Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2015 - 2018 Sonderprojekt "Bahnflächen"
Vorlage
443/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderprojekts „Bahnflächen“ unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde in der Sitzung des Rates am 30. September 2014 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2015 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2015 - 2018 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2015 – 2018.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderprojektes „Bahnflächen“. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2015 weist einen Fehlbetrag von 9,464 Mio. Euro aus. Auch in den Folgejahren 2016 – 2018 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2015 führt zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 241,980 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 106,399 Mio. Euro; das sind 30,5 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2018 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 38,9 % auf 213,040 Mio. Euro verringert haben.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

Für den Biofilter im Umfeld von Rheine-R wurden in Abweichung der Berichterstattung im Bauausschuss am 23.10.14 (Vorlage Nr. 393/14) keine zusätzlichen Mittel in Ansatz gebracht.

Dieses ist darin begründet, dass sich die Kosten nach Gutachteraussagen noch weiter erhöht haben. Gleichzeitig konnte seitens des Zuschussgebers keine Förderung hierzu in Aussicht gestellt werden.

Die Verwaltung wird die Gutachten auswerten, die Thematik aufarbeiten und prüfen, ob noch eine Wirtschaftlichkeit gegeben ist.

 

Der Bauausschuss wird über das Ergebnis unterrichtet.

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für das Sonderprojekt „Bahnflächen“ im Ergebnisplan keine Änderung.

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für das Sonderprojekt „Bahnflächen“ im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 132.000 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produkt 5912-3 „Bahnhofstunnel GVFG“

Einzahlungen

 

Auszug aus dem Sachstandsbericht (Vorlage-Nr. 393/14), der im Bauausschuss am 23.10.2014 beraten wurde:

Unabhängig von den unvorhergesehenen Schwierigkeiten bei der Umsetzung einzelner Teilmaßnahmen sind auch die Baukosten insgesamt seit dem Jahr 2008 erheblich gestiegen. Hier sind insbesondere die Stahl- und Glaspreise zu nennen. Auffällig war auch, dass für einzelne Teilmaßnahmen in den jeweiligen Ausschreibungen nur wenige Angebote eingegangen sind, sodass der geringe Wettbewerb auch zu höheren Baukosten geführt hat.

Wie auch bei den Erschließungsmaßnahmen im Innovationsquartier und Rheine "R" sind erhöhte Aufwendungen insbesondere bei den Ausschachtungs- und Abbrucharbeiten durch mehr kontaminierte Böden und nicht bekannte Fundament entstanden. Mehraufwendungen in wesentlichen Teilmaßnahmen, wie z. B. die erheblich höheren Baukosten für die Maßnahmen in der Personenunterführung, stehen Kosteneinsparungen und günstigere Ausschreibungsergebnisse anderer Teilmaßnahmen gegenüber. Darüber hinaus wurden Einsparmaßnahmen in den aktuell laufenden Ausschreibungen vorgenommen, ohne dass dies zu Qualitätseinbußen führen wird. Für den Anteil der Städtebauförderung werden die Mehrkosten innerhalb der Gesamtmaßnahme durch Einsparungen an anderer Stelle aufgefangen. Für den Anteil der GVFG-Maßnahmen kann der Kostenrahmen durch die insgesamt erheblich gestiegenen Baukosten jedoch nicht eingehalten werden. Die Mehrkosten können im Einzelfall begründet werden, sie waren zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorhersehbar.

 

Die Stadt Rheine hat die Thematik mit dem Zweckverband NWL als Fördergeber erörtert, damit auch die um rd. 529.000 € gestiegenen Baukosten in der Förderung berücksichtigt werden können. Die Zuschussfähigkeit wurde grundsätzlich anerkannt. Der formelle Bescheid liegt noch nicht vor.

 

 

aus Zuwendungen für Investitionen

 

 

2015

2016

2017

2018

 

alt

0

 

 

 

 

neu

397.000

 

 

 

Differenz

 

397.000

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

für Baumaßnahmen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

 

2015

2016

2017

2018

 

alt

0

 

 

 

 

neu

529.000

 

 

 

Differenz

 

-529.000

 

 

 

 


Anlagen:

 

keine