Betreff
Berichtswesen 2014 Stichtag 31. Oktober 2014 Fachbereich 1 - Bildung, Kultur und Sport Produktgruppen 11 (Bereitstellung schulischer Einrichtungen) und 12 (Zentrale Leistungen für Schüler/innen)
Vorlage
451/14
Aktenzeichen
II-1-ang
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 1

– Bildung, Kultur und Sport, Produktgruppen 11 (Bereitstellung schulischer Einrichtungen) und 12 (Zentrale Leistungen für Schüler/innen) – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2014 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fachbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fachbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Der Kämmerer hat aufgrund der Haushaltssituation am 26.08.2014 eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen. Mit dieser Sperre wurden die Fachbereiche aufgefordert nachfolgende Punkte zu beachten und einzuhalten:

 

  1. Bei folgenden Berichtszeilen werden die Ansätze je Fachbereich um 5 % gesperrt:

-          Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Berichtszeile 13 im Haushaltsplan)

-          Transferaufwendungen (Berichtszeile 15)

-          Sonstige ordentliche Aufwendungen (Berichtszeile 16)

 

Die 5%-Vorgabe bezieht sich auf das gesamte Fachbereichsbudget. Die Gesamtsumme der Aufwendungen in den Zeilen 13, 15 und 16 im Fachbereich 1 beläuft sich auf 7.843.938 €. Hiervon entfallen auf die Produktgruppe 11 (Bereitstellung schulischer Einrichtungen)

insgesamt 1.536.790 € und auf die Produktgruppe 12 (Zentrale Leistungen für Schüler/innen) insgesamt 3.062.968 €.

 

Die Umsetzung dieser Vorgaben darf nicht dazu führen, dass gesetzliche und vertragliche Regelungen verletzt werden oder die Erhaltung des Infrastrukturvermögens gefährdet wird. Um die Kürzungsvorgabe erreichen zu können, sind auch die Standards zu überprüfen.

 

  1. Gleiches gilt in Bezug auf Auszahlungen für noch nicht begonnene Investitionen, die in 2014 noch direkt zu Aufwendungen führen (Bsp: Möbel, Hardware).

 

  1. Zuwendungen, die noch nicht beschieden oder vertraglich vereinbart sind, sind mit dem Kämmerer abzustimmen.

 

  1. Überplanmäßige und außerplanmäßige Maßnahmen sind mit dem Kämmerer abzustimmen.

 

  1. Mehrerträge berechtigen nicht zu Mehraufwendungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Berichtszeilen 13, 15, 16).

 

Die Fachbereiche wurden mit dem o.g. Schreiben des Kämmerers angewiesen, auf die Kürzungsvorgaben gesondert im Berichtswesen mit Stichtag 31.10.2014 einzugehen.

 

Die Auswirkungen der Haushaltssperre sind in die Prognosen zum Berichtswesen eingearbeitet.

 

Hinsichtlich der Einhaltung des 1. Punktes (5%-Einsparungen) wird folgendes berichtet:

 

Produktgruppe 11

 

Bezeichnung

Fortgeschriebener Haushaltsansatz PG 11

Kürzungs-vorgabe (5 %)

Voraussicht. erreichte Verbesserung

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13)

1.085.000,00 

54.000,00 

629.000,00  

Transferaufwendungen (Zeile 15)

7.797,00 

0,00 

0,00 

Sonst. Ordentl. Aufw. (Zeile 16)

647.00,00 

33.000,00 

-278.000,00

 

 

 

In dem Betrag der voraussichtlich zu erreichenden Verbesserungen sind auch die noch zur Verfügung stehenden budgetierten Mittel der Schulen enthalten.

Der Anteil der budgetierten Mittel beträgt mit Stand Ende Oktober 207 T€ (Prognose zum Jahresende 180 T€) und führt überjährig nicht zu einer Ergebnisverbesserung, da die Mittel laut Zusage des Kämmerers in das nächste Jahr übertragen werden. Faktisch bedeutet dies entsprechend eine voraussichtlich erreichte Verbesserung bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 449 T€.

Ein Teil dieser Minderaufwendungen bzw. voraussichtlichen Verbesserung in Höhe von 449 T€ resultiert aus der noch nicht abgeschlossenen Umsetzung des Medienentwicklungsplanes. Die Maßnahme konnte aufgrund der erlassenen Haushaltssperre nicht in 2014 abgeschlossen werden, so dass sich hierfür Minderaufwendungen in Höhe von 57 T€ ergeben.

 

 

Dem gegenüber steht eine voraussichtliche Ergebnisverschlechterung bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 278 T€.

Aufgrund eines im Jahr 2014 auslaufenden Dienstleistervertrages mussten bei dieser Aufwandsart veranschlagte Mittel für den Medienentwicklungsplan in Höhe von 69 T€ nicht in Anspruch genommen werden. Die Aufgaben werden seit Anfang 2014 von dem städtischen Systemadministrator durchgeführt. Darüber hinaus wurde der Ansatz für Versicherungsleistungen zum Haushalt 2014 um

35 T€ verstärkt. Ohne diese Verstärkung und die Nichtinanspruchnahme der Mittel für den Medienentwicklungsplan wäre das Defizit bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen höher ausgefallen.

