Betreff
Trägerschaft für eine zusätzliche Kindertagesstättengruppen nur im Kindergartenjahr 2015/16 in Mesum
Vorlage
429/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugend- und Familiendienst Rheine (JFD) wird beauftragt, im Kindergartenjahr 2015/16 im Atrium-Bildungshaus, Industriestr. 25 in Rheine-Mesum, eine Gruppenform III anzubieten.

 


Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat am 11.09.2014 die Kindergartenbedarfsplanung für 2015/16 ff. beschlossen. Darin wurde u.a. festgehalten:

 

Ziel der Ausbauplanung muss sein:

  • den kurzfristigen Bedarf von einer zusätzlichen Gruppe zum Sommer 2015 abzudecken und
  • zum Sommer 2016 eine weitere Gruppe anbieten zu können, um den Bedarf des neuen Baugebietes abdecken zu können.

 

 

Die Verwaltung hatte ursprünglich vorgesehen, die zum Kindergartenjahr 2015/16 notwendige zusätzliche Gruppe in der Kita St. Marien zu schaffen.

Um Ersatzräume für die anstehende Sanierung der Kita St. Josef zu schaffen, sollte dort ein mobiles Raumsystem entstehen.

 

Beschlussvorschlag aus der Vorlage Nr. 309/14:

 

Die kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, erhält einen kommunalen Zuschuss für das Aufstellen eines mobilen Raumsystems iHv. von maximal 68.037,52 Euro. Gleichzeitig ermächtigt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, eine Kostenübernahmeerklärung hinsichtlich der Rückbaukosten abzugeben. Mit der Förderung wird die Auflage verbunden, in diesem mobilen Raumsystem im Kindergartenjahr 2015/16 eine zusätzliche Gruppenform III anzubieten.

 

 

Kurzfristig bestand die Möglichkeit die notwendigen Ausweichräume deutlich kostengünstiger im Atrium-Bildungshaus zu realisieren. Mit einer Tischvorlage (Nr. 309/14 E1) wurde der entsprechende Beschluss gefasst:

 

Die kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, erhält einen zweckgebundenen kommunalen Zuschuss, um die Voraussetzungen für den vorübergehenden Betrieb von zwei Gruppen im Atrium-Bildungshaus des JFD an der Industriestr. 25 in Rheine-Mesum bis zum 31.07.2015 zu schaffen. Der kommunale Zuschuss darf den Betrag von 68.037,52 Euro nicht überschreiten. Der Jugendhilfeausschuss erwartet vielmehr eine deutliche Unterschreitung dieser Obergrenze.

 

Da mit der Planung, die notwendigen Ausweichräume im Atrium-Bildungshaus zu schaffen, die fünfte Gruppe in der Kita St. Marien nicht mehr realisierbar war, musste hierfür eine Alternative gefunden werden. Die Verwaltung hatte sich deswegen vom Jugend- und Familiendienst (dem Eigentümer des Atrium-Bildungshauses) zusichern lassen, dass im kommenden Kindergartenjahr 2015/16 das Atrium-Bildungshaus auch für eine Nutzung einer Kindergartengruppe (Gruppenform III) zur Verfügung steht. Der Jugend- und Familiendienst würde auch für dieses eine Kindergartenjahr als Träger zur Verfügung stehen.

 

Das Landesjugendamt hat bei der Prüfung der Betriebserlaubnis für das Ausweichquartier schon angedeutet, dass es nur für das Kindergartenjahr 2015/16 die Betriebserlaubnis für eine Gruppenform III erteilen könne. Ausgeschlossen sei eine weitergehende Betriebserlaubnis für mehr als eine Gruppe bzw. die Betreuung von U3-Kindern.

 

In der Jugendhilfeausschusssitzung ist dieses nun nicht explizit diskutiert worden, seitens der Verwaltung intendierte die o.g. Beschlussfassung jedoch diese kurzfristige Lösung.

 

Da die zusätzliche Gruppenform III im Atrium-Bildungshaus dort nur ein Jahr verbleiben wird, sollte diese Gruppe als zusätzlicher Außenstandort einer der beiden bestehenden Kitas des Jugend- und Familiendienstes geführt werden, zumal die Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer für eine „Außengruppe“ nicht zur Verfügung steht. Der Jugend- und Familiendienst dürfte den Eltern nur einen Betreuungsvertrag für das Kindergartenjahr 2015/16 anbieten.

 

Rechtzeitig zum Kindergartenjahr 2016/17 muss dann die vierte Kindertageseinrichtung in Mesum ihren Betrieb aufnehmen, um einerseits den Kindern aus dem Atrium-Bildungshaus einen Betreuungsplatz anbieten zu können und andererseits den weiteren Bedarf in Mesum abzudecken.

 

Der Träger dieser neuen Einrichtung wird noch vom Jugendhilfeausschuss zu bestimmen sein. Mit dem Angebot des Jugend- und Familiendienstes, die „Übergangsgruppe“ im Atrium-Bildungshaus einzurichten, ist in keinster Weise eine Vorentscheidung für den späteren Träger der vierten Kindertageseinrichtung gefallen.

 

Die Verwaltung sieht keine Alternative zur Einrichtung dieser „Übergangsgruppe“ im Atrium-Bildungshaus. Sobald die Daten der Anmeldetage für das nächste Kindergartenjahr (18./19. November 2014) dem Jugendamt vorliegen und ausgewertet wurden, kann Anfang 2015 dargelegt werden, wie viele Kinder in Mesum in den bestehenden Kindertageseinrichtungen keinen Betreuungsplatz bekommen können.

 

Es besteht dann ausreichend Zeit, bis zum Budgetbeschluss im März 2015 die Anmeldungen für die „Übergangsgruppe“ im Atrium-Bildungshaus zu organisieren.

 

 

Finanzierung

 

Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 wurden die Betriebskosten und die Ausstattungskosten für 2 zusätzliche Gruppen ab dem 01.08.2015 berücksichtigt.

 

Damit sind die Betriebskosten für diese zusätzliche Gruppe abgesichert. Die Höhe der Ausstattungskosten muss dann später in Abhängigkeit vom tatsächlichen Bedarf ermittelt werden. Da das Atrium-Bildungshaus in der Vergangenheit vom Jugend- und Familiendienstes schon für Kinderbetreuung benutzt wurde, sind viele Einrichtungsgegenstände vorhanden.