Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeaussschuss
beschließt, die Trägerschaften für die laut Kindergartenbedarfsplanung noch zu
schaffenden neuen Einrichtungen zusammen in einem Verfahren zu vergeben. Die
Entscheidung wird in dem in der Begründung beschriebenen mehrstufigen Verfahren
vom Jugendhilfeausschuss getroffen.
Begründung:
In der letzten
Jugendhilfeausschusssitzung wurde die Kindergartenbedarfsplanung 2015/16 ff
beschlossen. Der festgestellte Ausbaubedarf und die derzeit vorhandenen
Umsetzungsmöglichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Planbereich links der Ems |
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Bedarf |
Umsetzungsmöglichkeiten |
5 Gruppen der Gruppenform I/III |
Die Stadt Rheine hat am Thieberg ein Grundstück erworben. Die Stadt Rheine wird selber als Investor auftreten und die 3-gruppige Kindertageseinrichtung an der Hünenborgstr. 97 errichten. Der Jugendhilfeausschuss hat am
30.01.2014 beschlossen, den Bolzplatz auf der Spielanlage „Ochtruper Straße“
aufzugeben, um auf dem Grundstück den Bau einer Kindertagesstätte zu ermöglichen. Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Änderung des Bebauungsplanes. Die Fläche ist groß genug, um im Bedarfsfall die Kindertagesstätte sogar 3-gruppig zu errichten. |
Planbereich rechts der Ems |
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Bedarf |
Umsetzungsmöglichkeiten |
4 Gruppen der Gruppenform I/III 1 Gruppe der
Gruppenform II |
Konkret
gibt es noch keine/n möglichen Standort/e. Der/die Standort/e sollte/n
nördlich der Osnabrücker Str. liegen (z.B. im Schotthock oder am Stadtberg). |
Planbereich Südraum (Mesum) |
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Bedarf |
Umsetzungsmöglichkeiten |
2 Gruppen der Gruppenform I |
Es ist
vorgesehen, dass ein privater Investor, eine neue 2-gruppige
Kindertageseinrichtung errichtet. Das dazu notwendige Grundstücksgeschäft
muss allerdings noch vom Haupt- und Finanzausschuss in nichtöffentlicher
Sitzung beraten und beschlossen werden. |
Auch wenn noch einige Unsicherheiten vorliegen, ist es
wichtig, frühzeitig die zukünftigen Träger der Einrichtungen festzulegen. Nur
so ist gewährleistet, dass die Vorstellungen der Träger in die bauliche
Gestaltung der Kindertagesrichtungen vom jeweiligen Investor berücksichtigt
werden können.
Vorbedingungen
für eine Vergabeentscheidung
- Der Bewerber ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 6 Abs. 1 KiBiz.
- Die Stadt Rheine übernimmt bei den freien Trägern den gesetzlichen Trägeranteil von derzeit 9 % (§ 20 KiBiz). Darüber hinausgehende Zuschüsse zu den Betriebskosten sind nicht vorgesehen.
- Für die notwendige Erstausstattung der Einrichtungen werden von
der Stadt Rheine Pauschalen je nach Größe der Einrichtung gewährt.
- Bezogen auf das gesamte Stadtgebiet ist für Rheine eine
ausreichende Trägervielfalt gegeben. Betrachtet man einzelne Stadtteile
bzw. die Planungsbereiche, ist die Trägervielfalt nicht immer gegeben. Da
sich jedoch die meisten Eltern den Auswahl der möglichen Kindertagesstätte
nicht stadtweit, sondern stadtteilbezogen orientieren, könnte je nach
Standort und Bewerberlage schon die Trägervielfalt das mitentscheidende
Auswahlkriterium sein. Es wird erwartet, dass jeder Bewerber die
derzeitige Trägerstruktur beachtet und sich auf maximal 2 Standorte
bewirbt.