 

Auf der Ertragsseite kommt es in der Produktgruppe 11 kommt es zu Mindererträgen in Höhe von 104 T€, da die allgemeine Zuweisung des Landes bei der Produktgruppe 12 gebucht wird und dort zu Mehrerträgen führt.

 

In der Gegenüberstellung der Mindererträge von 104 T€ und den Minderaufwendungen von 351 T€ in der Produktgruppe 11 ist somit von einer Verbesserung in Höhe von 247 T€ zum Jahresende auszugehen.

 

Im Finanzplan wird eine Verbesserung in Höhe von 357 T€ erwartet, da hier, wie im Ergebnisplan, Mittel zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes aufgrund der erlassenen Haushaltssperre in 2014 nicht mehr verausgabt werden.

 

Produktgruppe 12

 

Produkt 1201 – Schülerfahrkosten

 

Bezeichnung

Fortgeschriebener Haushaltsansatz Produkt 1201

Kürzungs-vorgabe (5 %)

Voraussichtl. erreichte Verbesserung

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13)

1.266.753,00 

63.337,65 

44.000,00 

Transferaufwendungen (Zeile 15)

0,00 

0,00 

0,00 

Sonst. Ordentl. Aufw. (Zeile 16)

0,00 

0,00 

-2.000,00

 

Bei den Schülerfahrkosten wird es in 2014 erstmalig voraussichtlich zu einer geringfügigen Unterschreitung des Haushaltsansatzes kommen. Dieses hat neben der Abhängigkeit von der Anzahl der eingehenden Anträge und damit ggf. verbundener Ansprüche auf Erstattung von Schülerfahrkosten in 2014

(12 T€) im Wesentlichen folgende Gründe:

- es wurden weniger Anträge aus Hörstel und Umgebung für die Euregio Gesamtschule und das Kopernikus-Gymnasium aufgrund der Errichtung der Gesamtschule in Hörstel gestellt. Hierdurch ist mit Minderaufwendungen in Höhe von

18 T€ zu rechnen.

-4 T€ durch es wurden weniger Anträge aus Neuenkirchen/St. Arnold/Wettringen für Schüler/innen des Emsland-Gymnasiums gestellt. Hierdurch ist mit Minderaufwendungen in Höhe von 4.200 € zu rechnen.

-7 T€ Schülerfahrkosten entfallen Aufgrund des Baugebietes „Wohnpark Dutum“, der Fertigstellung der Felsenstraße und Nienbergstraße (Auswirkungen auf Kardinal-von-Galen-Schule und Euregio Gesamtschule) kommt es zu veränderten räumlichen Verhältnissen, durch welche die Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt von Schülerfahrkosten in vielen Fällen nicht mehr vorliegen.

 

 

 

Produkt 1202 - Betreuungsangebote

 

Bezeichnung

Fortgeschriebener Haushaltsansatz Produkt 1202

Kürzungs-vorgabe (5 %)

Voraussichtl. erreichte Verbesserung

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13)

1.856.530,00 

92.826,50 

-170.000,00

Transferaufwendungen (Zeile 15)

0,00 

0,00 

-5.000,00 

Sonst. Ordentl. Aufw. (Zeile 16)

2.608,00 

130,40 

-4.000,00 

 

Für Personal- und Sachkosten zur Durchführung außerschulischer Angebote im Rahmen des offenen Ganztages, des Betreuungsbereiches „Schule von acht bis eins“, der zusätzlichen Mittagsbetreuung, des Landesprogramms „Kultur und Schule“ sowie für die Durchführung von Maßnahmen aus dem Landesprogramm „Geld oder Stelle“ werden bis zum Ende des Jahres noch Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen der Angebotsträger entstehen. Somit ergibt sich zum Jahresende eine prognostizierte Verschlechterung bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistung (Zeile 13) bei den Betreuungsangeboten in Höhe von 170 T€. Zusammen mit den geringfügigen Ansatzüberschreitungen der Zeilen 15 und 16 ergibt sich somit für die Betreuungsangebote ein Defizit in Höhe von

179 T€.

 

Bei den Erträgen ist durch eine Erhöhung der Betreuungsbedarfe in den Landesprogrammen „Offener Ganztag“, „zusätzlicher Mittagsbetreuung“ und „Geld oder Stelle“ mit Mehrerträgen in Höhe von 174 T€ zu rechnen. In gleichem Umfang kommt es zu Mehraufwendungen bei den Ziffern 13/Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und 16/Sonstige ordentliche Aufwendungen.

 

Darüber hinaus ist mit Mehrerträgen in Höhe von 19.000 € bei den Elternbeiträgen in der Erweiterten Betreuung an der Kardinal-von-Galen Schule zu rechnen.

 

Für die Produktgruppe 12 (Produkte 1201 und 1202) ergeben sich somit Mehrerträge in Höhe von 193 T€, die Mehraufwendungen in Höhe von

137 T€ gegenüber stehen. Somit ergibt sich für die Produktgruppe 12 eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 56 T€.

 

Die übrigen Vorgaben des Kämmerers wurden beachtet.

 

Gegenüber der Haushaltsplanung ergeben sich zusammenfassend für die Produktgruppe 11  voraussichtlich Verbesserungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 247 T€, in der Produktgruppe 12 voraussichtlich Verbesserungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 56 T€.

 


Anlagen:

 

Berichte zum Stichtag 31.10.2014