bei dem Namen „apetito“ um eine geschützte Wortmarke (Markenregister-Nr. 000385237 u.a.) handelt. Zwar wünscht der jetzige Markeninhaber die Nutzung der Wortmarke als Straßennamen, dies bietet aber keine Gewähr, dass ein zukünftiger Markeninhaber dies auch so sieht. Außerdem ist es gänzlich unüblich, Straßen nach gewerblichen Marken zu benennen. Eine derartige Vorgehensweise kann durchaus weitere Umbenennungen von Straßen nach sich ziehen. Daher kann eine solche Benennung eine Präzedenzwirkung für andere Anträge bilden. Diese Aspekte sind bei der Beschlussfassung mit zu berücksichtigen.


Anlagen:

 

Lageplan

Antrag auf Umbenennung

Stellungnahme Heimatverein

Stellungnahme Fa. Karmann