Betreff
Beratung Stellenplan 2015, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt
Vorlage
427/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine vorzuschlagen, den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt, in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2015 zu übernehmen.

 


Begründung:

 

1.      Beratungsverfahren

 

Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2015 der Stadt Rheine wurde am 30.09.2014 auf Grundlage der Vorlage 214/14 durch den Rat der der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen beschlossen.

Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sollen dem HFA in der Sitzung am 20.01.2015 vorgelegt und am 10.02.2015 als Gesamtstellenplan im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2015 durch den Rat der Stadt Rheine beschlossen werden.

 

2.      Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 214/14 vom 30.09.2014

 

Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 2 vom 30.09.2014 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2014 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2015.

 

Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.

 

Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:

 

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Tagespflegeverwaltung

0,25

EG 6 TVöD

2

Pädagogische Beratung im

Bereich Kindergarten

1

SuE 12

3

Inklusion/Übergang

Kindergarten - Schule

1

SuE 12

4

Netzwerkkoordination „Frühe Hilfen“

0,5

SuE 12

 

Summe

2,75

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

Aufgrund steigender Fallzahlen in der Tagespflege ist eine Stellenausweitung im Umfang von 0,25 Stellenanteilen erforderlich.

zu 2:

Alleine in den letzten 2 Jahren sind insgesamt 16 zusätzliche Gruppen installiert worden. Seit dem Kita-Jahr 2012/13 bis zum heutigen Zeitpunkt sind 229 zusätzliche Plätze geschaffen worden. Mit der Installierung dieser Gruppen und Plätze sind im Bereich der Verwaltung des Produktes 2102 neben der Betriebskostenabrechnung dieser zusätzlichen Gruppen auch für 229 Kinder Kita-Beiträge zu berechnen und zu erheben gewesen.

 

Gleichzeitig ist der Anteil an pädagogischen Fragestellungen im Produkt „Tageseinrichtungen für Kinder“ stetig gestiegen.

 

Insbesondere gibt es gesetzliche Bestimmungen aus dem KiBiz, welches u. a. Beratungsleistungen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe bestimmt zu den Themen:

Pädagogische Konzepte, gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern, Krisenberatung bei Konflikten in Kitas.

 

Daneben spielt die Qualitätsentwicklung im Rahmen eines zu führenden Qualitätsdialoges mit den Tageseinrichtungen zukünftig eine wichtige Rolle. Auch im Bereich der Kita-Planung ist zu Recht bemängelt worden, dass bislang lediglich eine quantitative und keine qualitative Bedarfsplanung vorgelegt werden konnte.

 

Um somit zum einen die Mitarbeiterinnen im Bereich der Verwaltung der Kindertageseinrichtung von fachfremden Anfrage zu entlasten und zum anderen die pädagogischen Aspekte der Beratung und Planung besser berücksichtigen zu können, soll in diesem Bereich eine pädagogische Fachkraft eingesetzt werden.

zu 3:

Im Rahmen der Inklusion (Übergang von Kindergarten zur Schule) ist eine pädagogische Beratung und Bewertung erforderlich. Durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist im Rahmen der Schuleingangsphase das eröffnen des Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischer Förderung insoweit modifiziert worden, dass in der Regel die Personensorgeberechtigten dieses beantragen müssen.

 

In der verantwortlichen Gestaltung einer inklusiven Lernbiographie ist insbesondere im Übergang Kita-Grundschule eine Beratung zu installieren, die im Sinne des Veränderung durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz eine sinnvolle Beschulung nach Möglichkeit im Regelschulsystem gestaltet. Eine ausschließliche inklusive Beschulung mit Unterstützung von Integrationshelfern nach § 35a SGB VIII ist für den Grundgedanken des gemeinsamen Lernens nicht zielführend.

 

Derzeit liegen alleine 13 Anträge auf Integrationshelfer im Übergang vor, die alleine ein Bewilligungsvolumen von über 300 T€ beinhalten.

 

Mit Hilfe der neu einzurichtenden Stelle sollen schon im Bereich der Kita den Eltern  Beratungsangebote unterbreitet werden, welche eine bewusste Entscheidung für die zu wählende Form der integrativen Erziehung in den unterschiedlichen Tageseinrichtungen für Kinder und in der Folge auch der Form der zukünftigen Beschulung gemacht werden.

 

Im Rahmen der Inklusionspauschale des Landes stehen für nicht lehrendes Personal 22.508,63 € zur Verfügung

zu 4:

Die Stelle ist bereits seit dem 01.07.2013 im Fachbereich vorhanden. Da nunmehr über die „Bundesinitiative Frühe Hilfen“ eine dauerhafte Refinanzierung gesichert ist,  ist in der Konsequenz die Stelle in den Stellenplan aufzunehmen.

 

 

3.      Notwendige Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gem. Vorlage 214/14 vom 30.09.2014

 

Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Jugendhilfeausschusses als zuständigem Fachaussschuss sind keine Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 30.09.2014 erforderlich:.

 

 

 

4.      Endgültige Version Fachbereichsstellenplan2015/
Produktgruppe Jugend 2015

 

Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage 1 beigefügte Fachbereichsstellenplan 2015, der nach Zustimmung durch den HFA in seiner Sitzung am 20.01.2015 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am 20.02.2015 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.

 

 

Anlage

 

Stellenplan 2015, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugend