Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Schulausschuss beschließt, den beiden Sekundarschulen der Stadt Rheine für die
weitere Klassenraumausstattung keine zusätzlichen Mittel bereitzustellen.
Begründung:
Nach § 79 SchulG
NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel
bereitzustellen und zu unterhalten.
Zum Schuljahr
2013/13 sind die beiden Sekundarschulen an den Standorten der gleichzeitig auslaufenden
Schulen (Fürstenberg-Realschule bzw. Don-Bosco-Hauptschule) errichtet worden.
Insoweit werden auch die Räumlichkeiten und Einrichtungen dieser auslaufenden,
jedoch ausgestatteten und funktionierenden Schulen durch die neu gegründeten
Sekundarschulen als Schulen des längeres gemeinsames Lernen übernommen und
genutzt. Die laufende notwendige Ausstattung und Einrichtung der Schulen
erfolgt durch die jeweiligen Schulen selbstständig mit den u.a. dafür
bestimmten und bereitgestellten budgetierten Mitteln. Diese werden jährlich auf
Grundlage der aktuellen Schülerzahl zum Stichtag 15. Oktober des Vorjahres
(Oktoberstatistik) festgelegt und den Schulen zur Verfügung gestellt.
Darüber
hinaus wurde für das Errichtungsschuljahr 2013/14 direkt über den Schulausschuss
durch den Rat der Stadt Rheine im Ergebnis- und Finanzplan ein zusätzlicher
Gesamtbetrag in Höhe von 50.000,00 € für eine einmalige Anschubfinanzierung
der beiden Sekundarschulen eingestellt. Dieser diente u. a. auch der Einrichtung
bzw. Erweiterung der Ausstattung der Klassenräume.
Mit Schreiben
vom 22. und 26. August 2014, gerichtet an den Schulausschuss der Stadt Rheine,
beantragen die beiden Sekundarschulen die zusätzliche Bereitstellung von
Mitteln in Höhe von jeweils 10.000,00 € jährlich ab dem bereits angelaufenen
Schuljahr 2014/15 bis zum voll ausgebauten Zustand der Sekundarschulen, damit
sukzessive alle Klassenräume der neuen Sekundarschulen auf Grundlage der pädagogischen
Konzeptionen der Schulen des längeren gemeinsamen Lernens und insbesondere im
Hinblick auf die Binnendifferenzierung und Inklusion (integrative Lerngruppen /
GL-Unterricht) angemessen ausgestattet werden können. In den von den
auslaufenden Schulen übernommenen Räumlichkeiten befinden sich weder Unterbringungsmöglichkeiten
für die zahlreichen Materialien für das im pädagogischen Konzept verankerte
selbstgesteuerte Lernen (SegeL-Stunden) und Teamteaching noch die Möglichkeit
der flexiblen Raumaufteilung für die angemessene Binnendifferenzierung und die
Inklusion von Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. So werden
u.a. in den jeweiligen SegeL- oder auch Teamteaching-Stunden unterschiedliche
Materialien (z.B. unterschiedliche Fächer) benötigt. Ebenfalls findet eine
ständige Beratung (Selbst-/Fremdevaluation) mit den Schüler/innen und Eltern
statt, so dass die Schüler/innen auf Portfolios, Logbücher und andere
Materialien stets zurückgreifen müssen.
Auf die als
Anlagen beigefügten Anträge wird verwiesen.
Jedoch kann
das von bzw. für die Sekundarschulen erwünschte Alleinstellungsmerkmal im
Vergleich zu den übrigen Rheiner Schulen in der o.a. Argumentationsfolge
derzeit lediglich aus der Einrichtung von integrativen Lerngruppen (Gemeinsames
Lernen) hergeleitet werden. Merkmale wie das teilintegrierte Schulsystem, die
pädagogische Konzeption oder auch der Ganztagsbetrieb findet man in vergleichbare
Weise auch an anderen Rheiner Schulen, wie z.B. der Euregio-Gesamtschule oder
auch den übrigen Rheiner Ganztagsschulen (Kopernikus-Gymnasium u.a.).
Ob und inwieweit
sich gerade aus dem Tatbestand des gemeinsamen Lernens ein zusätzlicher
investiver Maßnahme- und Ausstattungsbedarf herleiten lässt, ist nicht
eindeutig und wird auf den verschiedenen Ebenen (Schulträger, Schulaufsicht,
Land NRW) sehr kontrovers diskutiert. So wird auf Landesebene sogar die Meinung
vertreten, dass die inklusive Beschulung von Schüler/innen mit Lern- und Entwicklungsstörungen
(Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung)
keinerlei baulich bedeutsamer investiver Maßnahmen bedarf.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass für die beiden Sekundarschulen kein besonderes Alleinstellungsmerkmal aufzuweisen ist. Eine erneute zusätzliche Mittelbereitstellung für die weitere (besondere) Ausstattung der Sekundarschulen würde einen Präzedenzfall darstellen, so dass unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung aller städtischen Schulen als auch der aktuellen finanziellen Situation der Stadt Rheine die beantragte Mittelbereitstellung abzulehnen ist.