Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des
Fachbereichs 1– Bildung, Kultur und Sport -, Produktgruppen 11 (Bereitstellung schulischer Einrichtungen) und 12 (Zentrale Leistungen für Schüler/innen), unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde in der Sitzung des Rates am 30. September 2014 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2015 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2015 - 2018 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2015 – 2018.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 1, Produktgruppen 11 und 12. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2015 weist einen Fehlbetrag von 9,464 Mio. Euro aus. Auch in den Folgejahren 2016 – 2018 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden.
Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2015 führt zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 241,980 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 106,399 Mio. Euro; das sind 30,5 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2018 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 38,9 % auf 213,040 Mio. Euro verringert haben.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 1 in den Produktgruppen 11 (Verbesserung 2.567 €) und 12 (Verbesserung 59.000 €) im Ergebnisplan insgesamt eine Verbesserung in Höhe von 61.567 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 12 – Zentrale Leistungen für Schüler/innen
Erträge
Eine Neukalkulation aufgrund der Anmeldesituation und des derzeitigen Standes der Erträge für die Erweiterte Betreuung ergibt die nachfolgend dargestellten Mehrerträge in den nächsten Haushaltsjahren.
Benutzungsgebühren
und ähnliche Entgelte |
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2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
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Alt |
26.000 |
26.000 |
26.000 |
26.000 |
|
neu |
35.000 |
35.000 |
35.000 |
35.000 |
Differenz |
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9.000 |
9.000 |
9.000 |
9.000 |
Aufwendungen
Im Rahmen des Gespräches des Fachbereiches 1 mit dem Kämmerer wurden unter dieser Aufwandsart für 2015 ff. insgesamt 126 TEUR zusätzliche Mittel für die Einrichtung weiterer Betreuungsformen an den Rheiner Grundschulen eingestellt. Das tatsächliche Anmeldeverhalten der Eltern und die tatsächliche Raumsituation an den Schulen lässt eine Umsetzung der seinerzeitigen Umfrageergebnisse in die Praxis derzeit nicht zu. Ausgehend von der heutigen Situation wird (lediglich) an fünf an Stelle der ursprünglich angenommenen neun OGS-Grundschulen eine Gruppe der zusätzlichen Übermittagsbetreuung eingerichtet. Auch benötigt die Kardinal-von-Galen-Schule entgegen der getroffenen Annahme keine weitere Gruppe in der Betreuungsform „Schule von acht bis eins“. Gleichzeitig ist jedoch die Obergrenze der Betreuungsplätze im Bereich des Offenen Ganztags um 9 Kinder (auf 789 Kinder) überschritten worden. Im Ergebnis hat dieses zur Folge, dass zum Haushalt 2015 vor dem Hintergrund der Haushaltssituation 50.000 € weniger eingestellt werden müssen.
In der Vergangenheit war es so, dass das prognostizierte und das tatsächliche Anmeldeverhalten zum Teil weit auseinander lagen. Des Weiteren determinieren die räumlichen Kapazitäten die Anzahl der Gruppen, welche an den Schulen ohne bauliche Maßnahmen eingerichtet werden können.
So scheiterte an zwei Grundschulen die Gruppenbildung aufgrund der zu geringen tatsächlichen Anmeldezahlen.
An den weiteren fünf Schulen konnten entsprechend des jeweiligen Schulkonferenzbeschlusses mangels räumlicher Kapazitäten bzw. mangels schuleigenem Bedarfs keine weiteren Betreuungsangebote eingerichtet werden.
Sollte es beim Status Quo bleiben, reichten die reduzierten, zur Verfügung gestellten Mittel aus. Sollte der Fall eintreten, dass sich zum einen die tatsächlichen Anmeldezahlen dem Abfrageergebnis annähern und zum anderen sich Schulen doch bereit erklären, im vorhandenen Raumbestand Gruppen einzurichten, werden die ursprünglich veranschlagten Mittel in Höhe von
126.000 € vollständig benötigt.
Erstattung
für Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
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2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
alt |
1.966.496 |
1.966.496 |
1.966.496 |
1.966.496 |
|
neu |
1.916.496 |
1.916.496 |
1.916.486 |
1.916.486 |
Differenz |
|
50.000 |
50.000 |
50.000 |
50.000 |
Produktgruppe 11 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen
Erträge
Der Kreis Steinfurt erstattet der Stadt Rheine die Personalaufwendungen für die städtischen Mitarbeiter/innen, welche über den Personalgestellungsvertrag an den Berufskollegs des Kreises am Standort Rheine beschäftigt sind. Die bisher an den Berufskollegs tätigen, städtischen Raumpflegerinnen sind an ein Gymnasium in Rheine gewechselt. Darüber hinaus soll zum Jahr 2015 die Stelle des Systemadministrators an den Berufskollegs, des Hausmeister und des Hilfshausmeisters eingespart werden. Die kalkulierten Prognosewerte der entstehenden Personalkostenerstattungen müssen daher angepasst werden.
