Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2015 - 2018 Fachbereich 1 - Bildung, Kultur und Sport Produktgruppe 15 - Sportförderung
Vorlage
449/14
Aktenzeichen
II-1-ang
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des

Fachbereichs 1- Bildung, Kultur und Sport -,  Produktgruppe 15 (Sportförderung), unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde in der Sitzung des Rates am 30. September 2014 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2015 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2015 - 2018 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2015 – 2018.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 1, Produktgruppe 15 (Sportförderung). Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2015 weist einen Fehlbetrag von 9,464 Mio. Euro aus. Auch in den Folgejahren 2016 – 2018 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2015 führt zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 241,980 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 106,399 Mio. Euro; das sind 30,5 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2018 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 38,9 % auf 213,040 Mio. Euro verringert haben.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

Budgetausweitungen bzw. –reduzierungen sind im Bereich der PG 15 (Sportförderung) nicht geplant.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Produktgruppe 15/Sportförderung sind aus Sicht der Verwaltung jedoch neben einer budget­neutralen Anpassung zwei Hinweise bzw. Informationen erforderlich:

 

1.   Budgetneutrale Umschichtung im Bereich der Nutzungsentgelte und Zuwendun­gen bzw. Zuschüsse

 

     Mit Einführung der Nutzungsentgelte im Jahr 2011 wurden Erträge in Höhe von 100.000 € in den Haushaltsplan aufgenommen (s. Ziffer 5 - Privatrechtli­che Leistungsentgelte).

     Da in die Entgelt- und Benutzungsordnung mit § 13 Nr. 1 eine Regelung aufge­nommen wurde, dass die Erträge in voller Höhe wieder an die Vereine im Rahmen von erhöhten Betriebskostenzuschüssen auszuzahlen sind, wurde in selber Höhe ein Aufwand bei Ziffer 15 – Transferaufwendungen veran­schlagt.
Dadurch wurde sichergestellt, dass sich für das Sportbudget insgesamt keine Budgetänderungen ergeben. Tatsächlich erzielt wurden in den vergangenen Jahren jeweils Erträge in Höhe von 95.000 €

Mit Wirkung zum 1. August 2013 sind mit Zustimmung des Sportausschusses die Nutzungsentgelte gesenkt worden. Die Auswirkungen sind erstmalig im aktuellen Haushaltsjahr 2014 festzustellen: Zu erwarten sind geringere Auf­wendungen in einem Umfang von ca. 15.000 € (ohne Erträge für die Nutzung des Kunstrasenplatzes).

     Auswirkungen auf das Gesamtbudget ergeben sich nicht, da – wie oben erläu­tert – Aufwendungen lediglich in exakt der Höhe ausgezahlt werden, wie Nut­zungsentgelte eingehen; geringere Erträge führen deshalb automatisch zu geringeren Aufwendungen.

Aus Gründen der Haushaltswahrheit und –klarheit wird vorgeschlagen, die Nutzungsentgelte für die Jahre 2015 ff. um insgesamt 20.000 € zu senken und gleichzeitig den Ansatz bei den Transferaufwendungen um die gleiche Summe zu reduzieren. Die veränderten Daten sind in der unten stehenden Übersicht eingearbeitet:

 

Erträge:

 

5 – Privatrechtliche 

      Leistungsentgelte

 

2015

 

2016

2017

2018

 

alt

124.818

124.818

124.818

124.818

 

neu

104.818

104.818

104.818

104.818

Differenz

 

20.000

20.000

20.000

20.000

 

Aufwendungen

 

15 - Transferaufwendungen

 

2015

2016

2017

2018

 

alt

778.984

778.984

778.984

778.984

 

neu

758.984

758.984

758.984

758.984

Differenz

 

20.000

20.000

20.000

20.000



2.   Zuschüsse an die Schwimmsport treibenden Vereine für die Nutzung des Freiba­des und der Hallenbäder

 

     Ausgangslage:

Nach der Auslagerung des Freibades sowie der beiden Hallenbäder zur Stadt­werke Rheine (Bäder GmbH) erhalten die Schwimmsport treibenden Vereine Zuschüsse vom Sportservice der Stadt Rheine für die Badbenutzung.

