Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2015 - 2018, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt
Vorlage
453/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde in der Sitzung des Rates am 30. September 2014 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2015 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2015 - 2018 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2015 – 2018.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2015 weist einen Fehlbetrag von 9,464 Mio. Euro aus. Auch in den Folgejahren 2016 – 2018 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2015 führt zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 241,980 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 106,399 Mio. Euro; das sind 30,5 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2018 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 38,9 % auf 213,040 Mio. Euro verringert haben.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 90.500 Euro im Jahr 2015. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

 

Produkt 2101 – Förderung junger Menschen und Familien

 

Der Verein donum vitae hat einen Antrag auf erhöhte Förderung gestellt. (s.Anlage)

Die Verwaltung schlägt vor, dass vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages für die zusätzliche Kreisförderung, die Förderung von derzeit 4.200 € auf rund 8.200 € erhöht wird.

Die dafür erforderlichen Mittel sollen aus dem Budgetansatz 2101 erwirtschaftet werden.

 

 

Produkt 2102 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

 

Erträge

Aufgrund des Gesetzes zum Belastungsausgleich für kommunale Aufwendungen für die schulische Inklusion erhält die Stadt Rheine zusätzliche Landesmittel. Der Anteil der Inklusionspauschale für den Einsatz von nichtlehrendem Personal i.H.v. 22.500 € wird im Produkt 2102 vereinnahmt.

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

2015

2016

2017

2018

 

alt

9.080.000

9.163.000

9.252.000

9.374.000

 

neu

9.102.500

9.185.500

9.274.500

9.396.500

Differenz

 

22.500

22.500

22.500

22.500

 

 

Die Kindergartenelternbeiträge sind im Jahr 2014 stärker gestiegen als veranschlagt. Für die Jahre 2015 ff. kann der Ansatz korrigiert werden

 

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

 

2015

2016

2017

2018

 

alt

1.730.000

1.756.000

1.782.000

1.808.000

 

neu

1.780.000

1.806.000

1.832.000

1.858.000

Differenz

 

50.000

50.000

50.000

50.000

 

 

Aufwendungen

Die Kindergartenbedarfsplanung erfordert 12 zusätzliche Kita-Gruppen. Im Haushaltsplanentwurf waren nur 10 zusätzliche Kita-Gruppen veranschlagt, so dass für 2 zusätzliche Gruppen ab Sommer 2018 noch 55 T€ bereitzustellen sind.

 

Transferaufwendungen

 

2015

2016

2017

2018

 

alt

20.140.700

20.639.700

21.160.000

21.560.000

 

neu

20.140.700

20.639.700

21.160.000

21.615.000

Differenz

 

0

0

0

55.000

 

 

 

Produkt 2103 – Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene

 

Aufwendungen

Die Auswirkungen des Betreuungsbehörden-Stärkungsgesetzes haben nicht sofort zu einem deutlichen personellen Mehraufwand geführt, so dass die bereitgestellten Gelder für 2015 reduziert werden können.

 

Transferaufwendungen

 

2015

2016

2017

2018

 

alt

76.700

 

 

 

 

neu

56.700

 

 

 

Differenz

 

-20.000

 

 

 

 

 

 

Produkt 2104 – Kinder- und Jugendarbeit

 

Das Katholische Jugendwerk Rheine hat mit Schreiben vom 30.09.2104 einen Antrag auf Erhöhung des Programmkostenzuschusses ab 2015 gestellt.

Aus der Sicht der Verwaltung sind Zuwendungen über das aktuelle Budget für die offene Kinder- und Jugendarbeit hinaus in Anbetracht der Haushaltslage der Stadt Rheine derzeit ausgeschlossen.

Auf der anderen Seite ist die Problematik bekannt, dass die Programmmittel beim Katholischen Jugendwerk Rheine e.V. insbesondere  in den stark frequentierten Einrichtungen trotz interner Umschichtung nicht auskömmlich sind.

Es wird daher vorgeschlagen, mit den Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit die Förderpositionen zu überprüfen und, falls erforderlich, den aktuellen Entwicklungen anzupassen.   

