Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin
der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Kulturellen
Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH, Frau Dr. Angelika Kordfelder, den
vorgestellten Wirtschaftsplan 2015 zu beschließen und den Finanzplan 2016 –
2019 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
2.
Der
Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine in der
Gesellschafterversammlung der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage
gGmbH, Frau Dr. Angelika Kordfelder, den Stellenplan 2015ff der Kulturellen
Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH zu beschließen.
Begründung:
Zu 1)
Nach § 16 Absatz 1 des Gesellschaftervertrages der Kloster Bentlage
gGmbH ist der Wirtschaftsplan von der Gesellschafterversammlung zu beschließen.
Die mittelfristige Finanzplanung ist eine Vorausschau der darauf folgenden vier
Geschäftsjahre. Sie ist der Gesellschafterversammlung zur Kenntnis zu geben.
Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes und der mittelfristigen
Finanzplanung erfolgt durch die Geschäftsführung der Gesellschaft.
Es ist nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109 der Gemeindeordnung
(GO) zu verfahren.
Zu 2)
Nach § 16 des Gesellschaftervertrages ist der Stellenplan von der
Gesellschafterversammlung zu beschließen. Die Aufstellung erfolgt durch die
Geschäftsführung der Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat der Kloster Bentlage gGmbH hat in seiner
Sitzung am 3. November 2014 der Gesellschafterversammlung die Zustimmung zum
Wirtschaftsplan, zur mittelfristigen Finanzplaung und zum Stellenplan empfohlen.
Der Wirtschaftsplan, die mittelfristige Finanzplanung und der Stellenplan sind darüber hinaus dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Anlagen:
Anlage 1 – Wirtschaftsplan 2015 und mittelfristige Finanzplanung
Anlage 2 – Stellenplan 2015