Die einschlägige Regelung in den Sportförderrichtlinien (§ 10 Nr. 3) sieht vor, dass die Vereine einen Festbetrag je Schwimmstunde bezahlen, der in Abhän­gigkeit des Kinderanteils zwischen 8,80 € und 16,00 € beträgt. Den übrigen und deutlich höheren Kostenanteil trägt der Sportservice im Rahmen von Zu­schüssen an die Vereine.

Mit den betroffenen Vereinen wurden im Zuge der Auslagerung der Bäder Schwimmzeiten vereinbart.

 

Im Zuge einer Preiserhöhung im Jahr 2007 von 47,03 € auf 53,79 € Brutto je Schwimmstunde wurde bereits in Gesprächen mit den Vereinen darauf hinge­wiesen, dass sich bei gleichbleibender Stundenzahl von 856 Jahresschwimm­stunden im Jahr Mehraufwendungen für den Sportservice von rund 5.800,00 € ergäben (aufgrund der Bestimmungen der Sportförderrichtlinien verän­dern sich die Zuzahlungsbeträge für die Vereine nicht).

Schon damals wurde über eine Reduzierung der Schwimmzeiten diskutiert, letztlich hat sich die Verwaltung entschieden, im Sinne der Vereine den Betrag im Budget an anderer Stelle einzusparen.

 

Eine weitere Preiserhöhung zum 01.01.2012 auf 60,89 € führte zu erneuten Mehraufwendungen, diesmal in einem Umfang von rund 6.100,00 € jährlich (Preiserhöhung von 7,10 € multipliziert mit 856 Jahresschwimmstunden).

Um den Vereinen ihren Sport im bisherigen Umfang weiter zu ermöglichen, hat sich die Verwaltung erneut entschlossen, diesen Betrag aus dem vorhan­denen Budget zu erbringen, auf die Verringerung der Schwimmzeiten wurde im In­teresse der Vereine verzichtet.

Bei einer weiteren Gebührenerhöhung können die Mehraufwendungen nicht mehr im Sportbudget aufgefangen werden. In diesem Fall ist eine Budgetausweitung erforderlich; sollte dies nicht möglich sein, sind Einschränkungen bei den Schwimmzeiten zwingend erforderlich.

 

Durch die beiden vorgenannten Preiserhöhungen wurden bei einem verfüg­baren Budget in Höhe von 31.400 € tatsächliche Aufwendungen von 43.300 € im Jahr 2013 fällig, dies bedeutet eine Mehrbelastung für das Sportbudget von 11.900 €.

 

Problemdarstellung:

Im Rahmen einer Routineüberprüfung im Mai 2014 ist aufgefallen, dass von der DLRG Rheine Rechnungen für Schwimmzeiten (1 Stunde jeweils freitags) eingereicht wurden, die zusätzlich zu dem bisherigen Stundenkontingent durchgeführt wurden; versehentlich wurden diese über einen längeren Zeit­raum von der Verwaltung bezuschusst.

 

Dem Verein wurde daraufhin Mitte Mai 2014 mitgeteilt, dass die Bezuschus­sung dieser zusätzlichen Zeit mit sofortiger Wirkung eingestellt werde. Die Entscheidung wurde dem Vereinsvorsitzenden der DLRG, Herr Ebbing, Ende Mai 2014 in einem Gespräch noch einmal ausführlich erläutert.

 

Mit Schreiben vom 03.06.2014 beantragt der Verein die in Rede stehende Hallenbadnutzung freitags in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr gemäß § 10 Nr. 3 der Sportförderrichtlinien weiterhin zu bezuschussen.
Das Schreiben des Vereins ist als Anlage beigefügt.

