Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, die „Richtlinien des Fachbereiches Jugend,
Familie und Soziales der Stadt Rheine für die Kindertagespflege nach dem
Sozialgesetzbuch VIII“ die Formulierung im Absatz 3. Grundsätze der Förderung
Die Kindertagespflege richtet sich vorrangig an
Kinder im Alter von unter drei Jahren. Für ältere Kinder bis zum vollendeten
14. Lebensjahr sollen andere institutionelle Betreuungsangebote in Anspruch
genommen werden. Darüber hinaus können im Einzelfall ergänzend Kindertagespflegeplätze
angeboten werden (sog. Randzeitenbetreuung).
wie folgt zu erweitern:
In der Zeit vom
01.08.2015 bis zum 31.07.2016 können auch ältere Kinder, die ansonsten das
Betreuungsangebot in einer Kindertageseinrichtung annehmen würden, in der
Kindertagespflege verbleiben.
Begründung:
Die Kindergartenbedarfsplanung 2015/16 ff. hat gezeigt, dass zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz bei den Ü3-Kindern zwingend 44 Plätze zu schaffen sind.
Da zum Sommer 2015 keine neue Einrichtung den Betrieb aufnehmen wird und bislang lediglich für Mesum eine Übergangslösung gefunden ist, bedarf es noch großer Anstrengungen, den Rechtsanspruch zu sichern.
Ein Baustein, den Bedarf an Betreuungsplätzen bei den Ü3-Kindern zu decken, ist die vorübergehende Änderung der Richtlinien für die Tagespflege.
Bislang wechseln im Regelfall die 3jährigen Kinder von der Kindertagespflege in die Kindertageseinrichtungen, da nach § 24 SGB VIII ab diesem Alter die Kindertageseinrichtung vorgesehen ist:
§ 24 (3) SGB VIII
Ein Kind, das das
dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf
Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben
darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an
Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder
ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.
Nur in Einzelfällen wird nach Prüfung des besonderen Bedarfes bislang der Verbleib in der Tagespflege bewilligt.
Daneben gibt es aber auch Eltern, die ihr 3jähriges Kind ohne Nachweis eines besonderen Bedarfes noch ein Jahr bei der gewohnten Tagespflegeperson belassen möchten.
Auch wenn nur einige wenige Eltern von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hilft es, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für die Ü3-Kinder zu erfüllen.
Diese Möglichkeit des Verbleibs in der Tagespflege muss schon jetzt beschlossen werden, damit die interessierten Eltern mit der jeweiligen Tagespflegeperson das Kindergartenjahr 2015/16 vertraglich vereinbaren können und dann ihre Anmeldung in der Kindertageseinrichtung zurückziehen.
Obwohl die Kindertagespflege im Einzelfall für die Stadt Rheine teurer ist, als die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, werden in der Gesamtbetrachtung keine Mehrkosten entstehen. Den Ü3-Kindern, denen ansonsten kein Betreuungsplatz in der Kindertageseinrichtung angeboten werden kann, müsste alternativ auch Tagespflege angeboten werden.
Variante zur Tagespflege: betreute Spielgruppen für
3jährige an 5 Tagen pro Woche
Ein weiterer Baustein, den Bedarf an Betreuungsplätzen bei den Ü3-Kindern zu decken, könnte sein, das Angebot innerhalb der betreuten Spielgruppen zu erweitern.
Allerdings wären für eine Spielgruppe, in der dann bis zu 12 Ü3-Kinder an 5 Tagen pro Woche jeweils 4 ½ Std. betreut würden, mindestens 38.400 € für ein Kindergartenjahr aufzubringen. Hinzu käme noch der Ausgleich evt. Geschwisterkindermäßigung.
Für den Fall, dass zur Sicherung des Rechtsanspruches auf Betreuung auch noch zusätzliche Spielgruppen geschaffen werden müssen, hat das Jugendamt zusammen mit der Familienbildungsstätte erörtert, ob man deren Spielgruppenangebot rechts der Ems ausweiten könnte.
Sobald sich Anfang Februar 2015 abzeichnet, welche Kinder aus welchem Stadtteil unversorgt bleiben, müssen die Planungen konkretisiert werden. Die dann notwendige Änderung der Richtlinie über die Spielgruppenarbeit würde dem Jugendhilfeausschuss im März 2015 vorgelegt.