Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Kulturausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 1
– Bildung, Kultur und Sport, Produktgruppen 13 (Kultur) und 14 (VHS)–
mit dem Stand der Daten zum 31.10.2014 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fachbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fachbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Der Kämmerer hat aufgrund der Haushaltssituation am 26.08.2014 eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen. Mit dieser Sperre wurden die Fachbereiche aufgefordert nachfolgende Punkte zu beachten und einzuhalten:
- Bei folgenden Berichtszeilen werden die Ansätze je Fachbereich um 5 % gesperrt:
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Berichtszeile 13 im Haushaltsplan)
- Transferaufwendungen (Berichtszeile 15)
- Sonstige ordentliche Aufwendungen (Berichtszeile 16)
Die 5%-Vorgabe bezieht sich auf das gesamte Fachbereichsbudget. Die Gesamtsumme der Aufwendungen in den Zeilen 13, 15 und 16 im Fachbereich 1 beläuft sich auf 7.843.938 €. Hiervon entfallen auf die Produktgruppe 13 (Kultur) insgesamt 1.895.840 € und auf die Produktgruppe 14 (Volkshochschule) insgesamt 67.919 €. Die Umsetzung der Kürzungsvorgaben für die beiden Produktgruppen ergibt sich aus den nachstehenden Tabellen. Um eine relative Übersichtlichkeit zu gewährleisten wird in der Produktgruppe 13 (Kultur) auf Ebene der Produkte erläutert.
Die Umsetzung dieser Vorgaben darf nicht dazu führen, dass gesetzliche und vertragliche Regelungen verletzt werden oder die Erhaltung des Infrastrukturvermögens gefährdet wird. Um die Kürzungsvorgabe erreichen zu können, sind auch die Standards zu überprüfen.
- Gleiches gilt in Bezug auf Auszahlungen für noch nicht begonnene Investitionen, die in 2014 noch direkt zu Aufwendungen führen (Bsp: Möbel, Hardware).
- Zuwendungen, die noch nicht beschieden oder vertraglich vereinbart sind, sind mit dem Kämmerer abzustimmen.
- Überplanmäßige und außerplanmäßige Maßnahmen sind mit dem Kämmerer abzustimmen.
- Mehrerträge berechtigen nicht zu Mehraufwendungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Berichtszeilen 13, 15, 16).
Die Fachbereiche wurden mit dem o.g. Schreiben des Kämmerers angewiesen, auf die Kürzungsvorgaben gesondert im Berichtswesen mit Stichtag 31.10.2014 einzugehen.
Die Auswirkungen der Haushaltssperre sind in die Prognosen zum Berichtswesen eingearbeitet.
Hinsichtlich der Einhaltung des 1. Punktes (5%-Einsparungen) wird folgendes berichtet:
Budget 1301
Bezeichnung |
Fortgeschriebener Haushaltsansatz 1301 |
Kürzungs-vorgabe (5 %) |
Voraussichtl. erreichte Verbesserung |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) |
202.826 € |
10.141 € |
15.000 € |
Transferaufwendungen (Zeile 15) |
0 € |
0 € |
0 € |
Sonst. Ordentl. Aufw. (Zeile 16) |
6.010 € |
300 € |
0 € |
Erträge: Trotz der Erhöhung der Eintrittspreise bei den städt. Veranstaltungen zum 01.08.2014 werden nicht die veranschlagten Erträge erreicht, da dies Preiserhöhung auch zu einer Reduzierung der Kartennachfrage führte. Erfahrungsgemäß steigt die Nachfrage erst in den folgenden Jahren wieder an. Darüber hinaus wurden Zuwendungen von Dritten nicht bewilligt bzw. konnten Spenden nicht eingeworben werden. Es wird deshalb ein Defizit in Höhe von 36.000 € auf der Ertragsseite erwartet.
Aufwendungen: Zum derzeitigen Zeitpunkt bestehen bzw. ergeben sich Verpflichtung in Höhe von 72.000,00 € bis zum Jahresende. Ein Betrag in Höhe von 15.000 € wird nicht in Anspruch genommen. Das Budget schließt mit einem Defizit von voraussichtlich 21.000 € ab.