 

Gleichzeitig wird mit dem vorgenannten Brief beantragt, eine „Entscheidung des Sportausschusses über diese Problematik“ herbeizuführen.

 

Verwaltungsvorschlag:

Dem Wunsch der DLRG, die Entscheidung über die Bezuschussung im Sport­ausschuss herbeizuführen, kann nicht entsprochen werden.

Nach § 1 Satz 3 der Benutzungs- und Entgeltordnung entscheidet der Sport­service im Rahmen der vorhandenen Budgets über die Vergabe der Sport­stätten. Insoweit handelt es sich bei der Entscheidung über die Bezuschus­sung um ein laufendes Geschäft der Verwaltung, das eine politische Beratung als eigenen Tagesordnungspunkt grundsätzlich ausschließt.

Nach der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse kann hiervon nur dann abgewichen werden, wenn spätestens 3 Wochen vor dem Sit­zungstag mindestens ein Fünftel der Ausschussmitglieder oder eine Fraktion dieses be­antragt (§ 3 Satz 2); hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.

 

Um die Problematik zu verdeutlichen und den Sachverhalt erörtern zu kön­nen, wird das Thema im Zuge der Haushaltsplanberatungen aufgegriffen.

Grundsätzlich käme eine Bezuschussung weiterer Schwimmzeiten nur dann in Frage, wenn entweder das Gesamtbudget für die Sportförderung aufgestockt würde oder im Rahmen von budgetneutralen Umschichtungen zugunsten der Schwimmsport treibenden Vereine auf die Wahrnehmung anderer Aufgaben bzw. die Bezuschussung anderer Bereiche verzichtet würde.

Die Verwaltung schlägt nach Abwägung aller aus Ihrer Sicht maßgeblichen Kriterien vor, auf eine Budgetausweitung oder –umschichtung zugunsten des Schwimmsports zu verzichten:

·         Das Budget für die Bezuschussung der Bädernutzungen ist bereits um 11.900,00 € überschritten. In Anbetracht der ungünstigen Haushaltslage mit der aktuell verhängten haushaltswirtschaftlichen Sperre kann eine Budgeter­weiterung oder auch –umschichtung zu Lasten anderer Sportarten nicht ver­antwortet werden.

·         Der Einwand der DLRG, dass es nie einen Hinweis gegeben habe, dass die seinerzeit vereinbarten Schwimmzeiten nun festgelegt und für immer und ewig „in Stein gemeißelt“ seien, ist zwar nachvollziehbar, ändert aber nichts an der sachlichen Einschätzung: Durch die Vereinbarung von Stundenkontin­genten und Zuschussmodalitäten ist für alle Vereine nachvollzieh­bar, dass zusätzliche Schwimmzeiten direkt Mehraufwendungen auf städti­scher Seite verursachen. Die Entscheidungskompetenz über die Verwendung städti­scher Haushaltsmittel im Rahmen der bestehenden Förderrichtlinie kann nur von der Verwaltung getroffen werden, so dass auch die Entscheidung über die Förderung zusätzlicher Schwimmzeiten zwingend der Verwaltung ob­liegen muss.

·         Aus Sicht der Verwaltung werden die Schwimmsport treibenden Vereine und die übrigen Sportvereine gleichbehandelt. Auch für die Nutzung von städti­schen Turn- und Sporthalle sowie der Stadien gibt es Grenzen. Sofern die Ka­pazitäten erschöpft sind, müssen Anträge auf Nutzungen versagt werden. In diesen Fällen werden die Vereine auf private Anbieter verwiesen. Die hierfür anfallenden Aufwendungen werden von der Verwaltung – vergleichbar mit dem Fall zusätzlicher Schwimmzeiten – ebenfalls nicht bezuschusst.
Insoweit ist die von der DLRG behauptete Ungleichbehandlung mit anderen Vereinen für die Verwaltung nicht erkennbar.

