Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss / Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Rat der Stadt Rheine (Rat) beschließt die
Umsetzung des Rahmenplans Innenstadt (Entwicklungskonzept nach § 171 b (2)
Baugesetzbuch, siehe Anlage 1 der Vorlage-Nr. 004/14 http://www.rheine-buergerinfo.de/getfile.php?id=72142&type=do
). Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Münster den
Förderantrag für den Rahmenplan Innenstadt mit den ersten Teilprojekten /
Maßnahmen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 entsprechend den anliegenden
Entwürfen der Projektblätter (Anlage 1) zu
stellen. Die Förderanträge der weiteren Teilprojekte / Maßnahmen werden in den
Folgejahren in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster nach
Gesamtprojektfortschritt gestellt.
2.
Der Rat der Stadt beschließt die Projektliste
inkl. Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2), wobei sich im Rahmen der Fortentwicklung der
Teilmaßnahmen ohne Erhöhung des Gesamtbudgets finanzielle Verschiebungen
zwischen den Maßnahmen ergeben können.
3.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die
für die Jahre 2015 - 2018 erforderlichen Haushaltsmittel, die im
Haushaltsplanentwurf 2015 berücksichtigt wurden, in den endgültigen
Haushaltsplan 2015 zu übernehmen.
4.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die
Folgekosten zu ermitteln und – unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen im
Rahmen der Fortentwicklung der Maßnahmen - diese in den jeweiligen
Fertigstellungsjahren zu veranschlagen.
5.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die räumliche
Abgrenzung zum Förderantrag Rahmenplan Innenstadt zur zielgerichteten
Entwicklung nach § 171b (1) Baugesetzbuch (Anlage
3).
6.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass
grundsätzlich der Bauausschuss für die Umsetzung bzw. die Fortschreibung der
einzelnen Teilprojekte zuständig ist; sofern Belange anderer Fachausschüsse
betroffen sind in Abstimmung mit diesen.
7.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt, zur
Projektbegleitung ein Arbeitsgremium zu bilden. Dieses Arbeitsgremium besteht
aus 8 Mitgliedern des Rates der Stadt Rheine sowie Vertretern der Verwaltung.
Vom Rat der Stadt Rheine werden namentlich benannt:
Mitglieder: Vertreter(innen):
__________________(CDU) __________________(CDU)
__________________(CDU) __________________(CDU)
__________________(SPD) __________________(SPD)
__________________(SPD) __________________(SPD)
__________________(FDP) __________________(FDP)
__________________(Grüne) __________________(Grüne)
__________________(AfR) __________________(AfR)
__________________(Linke) __________________(Linke)
Begründung:
Der
Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 11. Februar 2014
1.
den Beschluss gefasst, dass der Rahmenplan Innenstadt die Zielvorgabe für die
weitere städtebaulich-funktionale Entwicklung der Innenstadt von Rheine ist.
2.
die Verwaltung damit beauftragt, mit den notwendigen Arbeiten zur Umsetzung der
Projekte zu beginnen.
Es
wird auf die Vorlage Nr. 004/14 und die Anlage 1 zu dieser Vorlage verwiesen.
Zwischenzeitlich
wurde entsprechend dem Ratsbeschluss ein fachbereichsübergreifendes
Projektmanagement eingerichtet, welches für den gesamten Projektzeitraum, von
der Beantragung der Zuschüsse bis zum Abschluss und der Abrechnung der Einzelmaßnahmen
des Rahmenplans, zentral sämtliche Abläufe koordiniert und Ansprechpartner für
alle Beteiligten ist.
Mit
Unterstützung des Planungsbüros BPW, baumgart und partner, Bremen, die in den
Jahren 2011 bis 2013 den Rahmenplan Innenstadt erarbeitet hatten, wurde anschließend
der Leistungsumfang der Einzelmaßmaßnahmen des Rahmenplans in einer Konferenz
mit sämtlichen projektbeteiligten Fachbereichen der Verwaltung und externen
Einrichtungen weiter konkretisiert. Anhand der Ergebnisse wurden die Kostenschätzungen
für den städtischen Haushalt und den bevor stehenden Zuschussantrag
fortgeschrieben. Mit Blick auf die zahlreichen Abhängigkeiten der Einzelmaßnahmen
untereinander, wurde ein inhaltlicher und zeitlicher Ablaufplan erstellt, der
die Umsetzung des Rahmenplans zunächst in einem Zeitraum von 8 Jahren von 2015
bis 2022 vorsieht.
