Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt-
und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine vorzuschlagen, den als Anlage
beigefügten Stellenplan des Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales,
Produktgruppe Jugendamt, in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für
das Jahr 2015 zu übernehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2015 der
Stadt Rheine wurde am 30.09.2014 auf Grundlage der Vorlage 214/14 durch den Rat
der der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen
beschlossen.
Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen
sollen dem HFA in der Sitzung am 20.01.2015 vorgelegt und am 10.02.2015 als
Gesamtstellenplan im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2015 durch den
Rat der Stadt Rheine beschlossen werden.
2. Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage
214/14 vom 30.09.2014
Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 2
vom 30.09.2014 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2014 sowie die aus
Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2015.
Verschiebungen zwischen einzelnen
Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.
Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:
Stellenausweitungen |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Tagespflegeverwaltung |
0,25 |
EG 6 TVöD |
2 |
Pädagogische
Beratung im Bereich Kindergarten |
1 |
SuE 12 |
3 |
Inklusion/Übergang
Kindergarten
- Schule |
1 |
SuE 12 |
4 |
Netzwerkkoordination
„Frühe Hilfen“ |
0,5 |
SuE 12 |
|
Summe |
2,75 |
|
Begründungen
zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Aufgrund steigender Fallzahlen in der
Tagespflege ist eine Stellenausweitung im Umfang von 0,25 Stellenanteilen
erforderlich. |
zu 2: |
Alleine in den letzten 2 Jahren sind
insgesamt 16 zusätzliche Gruppen installiert worden. Seit dem Kita-Jahr
2012/13 bis zum heutigen Zeitpunkt sind 229 zusätzliche Plätze geschaffen
worden. Mit der Installierung dieser Gruppen und Plätze sind im Bereich der
Verwaltung des Produktes 2102 neben der Betriebskostenabrechnung dieser zusätzlichen
Gruppen auch für 229 Kinder Kita-Beiträge zu berechnen und zu erheben
gewesen. Gleichzeitig ist der Anteil an
pädagogischen Fragestellungen im Produkt „Tageseinrichtungen für Kinder“ stetig
gestiegen. Insbesondere gibt es gesetzliche
Bestimmungen aus dem KiBiz, welches u. a. Beratungsleistungen des
öffentlichen Trägers der Jugendhilfe bestimmt zu den Themen: Pädagogische Konzepte, gemeinsame Erziehung
von behinderten und nicht behinderten Kindern, Krisenberatung bei Konflikten
in Kitas. Daneben spielt die Qualitätsentwicklung im
Rahmen eines zu führenden Qualitätsdialoges mit den Tageseinrichtungen
zukünftig eine wichtige Rolle. Auch im Bereich der Kita-Planung ist zu Recht
bemängelt worden, dass bislang lediglich eine quantitative und keine qualitative
Bedarfsplanung vorgelegt werden konnte. Um somit zum einen die Mitarbeiterinnen im
Bereich der Verwaltung der Kindertageseinrichtung von fachfremden Anfrage zu
entlasten und zum anderen die pädagogischen Aspekte der Beratung und Planung
besser berücksichtigen zu können, soll in diesem Bereich eine pädagogische
Fachkraft eingesetzt werden. |
zu 3: |
Im Rahmen der Inklusion (Übergang von Kindergarten
zur Schule) ist eine pädagogische Beratung und Bewertung erforderlich. Durch
das 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist im Rahmen der Schuleingangsphase das
eröffnen des Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischer Förderung
insoweit modifiziert worden, dass in der Regel die Personensorgeberechtigten
dieses beantragen müssen. In der verantwortlichen Gestaltung einer
inklusiven Lernbiographie ist insbesondere im Übergang Kita-Grundschule eine
Beratung zu installieren, die im Sinne des Veränderung durch das 9.
Schulrechtsänderungsgesetz eine sinnvolle Beschulung nach Möglichkeit im Regelschulsystem
gestaltet. Eine ausschließliche inklusive Beschulung mit Unterstützung von
Integrationshelfern nach § 35a SGB VIII ist für den Grundgedanken des
gemeinsamen Lernens nicht zielführend. Derzeit liegen alleine 13 Anträge auf
Integrationshelfer im Übergang vor, die alleine ein Bewilligungsvolumen von
über 300 T€ beinhalten. Mit Hilfe der neu einzurichtenden Stelle
sollen schon im Bereich der Kita den Eltern
Beratungsangebote unterbreitet werden, welche eine bewusste
Entscheidung für die zu wählende Form der integrativen Erziehung in den
unterschiedlichen Tageseinrichtungen für Kinder und in der Folge auch der
Form der zukünftigen Beschulung gemacht werden. Im Rahmen der Inklusionspauschale des
Landes stehen für nicht lehrendes Personal 22.508,63 € zur Verfügung |
zu 4: |
Die Stelle ist bereits seit dem 01.07.2013
im Fachbereich vorhanden. Da nunmehr über die „Bundesinitiative Frühe Hilfen“
eine dauerhafte Refinanzierung gesichert ist,
ist in der Konsequenz die Stelle in den Stellenplan aufzunehmen. |
3. Notwendige
Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gem. Vorlage 214/14 vom
30.09.2014
Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Jugendhilfeausschusses
als zuständigem Fachaussschuss sind keine Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf
vom 30.09.2014 erforderlich:.
4. Endgültige Version
Fachbereichsstellenplan2015/
Produktgruppe Jugend 2015
Unter Berücksichtigung aller Änderungen
ergibt sich der als Anlage 1 beigefügte Fachbereichsstellenplan 2015,
der nach Zustimmung durch den HFA in seiner Sitzung am 20.01.2015 im Rahmen der
Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am 20.02.2015
in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
Anlage
Stellenplan 2015, Fachbereich Jugend, Familie
und Soziales, Produktgruppe Jugend