Betreff
Zusätzliche Mittelbereitstellung für die Ausstattung der Sekundarschulen
Vorlage
489/14
Aktenzeichen
FB 1 / 10 - te
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss beschließt, den beiden Sekundarschulen der Stadt Rheine für die weitere Klassenraumausstattung keine zusätzlichen Mittel bereitzustellen.

 

 

 

 


Begründung:

 

Nach § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten.

 

Zum Schuljahr 2013/13 sind die beiden Sekundarschulen an den Standorten der gleichzeitig auslaufenden Schulen (Fürstenberg-Realschule bzw. Don-Bosco-Hauptschule) errichtet worden. Insoweit werden auch die Räumlichkeiten und Einrichtungen dieser auslaufenden, jedoch ausgestatteten und funktionierenden Schulen durch die neu gegründeten Sekundarschulen als Schulen des längeres gemeinsames Lernen übernommen und genutzt. Die laufende notwendige Ausstattung und Einrichtung der Schulen erfolgt durch die jeweiligen Schulen selbstständig mit den u.a. dafür bestimmten und bereitgestellten budgetierten Mitteln. Diese werden jährlich auf Grundlage der aktuellen Schülerzahl zum Stichtag 15. Oktober des Vorjahres (Oktoberstatistik) festgelegt und den Schulen zur Verfügung gestellt.

 

Darüber hinaus wurde für das Errichtungsschuljahr 2013/14 direkt über den Schulausschuss durch den Rat der Stadt Rheine im Ergebnis- und Finanzplan ein zusätzlicher Gesamtbetrag in Höhe von 50.000,00 € für eine einmalige Anschubfinanzierung der beiden Sekundarschulen eingestellt. Dieser diente u. a. auch der Einrichtung bzw. Erweiterung der Ausstattung der Klassenräume.

 

Mit Schreiben vom 22. und 26. August 2014, gerichtet an den Schulausschuss der Stadt Rheine, beantragen die beiden Sekundarschulen die zusätzliche Bereitstellung von Mitteln in Höhe von jeweils 10.000,00 € jährlich ab dem bereits angelaufenen Schuljahr 2014/15 bis zum voll ausgebauten Zustand der Sekundarschulen, damit sukzessive alle Klassenräume der neuen Sekundarschulen auf Grundlage der pädagogischen Konzeptionen der Schulen des längeren gemeinsamen Lernens und insbesondere im Hinblick auf die Binnendifferenzierung und Inklusion (integrative Lerngruppen / GL-Unterricht) angemessen ausgestattet werden können. In den von den auslaufenden Schulen übernommenen Räumlichkeiten befinden sich weder Unterbringungsmöglichkeiten für die zahlreichen Materialien für das im pädagogischen Konzept verankerte selbstgesteuerte Lernen (SegeL-Stunden) und Teamteaching noch die Möglichkeit der flexiblen Raumaufteilung für die angemessene Binnendifferenzierung und die Inklusion von Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. So werden u.a. in den jeweiligen SegeL- oder auch Teamteaching-Stunden unterschiedliche Materialien (z.B. unterschiedliche Fächer) benötigt. Ebenfalls findet eine ständige Beratung (Selbst-/Fremdevaluation) mit den Schüler/innen und Eltern statt, so dass die Schüler/innen auf Portfolios, Logbücher und andere Materialien stets zurückgreifen müssen.

 

Auf die als Anlagen beigefügten Anträge wird verwiesen.

 

Jedoch kann das von bzw. für die Sekundarschulen erwünschte Alleinstellungsmerkmal im Vergleich zu den übrigen Rheiner Schulen in der o.a. Argumentationsfolge derzeit lediglich aus der Einrichtung von integrativen Lerngruppen (Gemeinsames Lernen) hergeleitet werden. Merkmale wie das teilintegrierte Schulsystem, die pädagogische Konzeption oder auch der Ganztagsbetrieb findet man in vergleichbare Weise auch an anderen Rheiner Schulen, wie z.B. der Euregio-Gesamtschule oder auch den übrigen Rheiner Ganztagsschulen (Kopernikus-Gymnasium u.a.).

 

Ob und inwieweit sich gerade aus dem Tatbestand des gemeinsamen Lernens ein zusätzlicher investiver Maßnahme- und Ausstattungsbedarf herleiten lässt, ist nicht eindeutig und wird auf den verschiedenen Ebenen (Schulträger, Schulaufsicht, Land NRW) sehr kontrovers diskutiert. So wird auf Landesebene sogar die Meinung vertreten, dass die inklusive Beschulung von Schüler/innen mit Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung) keinerlei baulich bedeutsamer investiver Maßnahmen bedarf.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass für die beiden Sekundarschulen kein besonderes Alleinstellungsmerkmal aufzuweisen ist. Eine erneute zusätzliche Mittelbereitstellung für die weitere (besondere) Ausstattung der Sekundarschulen würde einen Präzedenzfall darstellen, so dass unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung aller städtischen Schulen als auch der aktuellen finanziellen Situation der Stadt Rheine die beantragte  Mittelbereitstellung abzulehnen ist.