Betreff
Beratung Stellenplan 2015, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Soziales
Vorlage
428/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine vorzuschlagen, den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Soziales, in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2015 zu übernehmen.

 


Begründung:

 

 

1.      Beratungsverfahren

 

Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2015 der Stadt Rheine wurde am 30.09.2014 auf Grundlage der Vorlage 214/14 durch den Rat der der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen beschlossen.

Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sollen dem HFA in der Sitzung am 20.01.2015 vorgelegt und am 10.02.2015 als Gesamtstellenplan im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2015 durch den Rat der Stadt Rheine beschlossen werden.

 

 

2.      Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 214/14 vom 30.09.2014

 

Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 2 vom 30.09.2014 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2014 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2015.

 

Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.

 

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Leistungsgewährung nach dem SGB II

1,0

A 10

2

Leistungsgewährung nach dem SGB XII

1,0

A 10

3

Sozialarbeiter für die Fachstelle

Migration

0,5

SuE 12

 

Summe

2,5

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

Der Kreis Steinfurt erstattet der Stadt Rheine die Personalaufwendungen, die für die Aufgabenerfüllung im Rahmen des SGB II notwendig sind. Er errechnet hierfür eine Stellenobergrenze, die sich an den Fallzahlen bemisst. Für das Jahr 2015 wird nach einer vorläufigen Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters beim Kreis Steinfurt eine Aufstockung der Stellenanteile um ca. 1,3 Stellenanteile gegenüber dem Jahr 2014 erfolgen.

Aus diesem Grunde ist im Rahmen der Stellenplanberatungen über die Einrichtung mindestens einer zusätzlichen Stelle zu entscheiden.

Sobald der Kreis Steinfurt die für das Jahr 2015 geltende Stellenobergrenze verbindlich mitgeteilt hat, ist ggfs. eine weitere Anpassung des Stellenplans um 0,3 Stellenanteile vorzunehmen.

zu 2:

In der Vergangenheit hat sich die Arbeitsgruppe "Organisationsuntersuchung", bestehend aus den Controllern/Innen aller 6 Fachbereiche unter Moderation des Fachbereichs "Interner Service", ausführlich mit der Stellenbemessung beschäftigt. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass eine Stellenbemessung von 170 Fällen pro Stelle angemessen ist. Aufgrund von permanent steigenden Fallzahlen infolge des demografischen Wandels ist die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle – unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Arbeitsgruppe – im Laufe des Jahres 2015 erforderlich.

 

zu 3:

Die Fallzahlen Asylbewerber/Innen steigen in den letzten Monaten kontinuierlich an, in Folge dessen werden auch der Stadt Rheine ständig neue Asylbewerber/Innen zugewiesen. Die Ressource 0,5 Stellen Sozialarbeiter/In ist notwendig, um die Integration der zugewiesenen Asylbewerber sicherzustellen. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch in Zukunft eine Willkommenskultur in Rheine für die zugewiesenen Flüchtlinge vorherrschen wird.

 

 

 

Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert 2014

Wert 2015

1

Leistungsgewährung nach dem SGB II

EG 9

A 10

 

 

Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:

 

zu 1:

Aufgrund der Einstellung einer Sachbearbeiterin (Beamtin) für den Bereich der Leistungsgewährung nach dem SGB II ist ein Stellenanteil von 0,5 von einer Angestelltenstelle (EG 9 TVöD) in eine Beamtenstelle (A 10) umzuwandeln.

 

 

 

 

3.      Notwendige Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gem. Vorlage 214/14 vom 30.09.2014

 

Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Sozialausschusses als zuständigem

Fachaussschuss sind keine Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 30.09.2014 erforderlich:.

 

 

  1. Endgültige Version Fachbereichsstellenplan 2015/ Produktgruppe Soziales 2015

 

Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Fachbereichsstellenplan 2015, der nach Zustimmung durch den HFA in seiner Sitzung am 20.01.2015 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am 20.02.2015 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.

 

 

Anlage

 

Stellenplan 2015, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Soziales