Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderprojekts „Bahnflächen“ unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde in der Sitzung des Rates am 30. September 2014 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2015 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2015 - 2018 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2015 – 2018.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderprojektes „Bahnflächen“. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2015 weist einen Fehlbetrag von 9,464 Mio. Euro aus. Auch in den Folgejahren 2016 – 2018 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden.
Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2015 führt zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 241,980 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 106,399 Mio. Euro; das sind 30,5 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2018 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 38,9 % auf 213,040 Mio. Euro verringert haben.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
Für den Biofilter im
Umfeld von Rheine-R wurden in Abweichung der Berichterstattung im Bauausschuss
am 23.10.14 (Vorlage Nr. 393/14) keine zusätzlichen Mittel in Ansatz gebracht.
Dieses ist darin
begründet, dass sich die Kosten nach Gutachteraussagen noch weiter erhöht
haben. Gleichzeitig konnte seitens des Zuschussgebers keine Förderung hierzu in
Aussicht gestellt werden.
Die Verwaltung wird
die Gutachten auswerten, die Thematik aufarbeiten und prüfen, ob noch eine Wirtschaftlichkeit
gegeben ist.
Der Bauausschuss
wird über das Ergebnis unterrichtet.
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für das Sonderprojekt „Bahnflächen“ im Ergebnisplan keine Änderung.
II.
Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für das Sonderprojekt „Bahnflächen“ im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 132.000 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produkt 5912-3 „Bahnhofstunnel GVFG“
Einzahlungen
Auszug
aus dem Sachstandsbericht (Vorlage-Nr. 393/14), der im Bauausschuss am 23.10.2014
beraten wurde:
Unabhängig von den unvorhergesehenen
Schwierigkeiten bei der Umsetzung einzelner Teilmaßnahmen sind auch die
Baukosten insgesamt seit dem Jahr 2008 erheblich gestiegen. Hier sind
insbesondere die Stahl- und Glaspreise zu nennen. Auffällig war auch, dass für
einzelne Teilmaßnahmen in den jeweiligen Ausschreibungen nur wenige Angebote
eingegangen sind, sodass der geringe Wettbewerb auch zu höheren Baukosten
geführt hat.
Wie auch bei den Erschließungsmaßnahmen im
Innovationsquartier und Rheine "R" sind erhöhte Aufwendungen
insbesondere bei den Ausschachtungs- und Abbrucharbeiten durch mehr
kontaminierte Böden und nicht bekannte Fundament entstanden. Mehraufwendungen
in wesentlichen Teilmaßnahmen, wie z. B. die erheblich höheren Baukosten für
die Maßnahmen in der Personenunterführung, stehen Kosteneinsparungen und
günstigere Ausschreibungsergebnisse anderer Teilmaßnahmen gegenüber. Darüber
hinaus wurden Einsparmaßnahmen in den aktuell laufenden Ausschreibungen
vorgenommen, ohne dass dies zu Qualitätseinbußen führen wird. Für den Anteil
der Städtebauförderung werden die Mehrkosten innerhalb der Gesamtmaßnahme durch
Einsparungen an anderer Stelle aufgefangen. Für den Anteil der GVFG-Maßnahmen
kann der Kostenrahmen durch die insgesamt erheblich gestiegenen Baukosten
jedoch nicht eingehalten werden. Die Mehrkosten können im Einzelfall
begründet werden, sie waren zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorhersehbar.
Die
Stadt Rheine hat die Thematik mit dem Zweckverband NWL als Fördergeber erörtert,
damit auch die um rd. 529.000 € gestiegenen Baukosten in der Förderung
berücksichtigt werden können. Die Zuschussfähigkeit wurde grundsätzlich anerkannt.
Der formelle Bescheid liegt noch nicht vor.
aus
Zuwendungen für Investitionen |
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2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
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alt |
0 |
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neu |
397.000 |
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Differenz |
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397.000 |
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Auszahlungen
für
Baumaßnahmen |
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2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
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alt |
0 |
|
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|
|
neu |
529.000 |
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|
|
Differenz |
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-529.000 |
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Anlagen:
keine