Betreff
Rahmenplan Innenstadt
Vorlage
474/14
Aktenzeichen
5/FC-stu
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss / Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.        Der Rat der Stadt Rheine (Rat) beschließt die Umsetzung des Rahmenplans Innenstadt (Entwicklungskonzept nach § 171 b (2) Baugesetzbuch, siehe Anlage 1 der Vorlage-Nr. 004/14 http://www.rheine-buergerinfo.de/getfile.php?id=72142&type=do ). Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Münster den Förderantrag für den Rahmenplan Innenstadt mit den ersten Teilprojekten / Maßnahmen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 entsprechend den anliegenden Entwürfen der Projektblätter (Anlage 1) zu stellen. Die Förderanträge der weiteren Teilprojekte / Maßnahmen werden in den Folgejahren in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster nach Gesamtprojektfortschritt gestellt.

 

2.        Der Rat der Stadt beschließt die Projektliste inkl. Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2), wobei sich im Rahmen der Fortentwicklung der Teilmaßnahmen ohne Erhöhung des Gesamtbudgets finanzielle Verschiebungen zwischen den Maßnahmen ergeben können.

 

3.        Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die für die Jahre 2015 - 2018 erforderlichen Haushaltsmittel, die im Haushaltsplanentwurf 2015 berücksichtigt wurden, in den endgültigen Haushaltsplan 2015 zu übernehmen.

 

4.        Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Folgekosten zu ermitteln und – unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen im Rahmen der Fortentwicklung der Maßnahmen - diese in den jeweiligen Fertigstellungsjahren zu veranschlagen.

 

5.        Der Rat der Stadt Rheine beschließt die räumliche Abgrenzung zum Förderantrag Rahmenplan Innenstadt zur zielgerichteten Entwicklung nach § 171b (1) Baugesetzbuch (Anlage 3).

 

6.        Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass grundsätzlich der Bauausschuss für die Umsetzung bzw. die Fortschreibung der einzelnen Teilprojekte zuständig ist; sofern Belange anderer Fachausschüsse betroffen sind in Abstimmung mit diesen.

 

7.        Der Rat der Stadt Rheine beschließt, zur Projektbegleitung ein Arbeitsgremium zu bilden. Dieses Arbeitsgremium besteht aus 8 Mitgliedern des Rates der Stadt Rheine sowie Vertretern der Verwaltung.

 

Vom Rat der Stadt Rheine werden namentlich benannt:

 

Mitglieder:                                  Vertreter(innen):

         

__________________(CDU)     __________________(CDU)

 

__________________(CDU)     __________________(CDU)

 

__________________(SPD)     __________________(SPD)

 

__________________(SPD)     __________________(SPD)

 

__________________(FDP)     __________________(FDP)

 

__________________(Grüne)  __________________(Grüne)

 

__________________(AfR)      __________________(AfR)

 

__________________(Linke)    __________________(Linke)

 

 

 

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 11. Februar 2014

 

1. den Beschluss gefasst, dass der Rahmenplan Innenstadt die Zielvorgabe für die weitere städtebaulich-funktionale Entwicklung der Innenstadt von Rheine ist.

2. die Verwaltung damit beauftragt, mit den notwendigen Arbeiten zur Umsetzung der Projekte zu beginnen.

 

Es wird auf die Vorlage Nr. 004/14 und die Anlage 1 zu dieser Vorlage verwiesen.

 

Zwischenzeitlich wurde entsprechend dem Ratsbeschluss ein fachbereichsübergreifendes Projektmanagement eingerichtet, welches für den gesamten Projektzeitraum, von der Beantragung der Zuschüsse bis zum Abschluss und der Abrechnung der Einzelmaßnahmen des Rahmenplans, zentral sämtliche Abläufe koordiniert und Ansprechpartner für alle Beteiligten ist.

 

Mit Unterstützung des Planungsbüros BPW, baumgart und partner, Bremen, die in den Jahren 2011 bis 2013 den Rahmenplan Innenstadt erarbeitet hatten, wurde anschließend der Leistungsumfang der Einzelmaßmaßnahmen des Rahmenplans in einer Konferenz mit sämtlichen projektbeteiligten Fachbereichen der Verwaltung und externen Einrichtungen weiter konkretisiert. Anhand der Ergebnisse wurden die Kostenschätzungen für den städtischen Haushalt und den bevor stehenden Zuschussantrag fortgeschrieben. Mit Blick auf die zahlreichen Abhängigkeiten der Einzelmaßnahmen untereinander, wurde ein inhaltlicher und zeitlicher Ablaufplan erstellt, der die Umsetzung des Rahmenplans zunächst in einem Zeitraum von 8 Jahren von 2015 bis 2022 vorsieht.