Budget 1302
Bezeichnung |
Fortgeschriebener Haushaltsansatz 1302 |
Kürzungs-vorgabe (5 %) |
Voraussichtl. erreichte Verbesserung |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) |
9.700 € |
485 € |
0 € |
Transferaufwendungen (Zeile 15) |
161.250 € |
7.995 € |
6.000 € |
Sonst. Ordentl. Aufw. (Zeile 16) |
4.226 € |
211 € |
0 € |
Erträge: Durch die Auflösung von zwei kulturtreibenden Vereinen fällt das Vermögen dieser Vereine satzungsgemäß an die Stadt Rheine zur Förderung kultureller Zwecke. Dies führt zu außerplanmäßigen Einnahmen von ca. 1.700 €. Unter Berücksichtigung der bereits erzielten Erträge, dürfen Mehrerträge in Höhe von 1.600 € zum Jahresende erwartet werden.
Aufwendungen: Zum derzeitigen Stand bestehen bzw. ergeben sich Verpflichtung in Höhe von 21.400 € bis zum Jahresende. Ein Betrag in Höhe von 6.000 € wird nicht in Anspruch genommen.
Ergebnis: Durch Einsparungen bzw. Mehreinnahmen wird ein Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 7.600 € erreicht.
Budget 1303
Bezeichnung |
Fortgeschriebener Haushaltsansatz 1303 |
Kürzungs-vorgabe (5 %) |
Voraussichtl. erreichte Verbesserung |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) |
31.020 € |
1.551 |
2.000 € |
Transferaufwendungen (Zeile 15) |
0 € |
0 € |
0 € |
Sonst. Ordentl. Aufw. (Zeile 16) |
31.962 € |
1.598 € |
3.000 € |
Die Stadtbibliothek wird nur noch Ausgaben
tätigen, die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zwingend erforderlich
sind.
Budget 1304
Bezeichnung |
Fortgeschriebener Haushaltsansatz 1304 |
Kürzungs-vorgabe (5 %) |
Voraussichtl. erreichte Verbesserung |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) |
10.000,00 € |
500,00 € |
0 € |
Transferaufwendungen (Zeile 15) |
0 € |
0 € |
0 € |
Sonst. Ordentl. Aufw. (Zeile 16) |
20.112,00 € |
1.005,60 € |
2.000 € |
Die Musikschule der Stadt Rheine wird nur
noch Ausgaben tätigen, die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zwingend
erforderlich sind.
Budget 1305
Bezeichnung |
Fortgeschriebener Haushaltsansatz 1305 |
Kürzungs-vorgabe (5 %) |
Voraussichtl. erreichte Verbesserung |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) |
299.631 € |
14.981 € |
0 € |
Transferaufwendungen (Zeile 15) |
79.300 € |
3.965 € |
0 € |
Sonst. Ordentl. Aufw. (Zeile 16) |
86.896 € |
4.344 € |
0 € |
Im Bereich des Budgets 1305- Städtische
Museen – ergeben sich keine Einsparpotenziale.
Die Mittel sind entweder bereits verwandt worden oder durch rechtliche
Verpflichtungen bereits gebunden. Zu berücksichtigen sind auch entstehende Mehraufwendungen
gegenüber den Plandaten 2014 durch neue Tarifverträge im Bewachungsgewerbe und
durch die Verlängerung der Morrien-Ausstellung.
Budget 1306
Bezeichnung |
Fortgeschriebe-ner Haushaltsansatz 1306 |
Kürzungs-vorgabe (5 %) |
Voraussichtl. erreichte Verbesserung |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) |
51.086 € |
2.554 € |
5.000 € |
Transferaufwendungen (Zeile 15) |
0 € |
0 € |
0 € |
Sonst. Ordentl. Aufw. (Zeile 16) |
21.124 € |
1.056 € |
3.000 € |
Im Rahmen eines auf 20 Jahre angelegten
Programms zur Restaurierung des Neuen Archivs (1813 – 1835) können 5.000 €
eingespart werden.
Wegen der eingeschränkten
Kapazitäten in der Papierrestaurierung kann 2014 das Budget nicht ausgeschöpft
werden, so dass das
24.000 € nur für
19.000 € Restaurierungs-Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Sobald die
Restaurierungswerkstatt wieder mehr Kapazitäten frei hat, soll die Auftragshöhe
wieder bis zum Budgetrahmen erhöht werden.
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen
ist im laufenden Jahr vor dem Hintergrund einer zwingend notwendigen
Ersatzbeschaffung eines Bookscanners (bei gleichzeitig nicht vorhandenen
Ansätzen im Finanzplan im Budget 1306) extrem zurückhaltend gewirtschaftet
worden. Aufgrund der verhängten Haushaltssperre war eine Anschaffung in 2014
nicht mehr möglich und muss nach 2015 verschoben werden. Daher ist eine zu
erwartende Verbesserung in der Zeile 16 in Höhe von 3.000 € durchaus realistisch.
