Betreff
Trägerauswahlverfahren für die zusätzlichen Kindertageseinrichtungen in Rheine
Vorlage
440/14
Aktenzeichen
II - 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeaussschuss beschließt, die Trägerschaften für die laut Kindergartenbedarfsplanung noch zu schaffenden neuen Einrichtungen zusammen in einem Verfahren zu vergeben. Die Entscheidung wird in dem in der Begründung beschriebenen mehrstufigen Verfahren vom Jugendhilfeausschuss getroffen.

 


Begründung:

 

In der letzten Jugendhilfeausschusssitzung wurde die Kindergartenbedarfsplanung 2015/16 ff beschlossen. Der festgestellte Ausbaubedarf und die derzeit vorhandenen Umsetzungsmöglichkeiten stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

Planbereich links der Ems

 

 

Bedarf

 

 

Umsetzungsmöglichkeiten

 

5 Gruppen der Gruppenform I/III

 

 

Die Stadt Rheine hat am Thieberg ein Grundstück erworben. Die Stadt Rheine wird selber als Investor auftreten und die 3-gruppige Kindertageseinrichtung an der Hünenborgstr. 97 errichten.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat am 30.01.2014 beschlossen, den Bolzplatz

auf der Spielanlage „Ochtruper Straße“ aufzugeben, um auf dem Grundstück

den Bau einer Kindertagesstätte zu ermöglichen. Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Änderung des Bebauungsplanes. Die Fläche ist groß genug, um im Bedarfsfall die Kindertagesstätte sogar 3-gruppig zu errichten.

 

 

 

 

Planbereich rechts der Ems

 

 

Bedarf

 

 

Umsetzungsmöglichkeiten

 

4 Gruppen der Gruppenform I/III

 

1 Gruppe der Gruppenform II

 

 

Konkret gibt es noch keine/n möglichen Standort/e. Der/die Standort/e sollte/n nördlich der Osnabrücker Str. liegen (z.B. im Schotthock oder am Stadtberg).

 

 

 

 

 

Planbereich Südraum (Mesum)

 

 

Bedarf

 

 

Umsetzungsmöglichkeiten

 

2 Gruppen der Gruppenform I

 

 

Es ist vorgesehen, dass ein privater Investor, eine neue 2-gruppige Kindertageseinrichtung errichtet. Das dazu notwendige Grundstücksgeschäft muss allerdings noch vom Haupt- und Finanzausschuss in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.

 

 

Auch wenn noch einige Unsicherheiten vorliegen, ist es wichtig, frühzeitig die zukünftigen Träger der Einrichtungen festzulegen. Nur so ist gewährleistet, dass die Vorstellungen der Träger in die bauliche Gestaltung der Kindertagesrichtungen vom jeweiligen Investor berücksichtigt werden können.

 

 

Vorbedingungen für eine Vergabeentscheidung

 

  • Der Bewerber ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 6 Abs. 1 KiBiz.

 

  • Die Stadt Rheine übernimmt bei den freien Trägern den gesetzlichen Trägeranteil von derzeit 9 % (§ 20 KiBiz). Darüber hinausgehende Zuschüsse zu den Betriebskosten sind nicht vorgesehen.

 

  • Für die notwendige Erstausstattung der Einrichtungen werden von der Stadt Rheine Pauschalen je nach Größe der Einrichtung gewährt.

 

  • Bezogen auf das gesamte Stadtgebiet ist für Rheine eine ausreichende Trägervielfalt gegeben. Betrachtet man einzelne Stadtteile bzw. die Planungsbereiche, ist die Trägervielfalt nicht immer gegeben. Da sich jedoch die meisten Eltern den Auswahl der möglichen Kindertagesstätte nicht stadtweit, sondern stadtteilbezogen orientieren, könnte je nach Standort und Bewerberlage schon die Trägervielfalt das mitentscheidende Auswahlkriterium sein. Es wird erwartet, dass jeder Bewerber die derzeitige Trägerstruktur beachtet und sich auf maximal 2 Standorte bewirbt.

 

  • Die neuen Kindertageseinrichtungen sollen alle im Investorenmodell errichtet werden. Bei zwei Standorten steht der Investor schon fest, bei den zwei anderen Standorten ist noch nicht abschließend geklärt, ob die Stadt Rheine als Investor auftritt. Bei diesen beiden Standorten sollen die Bewerber um die Trägerschaft mitteilen, ob sie gegebenenfalls in der Lage sind, einen Investor zu aquirieren.

