Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des
Fachbereichs 1- Bildung, Kultur und Sport -, Produktgruppe 15 (Sportförderung), unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde in der Sitzung des Rates am 30. September 2014 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2015 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2015 - 2018 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2015 – 2018.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 1, Produktgruppe 15 (Sportförderung). Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2015 weist einen Fehlbetrag von 9,464 Mio. Euro aus. Auch in den Folgejahren 2016 – 2018 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden.
Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2015 führt zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 241,980 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 106,399 Mio. Euro; das sind 30,5 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2018 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 38,9 % auf 213,040 Mio. Euro verringert haben.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
Budgetausweitungen bzw. –reduzierungen sind im Bereich der PG 15 (Sportförderung) nicht geplant.
Im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen für die Produktgruppe 15/Sportförderung sind aus Sicht
der Verwaltung jedoch neben einer budgetneutralen Anpassung zwei Hinweise bzw.
Informationen erforderlich:
1.
Budgetneutrale
Umschichtung im Bereich der Nutzungsentgelte und Zuwendungen bzw. Zuschüsse
Mit
Einführung der Nutzungsentgelte im Jahr 2011 wurden Erträge in Höhe von 100.000
€ in den Haushaltsplan aufgenommen (s. Ziffer 5 - Privatrechtliche Leistungsentgelte).
Da
in die Entgelt- und Benutzungsordnung mit § 13 Nr. 1 eine Regelung aufgenommen
wurde, dass die Erträge in voller Höhe wieder an die Vereine im Rahmen von
erhöhten Betriebskostenzuschüssen auszuzahlen sind, wurde in selber Höhe ein
Aufwand bei Ziffer 15 – Transferaufwendungen veranschlagt.
Dadurch wurde sichergestellt, dass sich für das Sportbudget insgesamt keine
Budgetänderungen ergeben. Tatsächlich erzielt wurden in den vergangenen Jahren
jeweils Erträge in Höhe von 95.000 €
Mit Wirkung zum 1. August 2013 sind mit Zustimmung des Sportausschusses die
Nutzungsentgelte gesenkt worden. Die Auswirkungen sind erstmalig im aktuellen
Haushaltsjahr 2014 festzustellen: Zu erwarten sind geringere Aufwendungen in
einem Umfang von ca. 15.000 € (ohne Erträge für die Nutzung des Kunstrasenplatzes).
Auswirkungen
auf das Gesamtbudget ergeben sich nicht, da – wie oben erläutert –
Aufwendungen lediglich in exakt der Höhe ausgezahlt werden, wie Nutzungsentgelte
eingehen; geringere Erträge führen deshalb automatisch zu geringeren
Aufwendungen.
Aus Gründen der Haushaltswahrheit und –klarheit wird vorgeschlagen, die Nutzungsentgelte
für die Jahre 2015 ff. um insgesamt 20.000 € zu senken und gleichzeitig den
Ansatz bei den Transferaufwendungen um die gleiche Summe zu reduzieren. Die
veränderten Daten sind in der unten stehenden Übersicht eingearbeitet:
Erträge:
5
– Privatrechtliche Leistungsentgelte |
|
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
alt |
124.818 |
124.818 |
124.818 |
124.818 |
|
neu |
104.818 |
104.818 |
104.818 |
104.818 |
Differenz |
|
20.000 |
20.000 |
20.000 |
20.000 |
Aufwendungen
15 - Transferaufwendungen |
|
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
alt |
778.984 |
778.984 |
778.984 |
778.984 |
|
neu |
758.984 |
758.984 |
758.984 |
758.984 |
Differenz |
|
20.000 |
20.000 |
20.000 |
20.000 |
2.
Zuschüsse
an die Schwimmsport treibenden Vereine für die Nutzung des Freibades und der
Hallenbäder
Ausgangslage:
Nach der Auslagerung des Freibades sowie der beiden Hallenbäder zur
Stadtwerke Rheine (Bäder GmbH) erhalten die Schwimmsport treibenden Vereine Zuschüsse
vom
Die einschlägige Regelung in den Sportförderrichtlinien (§ 10 Nr. 3)
sieht vor, dass die Vereine einen Festbetrag je Schwimmstunde bezahlen, der in
Abhängigkeit des Kinderanteils zwischen 8,80 € und 16,00 € beträgt. Den
übrigen und deutlich höheren Kostenanteil trägt der
Mit den betroffenen Vereinen wurden im Zuge der Auslagerung der Bäder
Schwimmzeiten vereinbart.
Im Zuge einer Preiserhöhung im Jahr 2007 von 47,03 € auf 53,79 € Brutto
je Schwimmstunde wurde bereits in Gesprächen mit den Vereinen darauf hingewiesen,
dass sich bei gleichbleibender Stundenzahl von 856 Jahresschwimmstunden im
Jahr Mehraufwendungen für den
Schon damals wurde über eine Reduzierung der Schwimmzeiten diskutiert,
letztlich hat sich die Verwaltung entschieden, im Sinne der Vereine den Betrag
im Budget an anderer Stelle einzusparen.