 

Dass immer weniger Kinder schwimmen können, ist sicherlich bedenklich. Die Verwaltung ist jedoch der Ansicht, dass diese Aufgabe bereits zu einem viel frü­heren Zeitpunkt und an anderen Stellen, insbesondere im Kindergarten- und Grundschulbereich wahrgenommen werden sollte. Zu überlegen wäre zum Bei­spiel in Anlehnung an das Modell „backoffice“ die Einbindung der Schwimmver­eine in den Schulsport. Hierdurch könnten Kinder sehr früh ohne zusätzliche Kosten und mit hoher Fachkompetenz das Schwimmen erlernen.

Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, auf eine Budgeter­höhung zu verzichten.

3.   Durchführen einer Sportentwicklungsplanung in den Jahren 2015 und 2016

 

Die letzte Sportentwicklungsplanung datiert aus dem Jahr 2001. Sie bedarf drin­gend einer Aktualisierung, um die Auswirkungen des demographischen Wandels, des veränderten Sportnachfrageverhaltens und die eventuellen Folgen durch den Ganztagsschulbetrieb (Unterricht bis 16:00 Uhr bzw. 16:30 Uhr) zu ermitteln.
Außerdem sind moderne Sportentwicklungsplanungen im Vergleich zu früher in der Lage, Auswertungen für soziale Teilräume (Stadtteile) durchzuführen. Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass diese Verfahren kooperativ gestaltet sind. Das heißt, alle betroffenen Gruppen – Kindertagesstätten, Schulen, Sport­vereine, Freizeitsportler/innen… - werden frühzeitig in den Planungsprozess ein­gebunden und umfassend beteiligt.

Beabsichtigt ist, eine neue Sportentwicklungsplanung für Rheine in den Jahren 2015 und 2016 durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel sollen im Bud­getvollzug innerhalb des Sportbudgets eingespart und damit die Finanzierung sichergestellt werden.

Detaillierte Vorschläge zu entsprechenden Umschichtungen sollen unterbreitet werden, sobald der genaue Kostenaufwand feststeht und der Auftrag vergeben werden soll; für die Auftragsvergabe ist ein Beschluss in der ersten Sportaus­schusssitzung des Jahres 2015 vorgesehen, so dass mit der betreffenden Vorlage gleichzeitig Vorschläge zur budgetneutralen Mittelbereitstellung gemacht werden können.

 

 

 

B) Überarbeitung Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)

 

Wie in der Vorlage 377/14 zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes angekündigt, wurden von jedem Fachbereich Produktbeschreibungen überarbeitet. Für den Fachbereich 1 sind das die Produktgruppe 15, Sportförderung, sowie das Produkt 1303, Stadtbibliothek. Ziele der Überarbeitungen sind:

-      Bessere Übersichtlichkeit

-      Darstellung der Zusammenhänge zwischen den Aufgaben in der Kurzbeschreibung, den Zielen und den Kennzahlen (A, B, C,…)

-      Verbindung von Produktzielen mit IEHK 2025-Zielen

-      Ggf. Ergänzung der Erläuterungen hinter den Angaben zu Personal um allgemeine Hinweise sowie Hinweise zu Zielen, Kennzahlen und IEHK

 

 

Mit den neu entwickelten bzw. überarbeiteten Kennzahlen sollen die strategischen Steuerungsmöglichkeiten für die Entscheidungsträger (Politik und Verwaltungsvorstand) erhöht werden. Änderungswünsche, Anregungen u.ä. zu weiteren Verbesserungen werden gerne entgegengenommen. Da die Überarbeitung der Produktbeschreibungen zeitaufwendig ist, sollen zu den nächsten Haushaltsplanentwürfen weitere Überarbeitungen folgen.

 

Auf das IEHK 2025 wird im Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine Informationen gegeben. In den überarbeiteten Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen zum IEHK 2025 bei den Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen zu den sieben Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine „Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.