 

Auf Grundlage dieser Abstimmungen wurden Projektsteckbriefe für die Einzelmaßnahmen verfasst und zusammen mit der aktuellen Kostenschätzung am 14. August 2014 in einer längeren Sitzung der Bezirksregierung vorgestellt, um die Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen zu besprechen und gemeinsam die erforderlichen Inhalte und die Form des Zuschussantrages festzulegen. Auch die oben genannte Zeitplanung wurde abgestimmt und von der Bezirksregierung als Basis für die Beantragung von Zuschüssen bestätigt.

 

Die Bezirksregierung hat der Stadt Rheine empfohlen, zunächst lediglich für die Einzelmaßnahmen, die in den Jahren 2015 und 2016 umgesetzt werden sollen, Fördermittel zu beantragen, da das Förderbudget durch die Regionale-Projekte bis einschließlich 2016 besonders belastet ist und die Regionale-Projekte Priorität besitzen.

 

Das vergleichbare Projekt „Bahnflächen“ ist auch in mehreren Abschnitten bewilligt worden. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesamtpaket, welches mit der Bezirksregierung abgestimmt wurde, auch bewilligt wird, wenn die Anfinanzierung durch das Land erfolgt. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist allerdings sowohl bei der Stadt als auch beim Land keine Festlegung über 8 Jahre möglich.

 

Der Fachbereich Planen und Bauen wird daher bis zur Abgabefrist im Februar 2015 einen Zuschussantrag, zunächst auf das Jahr 2015 und 2016 begrenzt, für Maßnahmen im Finanzvolumen von ca. 1,8 Mio. € stellen. Für die Folgejahre werden dann jeweils jährlich in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster und je nach Gesamtprojektfortschritt weitere Zuschussanträge gestellt.

 

Im Haushaltsplan 2015 ff wird der Rahmenplan Innenstadt als Sonderprojekt geführt (vgl. Sonderprojekte „Bahnflächen“ und „Soziale Stadt Dorenkamp“).

 

Das Projektgebiet Rahmenplan Innenstadt erfüllt die inhaltlichen Voraussetzungen des Stadterneuerungsprogramms Aktive Stadtzentren. Die Stadt legt gemäß § 171 b (1) das Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss als Stadtumbaugebiet fest.

 

Der Fördersatz der als förderfähig anerkannten Kosten beträgt für die Stadt Rheine 70 %. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 30 %. In der Haushaltsplanung sind zur Berücksichtigung der nicht zuschussfähigen Ingenieurleistungen der TBR und weiterer nicht zuschussfähiger Kosten die Einnahmen (Fördermittel) mit 65 % kalkuliert.

 

Um den Förderantrag der Bezirksregierung Münster und der Aufsichtsbehörde bis spätestens zum 13. Februar 2015 zur Entscheidung vorlegen zu können, müssen die im Beschlussvorschlag formulierten Beschlüsse zur Durchführung, insbesondere zur Mittelbereitstellung und Veranschlagung sowie zur räumlichen Abgrenzung des Programmgebietes vom Rat der Stadt gefasst werden.

 

Zum Beschluss stehen ein Integriertes Handlungskonzept Rahmenplan Innenstadt (Anlage 1) mit den Entwürfen der Projektblätter für die Teilmaßnahmen der Förderjahre 2015 und 2016 (Anlage 2), eine Projektliste mit Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 3) und die räumliche Abgrenzung (Anlage 4) zur Verfügung.

 

Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird der Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster bis zum 13. Februar 2015 eingereicht. Bei einer positiven Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Kreises Steinfurt wird daraufhin ein Förderbescheid des Landes NRW über die Teilmaßnahmen der Förderjahre 2015 und 2016 erwartet, der den Beginn der konkreten Maßnahmenumsetzung des Projektes darstellt.

Das Gesamtvolumen der Maßnahmen ist mit der Bezirksregierung abgestimmt und wird auch über die Kosten- und Finanzierungsübersicht, die Bestandteil des ersten Förderantrages ist, dargestellt.

 

Im Förderantrag müssen auch die Folgekosten ausgewiesen werden, die insbesondere bei den Infrastrukturmaßnahmen (Straßen, Wege, Plätze) anfallen. Da jedoch die meisten die Teilmaßnahmen betreffenden Straßen, Wege und Plätze bereits in der städtischen Baulast stehen, ist nur der Differenzbetrag anzusetzen. Die Verwaltung wird diese Folgekosten im Rahmen des Zuschussantrages ermitteln und in Abhängigkeit zum Maßnahmenfortschritt ab den Fertigstellungsjahren im Haushalt berücksichtigen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1      Entwürfe der Projektblätter des ersten Förderantrages

Anlage 2      Projektliste inklusive Kosten- und Finanzierungsübersicht

Anlage 3      Fördergebietsabgrenzung