Eine weitere Preiserhöhung zum 01.01.2012 auf 60,89 € führte zu
erneuten Mehraufwendungen, diesmal in einem Umfang von rund 6.100,00 € jährlich
(Preiserhöhung von 7,10 € multipliziert mit 856 Jahresschwimmstunden).
Um den Vereinen ihren Sport im bisherigen Umfang weiter zu ermöglichen,
hat sich die Verwaltung erneut entschlossen, diesen Betrag aus dem vorhandenen
Budget zu erbringen, auf die Verringerung der Schwimmzeiten wurde im Interesse
der Vereine verzichtet.
Bei einer weiteren Gebührenerhöhung können die Mehraufwendungen nicht
mehr im Sportbudget aufgefangen werden. In diesem Fall ist eine
Budgetausweitung erforderlich; sollte dies nicht möglich sein, sind
Einschränkungen bei den Schwimmzeiten zwingend erforderlich.
Durch die beiden vorgenannten Preiserhöhungen wurden bei einem verfügbaren
Budget in Höhe von 31.400 € tatsächliche Aufwendungen von 43.300 € im Jahr 2013
fällig, dies bedeutet eine Mehrbelastung für das Sportbudget von 11.900 €.
Problemdarstellung:
Im Rahmen einer Routineüberprüfung im Mai 2014 ist aufgefallen, dass
von der DLRG Rheine Rechnungen für Schwimmzeiten (1 Stunde jeweils freitags)
eingereicht wurden, die zusätzlich zu dem bisherigen Stundenkontingent
durchgeführt wurden; versehentlich wurden diese über einen längeren Zeitraum
von der Verwaltung bezuschusst.
Dem Verein wurde daraufhin Mitte Mai 2014 mitgeteilt, dass die
Bezuschussung dieser zusätzlichen Zeit mit sofortiger Wirkung eingestellt
werde. Die Entscheidung wurde dem Vereinsvorsitzenden der DLRG, Herr Ebbing,
Ende Mai 2014 in einem Gespräch noch einmal ausführlich erläutert.
Mit Schreiben vom 03.06.2014 beantragt der Verein die in Rede stehende
Hallenbadnutzung freitags in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr gemäß § 10 Nr. 3
der Sportförderrichtlinien weiterhin zu bezuschussen.
Das Schreiben des Vereins ist als Anlage beigefügt.
Gleichzeitig wird mit dem vorgenannten Brief beantragt, eine
„Entscheidung des Sportausschusses über diese Problematik“ herbeizuführen.
Verwaltungsvorschlag:
Dem Wunsch der DLRG, die Entscheidung über die Bezuschussung im Sportausschuss
herbeizuführen, kann nicht entsprochen werden.
Nach § 1 Satz 3 der Benutzungs- und Entgeltordnung entscheidet der
Sportservice im Rahmen der vorhandenen Budgets über die Vergabe der Sportstätten.
Insoweit handelt es sich bei der Entscheidung über die Bezuschussung um ein
laufendes Geschäft der Verwaltung, das eine politische Beratung als eigenen Tagesordnungspunkt
grundsätzlich ausschließt.
Nach der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse kann hiervon
nur dann abgewichen werden, wenn spätestens 3 Wochen vor dem Sitzungstag mindestens
ein Fünftel der Ausschussmitglieder oder eine Fraktion dieses beantragt (§ 3
Satz 2); hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.
Um die Problematik zu verdeutlichen und den Sachverhalt erörtern zu können,
wird das Thema im Zuge der Haushaltsplanberatungen aufgegriffen.
Grundsätzlich käme eine Bezuschussung weiterer Schwimmzeiten nur dann
in Frage, wenn entweder das Gesamtbudget für die Sportförderung aufgestockt
würde oder im Rahmen von budgetneutralen Umschichtungen zugunsten der
Schwimmsport treibenden Vereine auf die Wahrnehmung anderer Aufgaben bzw. die
Bezuschussung anderer Bereiche verzichtet würde.
Die Verwaltung schlägt nach Abwägung aller aus Ihrer Sicht maßgeblichen
Kriterien vor, auf eine Budgetausweitung oder –umschichtung zugunsten des
Schwimmsports zu verzichten:
·
Das
Budget für die Bezuschussung der Bädernutzungen ist bereits um 11.900,00 €
überschritten. In Anbetracht der ungünstigen Haushaltslage mit der aktuell
verhängten haushaltswirtschaftlichen Sperre kann eine Budgeterweiterung oder
auch –umschichtung zu Lasten anderer Sportarten nicht verantwortet werden.
·
Der
Einwand der DLRG, dass es nie einen Hinweis gegeben habe, dass die seinerzeit
vereinbarten Schwimmzeiten nun festgelegt und für immer und ewig „in Stein
gemeißelt“ seien, ist zwar nachvollziehbar, ändert aber nichts an der sachlichen
Einschätzung: Durch die Vereinbarung von Stundenkontingenten und Zuschussmodalitäten
ist für alle Vereine nachvollziehbar, dass zusätzliche Schwimmzeiten direkt
Mehraufwendungen auf städtischer Seite verursachen. Die Entscheidungskompetenz
über die Verwendung städtischer Haushaltsmittel im Rahmen der bestehenden
Förderrichtlinie kann nur von der Verwaltung getroffen werden, so dass auch die
Entscheidung über die Förderung zusätzlicher Schwimmzeiten zwingend der Verwaltung
obliegen muss.