- Die neuen Kindertageseinrichtungen sollen alle im
Investorenmodell errichtet werden. Bei zwei Standorten steht der Investor
schon fest, bei den zwei anderen Standorten ist noch nicht abschließend
geklärt, ob die Stadt Rheine als Investor auftritt. Bei diesen beiden
Standorten sollen die Bewerber um die Trägerschaft mitteilen, ob sie
gegebenenfalls in der Lage sind, einen Investor zu aquirieren.
weitere
Voraussetzungen für die Vergabe der Trägerschaft
Die Bewerber werden gebeten, in ihrem Bewerbungsschreiben
zu diesen Bedingungen jeweils kurz Stellung zu nehmen:
1. Referenzen des Trägers in Bezug auf die
Trägerschaft und den Betrieb vergleichbarer Einrichtungen
1.1 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der
institutionellen Kindertagesbetreuung
1.2 Erfahrungen und professionelle Strukturen für
den Betrieb der Kindertagesstätte (Personalgewinnung und –verwaltung,
Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebsführung)
2. Fachliches Konzept zu folgenden
Themenbereichen:
2.1 Pädagogische Grundlagen (Betreuungsansatz,
Bildung, Erziehung, Integration, Eingewöhnung, Essen u.a.)
2.2 Umsetzung des Inklusionsgedankens aus der
UN-Konvention
2.3 Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und
deren Familien
2.4 Grundsätze für Bildung und Sprachförderung
2.5 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
2.6 Flexible und bedarfsgerechte Öffnungs- und
Betreuungszeiten
2.7 Angemessene Betreuung während der Ferien- und
Schließungszeiten
2.8 Bedarfsgerechtes Angebot zur
Mittagsverpflegung
2.9 Elternarbeit, Erziehungs- und
Bildungspartnerschaften
2.10 Verpflichtende Aussagen zum dauerhaften Betrieb
der Einrichtung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz, dem Kinderbildungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen
2.11 bisherige Kita´s zertifiziert als
Bewegungskindergarten, Haus der kleinen Forscher, Die Carusos oder ähnliches
3. Kooperationsbezüge im Sozialraum
3.1 Kooperationsbezüge innerhalb der Stadt Rheine
3.2 Kooperation mit anderen Hilfesystemen für die
Kinder (z.B. Therapie)
3.3 Öffnung für Stadtteilakteure,
Stadtteilaktivitäten
Die Unterlagen der Bewerber werden dann
mit Hilfe einer Bewertungsmatrix zunächst vom Jugendamt beurteilt:
Ziffer |
Nicht erfüllt (*) |
Erfüllt (1 Punkt) |
Herausragend erfüllt (2
Punkte) |
Gewichtung |
Ergebnis |
1.1 |
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1 |
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1.2 |
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1 |
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etc. |
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1 |
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Summe |
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(*) bedeutet Ausscheiden aus dem
Trägerauswahlverfahren mit Ausnahme der Ziffer 2.11
Das Jugendamt schlägt vor, die Ziffern
2.2 Umsetzung des Inklusionsgedankens aus der
UN-Konvention
2.4 Grundsätze für Bildung und Sprachförderung
2.8 Bedarfsgerechtes Angebot zur
Mittagsverpflegung
3.2 Kooperation mit anderen Hilfesystemen für die
Kinder (z.B. Therapie)
mit dem Faktor 2 zu gewichten. Sollte der
Jugendhilfeausschuss eine andere Gewichtung bevorzugen, wäre dieses zu beschließen.
Im Anschluss an die vorgesehene
Vorstellung der Träger im Jugendhilfeausschuss können die neu gewonnenen
Erkenntnisse in die Bewertungsmatrix einfließen, in dem per Beschluss der Grad
der Erfüllung (1 oder 2 Punkte) noch angepasst wird.
Sollten zwei Bewerber punktgleich aus
dieser Auswertung herausgehen, sollte zunächst die Trägervielfalt im Stadtteil
zur weiteren Entscheidung herangezogen werden. Sollte immer noch keine
Entscheidung möglich sein, sollen die Träger Angebote abgeben, welchen
Eigenanteil sie für die notwendige Erstausstattung der Einrichtung erbringen
können.
Investorenmodell
Sollte die Trägerentscheidung mit Aquirierung eines Investors verbunden werden müssen, ist die Bewerberauswahl zusätzlich noch von dem dann notwendigen Grundstücksgeschäft abhängig zu machen. Bei grundsätzlich gleicher Eignung wird dann ein Bieterverfahren durchgeführt.