 

Zu den Haushaltsplanberatungen 2014 hatten darüberhinaus Vertreter des Stadtjugendringes angeregt, die Zuwendungen im Bereich Wander, Fahrten, Zeltlager zu erhöhen und hatten begründet, dass seit Jahren die Förderung nicht angepasst worden sei.

 

Seitens der Verwaltung wird dazu folgendes ausgeführt:

Eine Erhöhung der Zuwendung in diesem Bereich um 1 € pro Tag und Teilnehmer würde zu einer zusätzlichen Belastung des Budgets von ca. 16.000 € führen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage kann die zusätzliche Belastung als „Regelförderung“ nicht dargestellt werden. Gleichzeitig ist auch zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Richtlinienveränderung in dem Bereich Wander, Fahrten und Zeltlager eine zusätzliche zielgruppenspezifische Förderung für Familien mit mehreren Kindern, die an Maßnahmen teilnehmen und für Inhaber der Bildungsgutscheine, eingeführt worden ist. Diese zielgruppenspezifische Förderung ermöglicht es, dass eben auch diese Kinder an den Maßnahmen teilnehmen können. Für diesen Personenkreis ist im Jahre 2014 ein Betrag von ca. 20.000 € zur Verfügung gestellt worden.

Bei einer 10tägigen Maßnahme konnte so der Teilnehmerbeitrag zielgruppenspezifisch um 45,00 € reduziert werden, bei einer grundsätzlichen Erhöhung des Förderbetrages um 1,00 € könnte sich der Teilnehmerbeitrag um lediglich 10,00 € ermäßigen.

In der turnusmäßigen Auswertung mit den Anbietern im Bereich Wander, Fahrten und Zeltlager ist das Instrumentarium der „Geschwisterermäßigung“ ausdrücklich begrüßt worden.

Die Verwaltung schlägt von daher vor, eine Erhöhung der Regelzuwendungen

abzulehnen.

 

 

 

 

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 100.000 Euro im Jahr 2018. Folgende Änderung ist vorgesehen:

 

 

Produkt 2102 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

 

Auszahlungen

Die Kindergartenbedarfsplanung erfordert 12 zusätzliche Kita-Gruppen. Im Haushaltsplanentwurf waren nur 10 zusätzliche Kita-Gruppen veranschlagt, so dass für 2 zusätzliche Gruppen noch 100 T€ Einrichtungskosten bereitzustellen sind.

 

Anlagevermögen von aktivierbaren Zuwendungen

 

2015

2016

2017

2018

 

alt

 

 

 

0

 

neu

 

 

 

100.000

Differenz

 

 

 

 

100.000

 

 

 

B) Überarbeitung Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)

 

Wie in der Vorlage 377/14 zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes angekündigt, wurden von jedem Fachbereich Produktbeschreibungen überarbeitet. Für den Fachbereich 2 wurde das Produkt 2101 (Förderung junger Menschen und Familien) überarbeitet.

 

Ziele der Überarbeitung ist:

-      Bessere Übersichtlichkeit

-      Darstellung der Zusammenhänge zwischen den Aufgaben in der Kurzbeschreibung, den Zielen und den Kennzahlen (A, B, C,…)

-      Verbindung von Produktzielen mit IEHK 2025-Zielen

-      Ggf. Ergänzung der Erläuterungen hinter den Angaben zu Personal um allgemeine Hinweise sowie Hinweise zu Zielen, Kennzahlen und IEHK

 

Mit den neu entwickelten bzw. überarbeiteten Kennzahlen sollen die strategischen Steuerungsmöglichkeiten für die Entscheidungsträger (Politik und Verwaltungsvorstand) erhöht werden. Änderungswünsche, Anregungen u. ä. zu weiteren Verbesserungen werden gerne entgegengenommen. Da die Überarbeitung der Produktbeschreibungen zeitaufwendig ist, sollen zu den nächsten Haushaltsplanentwürfen weitere Überarbeitungen folgen.

 

Auf das IEHK 2025 wird im Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine Informationen gegeben. In den überarbeiteten Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen zum IEHK 2025 bei den Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen zu den sieben Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine „Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.

 


Anlagen:

 

Antrag des Vereins „Donum Vitae“ auf zusätzliche Förderung