Betreff
Berichtswesen 2014 Stichtag 31. Oktober 2014 Fachbereich 1 - Bildung, Kultur und Sport Produktgruppe 15 (Sportförderung)
Vorlage
452/14
Aktenzeichen
II-1-ang
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 1 – Bildung, Kultur und Sport, Produktgruppe 15 (Sportförderung) – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2014 zur Kenntnis.


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fachbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fachbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Der Kämmerer hat aufgrund der Haushaltssituation am 26.08.2014 eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen. Mit dieser Sperre wurden die Fachbereiche aufgefordert nachfolgende Punkte zu beachten und einzuhalten:

 

  1. Bei folgenden Berichtszeilen werden die Ansätze je Fachbereich um 5 % gesperrt:

-          Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Berichtszeile 13 im Haushaltsplan)

-          Transferaufwendungen (Berichtszeile 15)

-          Sonstige ordentliche Aufwendungen (Berichtszeile 16)

 

Die 5%-Vorgabe bezieht sich auf das gesamte Fachbereichsbudget. Die Gesamtsumme der Aufwendungen in den Zeilen 13, 15 und 16 im Fachbereich 1 beläuft sich auf 7.843.938 €. Hiervon entfallen auf die Produktgruppe 15 insgesamt 1.280.421 €. Die Umsetzung der Kürzungsvorgaben für die Produktgruppe Sportförderung (15) ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle.

 

Die Umsetzung dieser Vorgaben darf nicht dazu führen, dass gesetzliche und vertragliche Regelungen verletzt werden oder die Erhaltung des Infrastrukturvermögens gefährdet wird. Um die Kürzungsvorgabe erreichen zu können, sind auch die Standards zu überprüfen.

 

  1. Gleiches gilt in Bezug auf Auszahlungen für noch nicht begonnene Investitionen, die in 2014 noch direkt zu Aufwendungen führen (Bsp: Möbel, Hardware).

 

  1. Zuwendungen, die noch nicht beschieden oder vertraglich vereinbart sind, sind mit dem Kämmerer abzustimmen.

 

  1. Überplanmäßige und außerplanmäßige Maßnahmen sind mit dem Kämmerer abzustimmen.

 

  1. Mehrerträge berechtigen nicht zu Mehraufwendungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Berichtszeilen 13, 15, 16).

 

Die Fachbereiche wurden mit dem o.g. Schreiben des Kämmerers angewiesen, auf die Kürzungsvorgaben gesondert im Berichtswesen mit Stichtag 31.10.2014 einzugehen.

 

Die Auswirkungen der Haushaltssperre sind in die Prognosen zum Berichtswesen eingearbeitet.

 

Hinsichtlich der Einhaltung des 1. Punktes (5%-Einsparungen) wird folgendes berichtet:

 

1.   Die Entscheidung über die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses an den Fußballverein SV Eintracht Rodde für die Erneuerung der Heizungs-/Warmwasseranlage musste in das nächste Jahr verschoben werden. Der An­trag wurde zwar vor Erlass der haushaltswirtschaftlichen Sperre gestellt; auf­grund der möglichen Fördersumme von etwa 18.800 € sollte entsprechend der Sportförderrichtlinien ein Beschluss in der Sitzung des Sportausschusses am 13.11.2014 herbeigeführt wer­den. Dies ist wegen der nunmehr bestehenden haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht mehr möglich.

     Aus diesem Grund wird in der heutigen Sitzung über einen vorzeitigen und förderunschädlichen Maßnahmebeginn beraten (s. Vorl. 403/14).     

 

2.   Über die Anträge vom TV Jahn Rheine für ein Schwimmprojekt (Zuschuss von ca. 2.000 €) sowie vom Wassersportverein (Zuwendung in Höhe von rd. 1.000 € für die Erneuerung von Kraftsportgeräten) konnte nicht mehr ent­schieden werden, weil zum Zeitpunkt der haushaltswirtschaftlichen Sperre noch nicht alle Informationen vollständig vorlagen, um eine Entscheidung treffen zu können.

 

3.   Ein Antrag vom ETuS Rheine (Zuwendung i.H.v. ca. 2.000 €) für Sicherheitsre­paraturen und Neuanschaffungen von Sportgeräten in der ver­einseigenen Turnhalle musste abgelehnt werden, weil dieser erst nach Beginn der haushaltswirtschaftlichen Sperre eingereicht wurde.

 

4.   Die Ausschreibung für den Einbau einer neuen Beregnungssteuerung für das Jahnstadion mit einem geschätzten Auftragswert von 18.000 € muss verscho­ben werden.

 

5.   Die Anschaffung von festen Abdeckhauben für die (Stab-)Hochsprunganlagen zum Schutz der Sprungmatten (Investition i.H.v. ca. 9.500 €) wurde ver­schoben.

 

Zusammen mit nicht mehr benötigten Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2013 für von den Technischen Betrieben Rheine (TBR) erbrachte Ingenieur­leistungen ergibt sich hieraus insgesamt eine voraussichtliche Budgetverbesserung von ca. 56.200 €.

 

Die Aufteilung auf die von der Haushaltssperre betroffenen Kostenarten ist unter Berücksichtigung produktinterner Mittelumschichtungen in der nachstehenden Tabelle dargestellt.

 

 

Bezeichnung

Fortgeschriebener Haushaltsansatz Fachbereich 1, PG 15

Kürzungs-vorgabe (5 %)

Voraussichtl. erreichte Verbesserung

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13)

455.105 €

22.755 €

66.500 €

Transferaufwendungen (Zeile 15)

778.984 €

38.949 €

- 10.300 €

 

Die Einsparvorgabe bei den Transferaufwendungen konnte nicht erreicht werden, weil zum Zeitpunkt der haushaltswirtschaftlichen Sperre bereits Bewilligungsbescheide in entsprechendem Umfang erlassen worden waren.

Beabsichtigt war, diese Mehraufwendungen durch entsprechende Einsparungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu finanzieren, deshalb und weil bereits geplante Maßnahmen nicht mehr durchgeführt wurden (s.o.) wurde die Einsparvorgabe in diesem Bereich deutlich übertroffen.

 

Die übrigen Vorgaben des Kämmerers wurden beachtet.


Anlagen:

 

Bericht zum Stichtag 31.10.2014