·
Aus
Sicht der Verwaltung werden die Schwimmsport treibenden Vereine und die übrigen
Sportvereine gleichbehandelt. Auch für die Nutzung von städtischen Turn- und
Sporthalle sowie der Stadien gibt es Grenzen. Sofern die Kapazitäten erschöpft
sind, müssen Anträge auf Nutzungen versagt werden. In diesen Fällen werden die
Vereine auf private Anbieter verwiesen. Die hierfür anfallenden Aufwendungen
werden von der Verwaltung – vergleichbar mit dem Fall zusätzlicher
Schwimmzeiten – ebenfalls nicht bezuschusst.
Insoweit ist die von der DLRG behauptete Ungleichbehandlung mit anderen Vereinen
für die Verwaltung nicht erkennbar.
Dass immer weniger Kinder schwimmen können, ist sicherlich bedenklich.
Die Verwaltung ist jedoch der Ansicht, dass diese Aufgabe bereits zu einem viel
früheren Zeitpunkt und an anderen Stellen, insbesondere im Kindergarten- und
Grundschulbereich wahrgenommen werden sollte. Zu überlegen wäre zum Beispiel
in Anlehnung an das Modell „backoffice“ die Einbindung der Schwimmvereine in
den Schulsport. Hierdurch könnten Kinder sehr früh ohne zusätzliche Kosten und
mit hoher Fachkompetenz das Schwimmen erlernen.
Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, auf eine Budgeterhöhung
zu verzichten.
3.
Durchführen
einer Sportentwicklungsplanung in den Jahren 2015 und 2016
Die letzte
Sportentwicklungsplanung datiert aus dem Jahr 2001. Sie bedarf dringend einer
Aktualisierung, um die Auswirkungen des demographischen Wandels, des veränderten
Sportnachfrageverhaltens und die eventuellen Folgen durch den Ganztagsschulbetrieb
(Unterricht bis 16:00 Uhr bzw. 16:30 Uhr) zu ermitteln.
Außerdem sind moderne Sportentwicklungsplanungen im Vergleich zu früher in der
Lage, Auswertungen für soziale Teilräume (Stadtteile) durchzuführen. Ein
weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass diese Verfahren kooperativ
gestaltet sind. Das heißt, alle betroffenen Gruppen – Kindertagesstätten,
Schulen, Sportvereine, Freizeitsportler/innen… - werden frühzeitig in den
Planungsprozess eingebunden und umfassend beteiligt.
Beabsichtigt ist,
eine neue Sportentwicklungsplanung für Rheine in den Jahren 2015 und 2016
durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel sollen im Budgetvollzug
innerhalb des Sportbudgets eingespart und damit die Finanzierung sichergestellt
werden.
Detaillierte Vorschläge zu entsprechenden Umschichtungen sollen unterbreitet werden,
sobald der genaue Kostenaufwand feststeht und der Auftrag vergeben werden soll;
für die Auftragsvergabe ist ein Beschluss in der ersten Sportausschusssitzung
des Jahres 2015 vorgesehen, so dass mit der betreffenden Vorlage gleichzeitig
Vorschläge zur budgetneutralen Mittelbereitstellung gemacht werden können.
B) Überarbeitung Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten
Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)
Wie in der Vorlage 377/14 zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes angekündigt, wurden von jedem Fachbereich Produktbeschreibungen überarbeitet. Für den Fachbereich 1 sind das die Produktgruppe 15, Sportförderung, sowie das Produkt 1303, Stadtbibliothek. Ziele der Überarbeitungen sind:
- Bessere Übersichtlichkeit
- Darstellung der Zusammenhänge zwischen den Aufgaben in der Kurzbeschreibung, den Zielen und den Kennzahlen (A, B, C,…)
- Verbindung von Produktzielen mit IEHK 2025-Zielen
- Ggf. Ergänzung der Erläuterungen hinter den Angaben zu Personal um allgemeine Hinweise sowie Hinweise zu Zielen, Kennzahlen und IEHK
Mit den neu entwickelten bzw. überarbeiteten Kennzahlen sollen die strategischen Steuerungsmöglichkeiten für die Entscheidungsträger (Politik und Verwaltungsvorstand) erhöht werden. Änderungswünsche, Anregungen u.ä. zu weiteren Verbesserungen werden gerne entgegengenommen. Da die Überarbeitung der Produktbeschreibungen zeitaufwendig ist, sollen zu den nächsten Haushaltsplanentwürfen weitere Überarbeitungen folgen.
Auf das IEHK 2025 wird im Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine Informationen gegeben. In den überarbeiteten Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen zum IEHK 2025 bei den Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen zu den sieben Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine „Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.