Auf
Grundlage dieser Abstimmungen wurden Projektsteckbriefe für die Einzelmaßnahmen
verfasst und zusammen mit der aktuellen Kostenschätzung am 14. August 2014 in
einer längeren Sitzung der Bezirksregierung vorgestellt, um die Förderfähigkeit
der einzelnen Maßnahmen zu besprechen und gemeinsam die erforderlichen Inhalte
und die Form des Zuschussantrages festzulegen. Auch die oben genannte
Zeitplanung wurde abgestimmt und von der Bezirksregierung als Basis für die Beantragung
von Zuschüssen bestätigt.
Die
Bezirksregierung hat der Stadt Rheine empfohlen, zunächst lediglich für die Einzelmaßnahmen,
die in den Jahren 2015 und 2016 umgesetzt werden sollen, Fördermittel zu
beantragen, da das Förderbudget durch die Regionale-Projekte bis einschließlich
2016 besonders belastet ist und die Regionale-Projekte Priorität besitzen.
Das
vergleichbare Projekt „Bahnflächen“ ist auch in mehreren Abschnitten bewilligt
worden. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesamtpaket, welches mit der
Bezirksregierung abgestimmt wurde, auch bewilligt wird, wenn die Anfinanzierung
durch das Land erfolgt. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist allerdings sowohl
bei der Stadt als auch beim Land keine Festlegung über 8 Jahre möglich.
Der
Fachbereich Planen und Bauen wird daher bis zur Abgabefrist im Februar 2015
einen Zuschussantrag, zunächst auf das Jahr 2015 und 2016 begrenzt, für Maßnahmen
im Finanzvolumen von ca. 1,8 Mio. € stellen. Für die Folgejahre werden dann
jeweils jährlich in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster und je nach
Gesamtprojektfortschritt weitere Zuschussanträge gestellt.
Im
Haushaltsplan 2015 ff wird der Rahmenplan Innenstadt als Sonderprojekt geführt
(vgl. Sonderprojekte „Bahnflächen“ und „Soziale Stadt Dorenkamp“).
Das Projektgebiet Rahmenplan Innenstadt erfüllt die inhaltlichen Voraussetzungen des Stadterneuerungsprogramms Aktive Stadtzentren. Die Stadt legt gemäß § 171 b (1) das Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss als Stadtumbaugebiet fest.
Der Fördersatz der als förderfähig
anerkannten Kosten beträgt für die Stadt Rheine 70 %. Der Eigenanteil der Stadt
beträgt 30 %. In der Haushaltsplanung sind zur Berücksichtigung der nicht
zuschussfähigen Ingenieurleistungen der TBR und weiterer nicht zuschussfähiger
Kosten die Einnahmen (Fördermittel) mit 65 % kalkuliert.
Um
den Förderantrag der Bezirksregierung Münster und der Aufsichtsbehörde bis
spätestens zum 13. Februar 2015 zur Entscheidung vorlegen zu können, müssen die
im Beschlussvorschlag formulierten Beschlüsse zur Durchführung, insbesondere
zur Mittelbereitstellung und Veranschlagung sowie zur räumlichen Abgrenzung des
Programmgebietes vom Rat der Stadt gefasst werden.
Zum Beschluss
stehen ein Integriertes Handlungskonzept Rahmenplan Innenstadt (Anlage 1)
mit den Entwürfen der Projektblätter für die Teilmaßnahmen der Förderjahre 2015
und 2016 (Anlage 2), eine
Projektliste mit Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 3) und die
räumliche Abgrenzung (Anlage 4) zur Verfügung.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird der Förderantrag bei der
Bezirksregierung Münster bis zum 13. Februar 2015 eingereicht. Bei einer
positiven Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Kreises Steinfurt wird
daraufhin ein Förderbescheid des Landes NRW über die Teilmaßnahmen der
Förderjahre 2015 und 2016 erwartet, der den Beginn der konkreten
Maßnahmenumsetzung des Projektes darstellt.
Das Gesamtvolumen der Maßnahmen ist mit der Bezirksregierung
abgestimmt und wird auch über die Kosten- und Finanzierungsübersicht, die
Bestandteil des ersten Förderantrages ist, dargestellt.
Im Förderantrag müssen auch die Folgekosten ausgewiesen werden, die insbesondere bei den Infrastrukturmaßnahmen (Straßen, Wege, Plätze) anfallen. Da jedoch die meisten die Teilmaßnahmen betreffenden Straßen, Wege und Plätze bereits in der städtischen Baulast stehen, ist nur der Differenzbetrag anzusetzen. Die Verwaltung wird diese Folgekosten im Rahmen des Zuschussantrages ermitteln und in Abhängigkeit zum Maßnahmenfortschritt ab den Fertigstellungsjahren im Haushalt berücksichtigen.
Anlagen:
Anlage 1 Entwürfe der Projektblätter des ersten Förderantrages
Anlage 2 Projektliste inklusive Kosten- und Finanzierungsübersicht
Anlage 3 Fördergebietsabgrenzung