Betreff
Berichtswesen 2014, Stichtag 31. Oktober 2014, Fachbereich 3 - Recht und Ordnung
Vorlage
462/14
Aktenzeichen
FB 3 - Recht und Ordnung
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2014 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fachbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fachbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Der Kämmerer hat aufgrund der Haushaltssituation am 26.08.2014 eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen. Mit dieser Sperre wurden die Fachbereiche aufgefordert nachfolgende Punkte zu beachten und einzuhalten:

 

  1. Bei folgenden Berichtszeilen werden die Ansätze je Fachbereich um 5 % gesperrt:

-          Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Berichtszeile 13 im Haushaltsplan)

-          Transferaufwendungen (Berichtszeile 15)

-          Sonstige ordentliche Aufwendungen (Berichtszeile 16)

 

Die Umsetzung dieser Vorgaben darf nicht dazu führen, dass gesetzliche und vertragliche Regelungen verletzt werden oder die Erhaltung des Infrastrukturvermögens gefährdet wird. Um die Kürzungsvorgabe erreichen zu können, sind auch die Standards zu überprüfen.

 

  1. Gleiches gilt in Bezug auf Auszahlungen für noch nicht begonnene Investitionen, die in 2014 noch direkt zu Aufwendungen führen (Bsp: Möbel, Hardware).

 

  1. Zuwendungen, die noch nicht beschieden oder vertraglich vereinbart sind, sind mit dem Kämmerer abzustimmen.

 

  1. Überplanmäßige und außerplanmäßige Maßnahmen sind mit dem Kämmerer abzustimmen.

 

  1. Mehrerträge berechtigen nicht zu Mehraufwendungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Berichtszeilen 13, 15, 16).

 

Die Fachbereiche wurden mit dem o. g. Schreiben des Kämmerers angewiesen, auf die Kürzungsvorgaben gesondert im Berichtswesen mit Stichtag 31.10.2014 einzugehen.

 

Die Auswirkungen der Haushaltssperre sind in die Prognosen zum Berichtswesen eingearbeitet.

 

Hinsichtlich der Einhaltung des 1. Punktes (5%-Einsparungen) wird folgendes berichtet:

 

 

Bezeichnung

Fortgeschriebener Haushaltsansatz Fachbereich 3

Kürzungs-vorgabe (5 %)

Voraussichtl. erreichte Verbesserung

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13)

875.703,00 €

43.785,15 €

0 €

Transferaufwendungen (Zeile 15)

265.200,00 €

13.260,00 €

8.000 €

Sonst. Ordentl. Aufw. (Zeile 16)

530.277,00 €

26.513,85 €

40.000 €

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13)

In diesem Bereich kann die Kürzungsvorgabe nicht erreicht werden.

Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Fachbereich 3 gehören u. a. die Materialkosten der Bundesdruckerei (z.B. Personalausweise/Pässe), Aufwendungen aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zuschuss zur Kreisleitstelle), das Mobilitätsmanagement für den Bereich der Fahrzeuge im Bereich der Feuer- und Rettungswache sowie für die Kosten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs. Die Höhe der Materialkosten der Bundesdruckerei und die Aufwendungen für die Dienstleistung im Bereich der Verkehrsüberwachung sind abhängig von den Fallzahlen. Allerdings korrespondieren die Aufwendungen in diesen Bereichen direkt mit den Erträgen im Bereich der Verwaltungsgebühren und der Verwarn- und Bußgelder.

 

Transferaufwendungen (Zeile 15)

Die Transferaufwendungen im FB 3 erfolgen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen. Zum Zeitpunkt des Erlasses der hauswirtschaftlichen Sperre waren die Buchungen für diese Aufwendungen bereits vorgenommen worden.

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16)

In diesem Bereich können die Vorgaben eingehalten werden. Zum einen wurden die Aufwendungen für Maßnahmen im Bereich Fortbildung, sonstiger Geschäftsaufwand und bei Ausrüstungsgegenständen dahingehend eingeschränkt, dass sie gestrichen bzw. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurden.

Ein weiterer Grund liegt darin, dass Haushaltsansätze im Bereich der sonstigen Aufwendungen (Zeile 16) gebildet wurden, aus buchungstechnischen Gründen erfolgten die Sollstellungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) bzw. im Bereich der Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (unterhalb der Wertgrenze i.H.v. 410 Euro).

 

Die übrigen Vorgaben des Kämmerers wurden beachtet.

 

 

Berichtswesen:

 

Gegenüber der Haushaltsplanung ergeben sich zusammenfassend voraussichtlich Verbesserungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 388 TEUR.

 

Produktgruppe 32

Seit April 2014 erfolgt die Überwachung des fließenden Verkehrs für einen Projektzeitraum von zwei Jahren. Aufgrund der Anzahl der festgestellten der Geschwindigkeitsverstöße ergeben sich Mehrerträge im Bereich der Verwarn- und Bußgelder. Die Mehrerträge bis zum Jahresende werden auf 450 TEUR geschätzt. In Abhängigkeit zu den Fallzahlen entstehen bis zum Jahresende Mehraufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von ca. 168 TEUR.

Außerdem entstehenden im FB 7 Mehraufwendungen für Portogebühren in Abhängigkeit zu den Fallzahlen (Erläuterungen Bericht FB7).

 

Produktgruppe 33

Im Jahresabschluss 2013 wurde eine Rückstellung für Nachzahlungen im Bereich der Feuer- und Rettungswache für widerrechtliche Zuvielarbeit in Höhe von 210 TEUR gebildet. In den verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurde eine Einigung über Nachzahlungen in Höhe von insgesamt 173 TEUR erzielt. Von diesem Betrag hat der Kreis Steinfurt den auf den Rettungsdienst entfallenen Anteil von 69 TEUR erstattet. Die Nettobelastung für die Stadt Rheine beträgt daher 104 TEUR. Durch die vollständige Auflösung der Rückstellung konnte der Haushalt 2014 um 106 TEUR entlastet werden.

 


Anlagen:

 

Bericht zum Stichtag 31.10.2014