Budget 1307
Bezeichnung |
Fortgeschriebener Haushaltsansatz 1307 |
Kürzungs-vorgabe (5 %) |
Voraussichtl. erreichte Verbesserung |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) |
0 € |
0 € |
0 € |
Transferaufwendungen (Zeile 15) |
511.590 € |
25.579 € |
- 4.000 € |
Sonst. Ordentl. Aufw. (Zeile 16) |
0 € |
0 € |
- 1.000 € |
Für das laufende Jahr sind im Budget 1307 alle Transaktionen abgewickelt. Das Budget schließt somit mit einem Fehlbetrag in Höhe von 5.000 € ab. Einsparungen an anderer Stelle sind nicht möglich.
Budget 1308
Bezeichnung |
Fortgeschriebener Haushaltsansatz 1308 |
Kürzungs-vorgabe (5 %) |
Voraussichtl. erreichte Verbesserung |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) |
56.790 € |
2.840 € |
5.000 € |
Transferaufwendungen (Zeile 15) |
300.000 € |
15.000 € |
0 € |
Sonst. Ordentl. Aufw. (Zeile 16) |
0 € |
0 € |
- 3.000 € |
Nach derzeitigem Stand sind alle Erträge für 2014 verbucht. Es ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von ca. 4.000 €. Auf der Aufwandsseite sind alle Maßnahmen für das Jahr 2014 abgeschlossen, so dass es hier zu einer Verbesserung in Höhe von 2.000 € kommt.
Budget 1401
Bezeichnung |
Fortgeschriebener Haushaltsansatz 1401 |
Kürzungs-vorgabe (5 %) |
Voraussichtl. erreichte Verbesserung |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) |
37.162,00 € |
1.858,10 € |
- 4.000 € |
Transferaufwendungen (Zeile 15) |
0 € |
0 € |
- 8.000 € |
Sonst. Ordentl. Aufw. (Zeile 16) |
30.757,00 € |
1.537,85 € |
- 16.000 € |
Auch in diesem Jahr ist wie in den vergangen Jahren davon auszugehen,
dass der Ansatz der Aufwendungen überschritten wird. Diese Überschreitung ist
in den vergangenen Jahren regelmäßig durch erhebliche Mehrerträge aufgefangen
worden, was zu einer insgesamt positiven Gesamtbilanz der VHS Rheine führte.
Für 2014 werden Mehrerträge in Höhe von 30 TEUR erwartet.
Während im Bereich der Erträge die Ansätze in den letzten Jahren
kontinuierlich angepasst worden sind (2009 Erhöhung des Ansatzes der Gebühren
um 103.200,00 Euro (von 287.243 Euro auf 390.443 Euro)), sind die Ansätze im
Bereich der Aufwendungen seit 2010 sogar um insgesamt 14.453 Euro gekürzt
worden. Aus diesem Grunde war es auch schon in der Vergangenheit für die VHS
Rheine nicht möglich diese einzuhalten.
Bei den Transferaufwendungen handelt es sich
quasi um einen durchlaufenden Posten, dem Erträge in gleicher Höhe gegenüber
stehen. Die Volkshochschule (14) führt Integrationssprachkurse im Namen des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge durch. Die Aufwendungen in Höhe von
8.000 € sind Fahrtkosten, die an die jeweiligen TeilnehmerInnen der
Integrationskurse ausgezahlt worden sind.
Die VHS Rheine ist ein Pflichtangebot der Stadt Rheine gemäß § 11 WbG.
Das Jahresprogramm der VHS wird gemäß § 5 b der Satzung durch die politischen
Gremien der Stadt Rheine genehmigt. Bis zum Ende des Jahres finden weitere
Kursangebote der VHS Rheine statt, zu denen sich bereits TeilnehmerInnen angemeldet
haben. Neben der Verpflichtung durch das Land NRW hat die VHS auch gegenüber
den Teilnehmenden eine Verpflichtung die Kurse entsprechend WbG durchzuführen.
Aus den o. a. Gründen der Verpflichtung ist es der VHS Rheine nicht möglich,
die 5-prozentige Einsparung im Aufwandsbereich einzuhalten.
Die voraussichtlich erreichten Verbesserungen sind auf volle 1.000 € auf- bzw. abgerundet. Die übrigen Vorgaben des Kämmerers wurden beachtet.
Gegenüber der Haushaltsplanung ergeben sich zusammenfassend voraussichtlich Verschlechterungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 3 T€.
Anlagen:
Berichte zum Stichtag 31.10.2014