Betreff
Resolution der SPD-Fraktion an den Landesgesetzgeber zur Einführung einer Drei-Prozent-Sperrklausel für die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 18.09.2014
Vorlage
476/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt der Rat folgende Resolution:

 

Der Rat der Stadt Rheine fordert die Landtagsfraktionen von SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen, FDP und Piraten auf, die Schaffung einer moderaten Drei-Prozent-Sperrklausel für die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen in die Wege zu leiten und die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend zu ändern.

 

Diese Änderung muss unverzüglich und unabhängig von der Arbeit der durch den Landtag eingerichteten Verfassungskommission erfolgen, weil diese ihre Ergebnisse erst zum Ende der Legislaturperiode vorlegen wird. Ein solches Gesetz muss u.a. auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Sperrklauselregelung vom 09. November 2011 berücksichtigen.


Begründung:

 

Es wird auf die Begründung des als Anlage beigefügten Antrages der SPD-Fraktion vom 18. September 2014 verwiesen.

 

Ergänzende Informationen zum Verhältnisausgleich aus den Reservelisten:

 

Bei der Stadt Rheine benötigt eine Partei oder Wählergruppe bei 44 zu vergebenen Ratsmandaten 1,137% der bereinigten Gesamtstimmenzahl, um mit dem ersten Sitz in den Rat der Stadt Rheine einzuziehen. Einen zweiten Sitz bekommt sie ab 3,409% der Stimmen.

 

Auswirkungen der Resolution:

 

  1. Parteien und Wählergruppen ab 1,137% bis 2,999% der bereinigten Gesamtstimmen verlieren im Vergleich zur zurzeit geltenden Rechtslage den Anspruch auf einen Sitz.

 

  1. Parteien und Wählergruppen mit 3,000% bis 3,408% der bereinigten Gesamtstimmen ziehen weiterhin mit nur einem Sitz in den Rat der Stadt Rheine ein.

Anlagen:

 

Antrag der SPD-Fraktion vom 18. September 2014