 

 

weitere Voraussetzungen für die Vergabe der Trägerschaft

 

Die Bewerber werden gebeten, in ihrem Bewerbungsschreiben zu diesen Bedingungen jeweils kurz Stellung zu nehmen:

 

1.   Referenzen des Trägers in Bezug auf die Trägerschaft und den Betrieb vergleichbarer Einrichtungen

1.1   Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung

1.2   Erfahrungen und professionelle Strukturen für den Betrieb der Kindertagesstätte (Personalgewinnung und –verwaltung, Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebsführung)

 

2.   Fachliches Konzept zu folgenden Themenbereichen:

2.1   Pädagogische Grundlagen (Betreuungsansatz, Bildung, Erziehung, Integration, Eingewöhnung, Essen u.a.)

2.2   Umsetzung des Inklusionsgedankens aus der UN-Konvention

2.3   Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und deren Familien

2.4   Grundsätze für Bildung und Sprachförderung

2.5   Vereinbarkeit von Familie und Beruf

2.6   Flexible und bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten

2.7   Angemessene Betreuung während der Ferien- und Schließungszeiten

2.8   Bedarfsgerechtes Angebot zur Mittagsverpflegung

2.9   Elternarbeit, Erziehungs- und Bildungspartnerschaften

2.10 Verpflichtende Aussagen zum dauerhaften Betrieb der Einrichtung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Kinderbildungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen

2.11 bisherige Kita´s zertifiziert als Bewegungskindergarten, Haus der kleinen Forscher, Die Carusos oder ähnliches

 

 

3.   Kooperationsbezüge im Sozialraum

3.1   Kooperationsbezüge innerhalb der Stadt Rheine

3.2   Kooperation mit anderen Hilfesystemen für die Kinder (z.B. Therapie)

3.3   Öffnung für Stadtteilakteure, Stadtteilaktivitäten

 

 

 

Die Unterlagen der Bewerber werden dann mit Hilfe einer Bewertungsmatrix zunächst vom Jugendamt beurteilt:

 

Ziffer

Nicht erfüllt (*)

Erfüllt

(1 Punkt)

Herausragend erfüllt (2 Punkte)

Gewichtung

Ergebnis

1.1

 

 

 

1

 

1.2

 

 

 

1

 

etc.

 

 

 

1

 

Summe

 

 

 

 

 

 

(*) bedeutet Ausscheiden aus dem Trägerauswahlverfahren mit Ausnahme der Ziffer 2.11

 

 

Das Jugendamt schlägt vor, die Ziffern

 

2.2   Umsetzung des Inklusionsgedankens aus der UN-Konvention

2.4   Grundsätze für Bildung und Sprachförderung

2.8   Bedarfsgerechtes Angebot zur Mittagsverpflegung

3.2   Kooperation mit anderen Hilfesystemen für die Kinder (z.B. Therapie)

 

mit dem Faktor 2 zu gewichten. Sollte der Jugendhilfeausschuss eine andere Gewichtung bevorzugen, wäre dieses zu beschließen.

 

Im Anschluss an die vorgesehene Vorstellung der Träger im Jugendhilfeausschuss können die neu gewonnenen Erkenntnisse in die Bewertungsmatrix einfließen, in dem per Beschluss der Grad der Erfüllung (1 oder 2 Punkte) noch angepasst wird.

 

Sollten zwei Bewerber punktgleich aus dieser Auswertung herausgehen, sollte zunächst die Trägervielfalt im Stadtteil zur weiteren Entscheidung herangezogen werden. Sollte immer noch keine Entscheidung möglich sein, sollen die Träger Angebote abgeben, welchen Eigenanteil sie für die notwendige Erstausstattung der Einrichtung erbringen können.

 

 

 

Investorenmodell

 

Sollte die Trägerentscheidung mit Aquirierung eines Investors verbunden werden müssen, ist die Bewerberauswahl zusätzlich noch von dem dann notwendigen Grundstücksgeschäft abhängig zu machen. Bei grundsätzlich gleicher Eignung wird dann ein Bieterverfahren durchgeführt.