Erträge
aus Kostenerstattungen |
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2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
Alt |
324.000 |
324.000 |
324.000 |
324.000 |
|
Neu |
212.000 |
212.000 |
212.000 |
212.000 |
Differenz |
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-112.000 |
-112.000 |
-112.000 |
-112.000 |
Das Land zahlt für inklusionsbedingte Mehraufwendungen einen
Belastungsausgleich. Der
Belastungsausgleich (§ 1 des Gesetzes zur Förderung der kommunalen Aufwendungen
für die schulische Inklusion) dient zur Deckung der infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes
entstehenden Sachkosten, d.h. es geht um inklusionsbedingte Mehrkosten. Dabei
handelt es sich im Wesentlichen um Kosten für Gebäude, Lernmittel, Lehrmittel
und Schülerfahrkosten. Diese Förderung ist pauschalisiert und die jährliche
Leistung des Landes an alle Gemeinden und Kreise beträgt 25 Mio. Euro. Auf die
Stadt Rheine entfällt eine Förderung in Höhe von 122.557 €.
Zuweisungen
und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land |
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2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
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Alt |
1.023 |
1.023 |
1.023 |
1.023 |
|
Neu |
123.580 |
123.580 |
123.580 |
123.580 |
Differenz |
|
122.557 |
122.557 |
122.557 |
122.557 |
Aufwendungen
Für einen Dienstleistervertrag im Rahmen des Medienentwicklungsplanes an Schulen sind im Produkt 1105, Gymnasien, Mittel in Höhe von 48.600 € veranschlagt. Da die Stelle des Systemadministrators für allgemeinbildende Schulen neu besetzt werden konnte, ist die Fortführung des Dienstleistervertrages nicht notwendig. Die Mittel müssen ab 2015 ff. nicht weiter bereitgestellt werden.
Aufwendungen
für Dienstleistervertrag MEP |
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2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
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alt |
48.600 |
48.600 |
48.600 |
48.600 |
|
neu |
0 |
0 |
0 |
0 |
Differenz |
|
48.600 |
48.600 |
48.600 |
48.600 |
Im Haushalt 2014 waren unter Berücksichtigung von Übertragungen aus Vorjahren Mittel in Höhe von insgesamt 56.590 €im Ergebnisplan für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes eingestellt. Durch die mehrmals notwendige Nachbesetzung der Systemadministratorstelle kam es zu zeitlichen Verzögerungen, so dass die Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist. Die Mittel werden weiterhin benötigt, jedoch im Rahmen der erlassenen Haushaltssperre nicht in das Haushaltsjahr 2015 übertragen. Aus diesem Grund ist die Neueinstellung der Mittel in Höhe von 56.590 € im Haushaltsplan 2015 zwingend erforderlich.
Aufwendungen
für Medienentwicklungsplan |
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2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
56.590 |
56.590 |
56.590 |
56.590 |
Differenz |
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56.590 |
56.590 |
56.590 |
56.590 |
II.
Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 1, Bildung, Kultur und Sport, Produktgruppe 11 (Bereitstellung schulischer Einrichtungen) im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 357.000 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 11 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen
Auszahlungen
Im Haushalt 2014 waren unter Berücksichtigung von Übertragungen aus Vorjahren Mittel in Höhe von insgesamt 381.000 € im Finanzplan für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes eingestellt. Durch die mehrmals notwendige Nachbesetzung der Systemadministratorstelle kam es zu zeitlichen Verzögerungen, so dass die Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist. Die Mittel werden weiterhin benötigt, jedoch im Rahmen der erlassenen Haushaltssperre nicht in das Haushaltsjahr 2015 übertragen. Aus diesem Grund ist die Neueinstellung der Mittel in Höhe von 357.000 € im Haushaltsplan 2015 zwingend erforderlich.
Medienentwicklungsplan
(Grundschulen)
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2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
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alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
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neu |
357.000 |
357.000 |
357.000 |
357.000 |
Differenz |
|
357.000 |
357.000 |
357.000 |
357.000 |
B) Überarbeitung Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten
Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)
Wie in der Vorlage 377/14 zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes angekündigt, wurden von jedem Fachbereich Produktbeschreibungen überarbeitet. Für den Fachbereich 1 sind das die Produktgruppe 15, Sportförderung, sowie das Produkt 1303, Stadtbibliothek. Ziele der Überarbeitungen sind:
- Bessere Übersichtlichkeit
- Darstellung der Zusammenhänge zwischen den Aufgaben in der Kurzbeschreibung, den Zielen und den Kennzahlen (A, B, C,…)
- Verbindung von Produktzielen mit IEHK 2025-Zielen
- Ggf. Ergänzung der Erläuterungen hinter den Angaben zu Personal um allgemeine Hinweise sowie Hinweise zu Zielen, Kennzahlen und IEHK
Mit den neu entwickelten bzw. überarbeiteten Kennzahlen sollen die strategischen Steuerungsmöglichkeiten für die Entscheidungsträger (Politik und Verwaltungsvorstand) erhöht werden. Änderungswünsche, Anregungen u.ä. zu weiteren Verbesserungen werden gerne entgegengenommen. Da die Überarbeitung der Produktbeschreibungen zeitaufwendig ist, sollen zu den nächsten Haushaltsplanentwürfen weitere Überarbeitungen folgen.
Auf das IEHK 2025 wird im Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine Informationen gegeben. In den überarbeiteten Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen zum IEHK 2025 bei den Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen zu den sieben Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine „Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.