Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haupt-
und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine vorzuschlagen, den als Anlage
beigefügten Stellenplan des Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales,
Produktgruppe Soziales, in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für
das Jahr 2015 zu übernehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2015 der
Stadt Rheine wurde am 30.09.2014 auf Grundlage der Vorlage 214/14 durch den Rat
der der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen
beschlossen.
Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen
sollen dem HFA in der Sitzung am 20.01.2015 vorgelegt und am 10.02.2015 als
Gesamtstellenplan im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2015 durch den
Rat der Stadt Rheine beschlossen werden.
2. Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage
214/14 vom 30.09.2014
Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 2
vom 30.09.2014 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2014 sowie die aus
Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2015.
Verschiebungen zwischen einzelnen
Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.
Stellenausweitungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Leistungsgewährung
nach dem SGB II |
1,0 |
A 10 |
2 |
Leistungsgewährung nach dem SGB XII |
1,0 |
A 10 |
3 |
Sozialarbeiter
für die Fachstelle Migration |
0,5 |
SuE 12 |
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Summe |
2,5 |
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Begründungen
zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Der Kreis Steinfurt erstattet der Stadt
Rheine die Personalaufwendungen, die für die Aufgabenerfüllung im Rahmen des
SGB II notwendig sind. Er errechnet hierfür eine Stellenobergrenze, die sich
an den Fallzahlen bemisst. Für das Jahr 2015 wird nach einer vorläufigen
Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters beim Kreis Steinfurt eine
Aufstockung der Stellenanteile um ca. 1,3 Stellenanteile gegenüber dem Jahr
2014 erfolgen. Aus diesem Grunde ist im Rahmen der
Stellenplanberatungen über die Einrichtung mindestens einer zusätzlichen
Stelle zu entscheiden. Sobald der Kreis Steinfurt die für das Jahr
2015 geltende Stellenobergrenze verbindlich mitgeteilt hat, ist ggfs. eine
weitere Anpassung des Stellenplans um 0,3 Stellenanteile vorzunehmen. |
zu 2: |
In der Vergangenheit hat sich die
Arbeitsgruppe "Organisationsuntersuchung", bestehend aus den
Controllern/Innen aller 6 Fachbereiche unter Moderation des Fachbereichs
"Interner Service", ausführlich mit der Stellenbemessung
beschäftigt. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass eine
Stellenbemessung von 170 Fällen pro Stelle angemessen ist. Aufgrund von permanent steigenden
Fallzahlen infolge des demografischen Wandels ist die Einrichtung einer
zusätzlichen Stelle – unter Berücksichtigung des Ergebnisses der
Arbeitsgruppe – im Laufe des Jahres 2015 erforderlich. |
zu 3: |
Die Fallzahlen Asylbewerber/Innen steigen
in den letzten Monaten kontinuierlich an, in Folge dessen werden auch der
Stadt Rheine ständig neue Asylbewerber/Innen zugewiesen. Die Ressource 0,5
Stellen Sozialarbeiter/In ist notwendig, um die Integration der zugewiesenen
Asylbewerber sicherzustellen. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch in
Zukunft eine Willkommenskultur in Rheine für die zugewiesenen Flüchtlinge
vorherrschen wird. |
Stellenplanänderungen in Bezug auf die
Wertigkeit |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Wert 2014 |
Wert 2015 |
1 |
Leistungsgewährung
nach dem SGB II |
EG 9 |
A 10 |
Begründungen
zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Aufgrund der Einstellung einer
Sachbearbeiterin (Beamtin) für den Bereich der Leistungsgewährung nach dem
SGB II ist ein Stellenanteil von 0,5 von einer Angestelltenstelle (EG 9 TVöD)
in eine Beamtenstelle (A 10) umzuwandeln. |
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3. Notwendige
Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gem. Vorlage 214/14 vom
30.09.2014
Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Sozialausschusses
als zuständigem
Fachaussschuss sind keine Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 30.09.2014
erforderlich:.
- Endgültige
Version Fachbereichsstellenplan 2015/ Produktgruppe Soziales 2015
Unter Berücksichtigung aller Änderungen
ergibt sich der als Anlage beigefügte Fachbereichsstellenplan 2015, der
nach Zustimmung durch den HFA in seiner Sitzung am 20.01.2015 im Rahmen der
Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am 20.02.2015
in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
Anlage
Stellenplan 2015, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Soziales