Betreff
Berichtswesen 2014, Stichtag 31.10.2014 Fachbereich 5 - Planen und Bauen Produktgruppen 51 - Stadtplanung
Vorlage
458/14
Aktenzeichen
I/5-stu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 5 – Planen und Bauen  (Produktgruppe 51 - Stadtplanung) mit dem Stand der Daten vom 31.10.2014 zur Kenntnis

 

 

 

 


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fachbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fachbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Der Kämmerer hat aufgrund der Haushaltssituation am 26.08.2014 eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen. Mit dieser Sperre wurden die Fachbereiche aufgefordert nachfolgende Punkte zu beachten und einzuhalten:

 

  1. Bei folgenden Berichtszeilen werden die Ansätze je Fachbereich um 5 % gesperrt:

-          Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Berichtszeile 13 im Haushaltsplan)

-          Transferaufwendungen (Berichtszeile 15)

-          Sonstige ordentliche Aufwendungen (Berichtszeile 16)

 

Die Umsetzung dieser Vorgaben darf nicht dazu führen, dass gesetzliche und vertragliche Regelungen verletzt werden oder die Erhaltung des Infrastrukturvermögens gefährdet wird. Um die Kürzungsvorgabe erreichen zu können, sind auch die Standards zu überprüfen.

 

  1. Gleiches gilt in Bezug auf Auszahlungen für noch nicht begonnene Investitionen, die in 2014 noch direkt zu Aufwendungen führen (Bsp: Möbel, Hardware).

 

  1. Zuwendungen, die noch nicht beschieden oder vertraglich vereinbart sind, sind mit dem Kämmerer abzustimmen.

 

  1. Überplanmäßige und außerplanmäßige Maßnahmen sind mit dem Kämmerer abzustimmen.

 

  1. Mehrerträge berechtigen nicht zu Mehraufwendungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Berichtszeilen 13, 15, 16).

 

Die Fachbereiche wurden mit dem o.g. Schreiben des Kämmerers angewiesen, auf die Kürzungsvorgaben gesondert im Berichtswesen mit Stichtag 31.10.2014 einzugehen.

 

Die Auswirkungen der Haushaltssperre sind in die Prognosen zum Berichtswesen eingearbeitet.

 

Hinsichtlich der Einhaltung des 1. Punktes (5%-Einsparungen) wird folgendes berichtet:

 

 

Bezeichnung

Fortgeschriebener Haushaltsansatz Fachbereich 5

Kürzungs-vorgabe (5 %)

Voraussichtl. erreichte Verbesserung

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13)

21.074.933 €

1.053.747 €

835.000 €

davon PG 51

 

 

45.000 €

Transferaufwendungen (Zeile 15)

858.919 €

42.946 €

- 30.000 €

davon PG 51

 

 

0 €

Sonst. Ordentl. Aufw. (Zeile 16)

1.248.820 €

62.441 €

336.000 €

davon PG 51

 

 

0 €

Summe FB 5

23.182.672 €

1.159.134 €

1.141.000 €

 

Erläuterungen für PG 51:

 

Haushalt 2014

Der eingestellte Ansatz in Höhe von 98.074,40 € (74.000,- € Neuansatz; 28.074,40 € Übertragungen aus 2013) wurde nicht komplett benötigt, da zum Einen einige Planungsaufträge wesentlich kostengünstiger als kalkuliert vergeben werden konnten (z.B. Potentialanalyse Windenergie) und zum Anderen einige Planungen aufgrund von nicht durch die Stadt Rheine zu beeinflussenden Rahmenbedingungen nur eingeschränkt vorangetrieben werden konnten (z.B. GI-Gebiet Holsterfeld-Ost), so dass entsprechende Gutachten noch nicht beauftragt werden konnten.

 

Haushalt 2015 und Folgejahre

Für 2015 und die Folgejahre ist ein Ansatz von 74.000,- € eingeplant. Dieser Ansatz ist aufgrund der vielfältigen zu bewältigenden planerischen Aufgaben und der notwendigen Flexibilität in der Projektabwicklung zwingend erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass für die Abwicklung der Projekte häufig gutachterliche Stellungnahmen benötigt werden, die zu Beginn eines Planungsprozesses nicht unbedingt vorhersehbar waren. Eine genaue Kalkulation der erforderlichen Planungskosten für ein Haushaltsjahr ist daher nicht möglich, so dass der Haushaltsansatz sich i.W. aus den Erfahrungswerten der früheren Jahre ergibt. Ergänzend ist zu beachten, dass die personellen Kapazitäten des Produktbereiches sehr eingeschränkt sind, wodurch sich zunehmend die Notwendigkeit der Vergabe von Planungsaufgaben an externe Planungsbüros ergibt.

 

 

Die übrigen Vorgaben des Kämmerers wurden beachtet.

 

Gegenüber der Haushaltsplanung ergeben sich zusammenfassend voraussichtlich Verbesserungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.141.000 T€ (PG 51 = 45.000 €).

 


Anlagen:

 

Bericht zum Stichtag 31.10.2014