Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2015 - 2018, Fachbereich 7 - Interner Service
Vorlage
490/14
Aktenzeichen
FB 7 - vo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des der Fachbereichs 7 – Interner Service unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Bürgeranregungen zu Kenntnis und beschließt, diese nicht weiter zu verfolgen.

Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde in der Sitzung des Rates am 30. September 2014 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2015 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2015 - 2018 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2015 – 2018.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereichs 7 – Interner Service. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2015 weist einen Fehlbetrag von 9,464 Mio. Euro aus. Auch in den Folgejahren 2016 – 2018 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2015 führt zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 241,980 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 106,399 Mio. Euro; das sind 30,5 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2018 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 38,9 % auf 213,040 Mio. Euro verringert haben.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

Für den Fachbereich 7 sind keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 7 – Interner Service im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 71.700 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe 71 – Service Organisation

Erträge

Die als Einnahme in Höhe von 31.700 Euro geplanten Dienstleistungen der Kantine (20.000 €) und dienstlich anerkannten PKW-Stellplätze (11.700 €) werden buchhalterisch nicht im Budget (Berichtszeile 7 – sonstige ordentliche Erträge) dargestellt, da diese Einnahmen bereits ab 2014 in der internen Leistungsverrechnung berücksichtigt werden. (vgl. Vorlage Berichtswesen 493/14)

 

Sonstige ordentliche Erträge

 

2015

2016

2017

2018

 

alt

53.900

53.900

53.900

53.900

 

neu

22.200

22.200

22.200

22.200

Differenz

 

-31.700

-31.700

-31.700

-31.700

 

Aufwendungen

Durch die Inbetriebnahme der Geschwindigkeitsmessanlagen (Blitzer) des Fachbereichs - Recht und Ordnung entstehen in dieser Produktgruppe des Fachbereichs - Interner Service zusätzliche Portokosten für die Zustellung von Verwarngelder sowie Postzustellungsurkunden in Höhe von 40.000 Euro. (vgl. Vorlage Berichtswesen 493/14)

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen

 

2015

2016

2017

2018

 

alt

887.450

826.950

889.950

830.150

 

neu

927.450

866.950

929.950

870.150

Differenz

 

40.000

40.000

40.000

40.000

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 7 – Interner Service im Investitionsplan eine Verbesserung in Höhe von 125.000 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe 71 – Service Organisation

Auszahlungen

In den Haushaltsplanentwurf 2015 wurden 170.00 € eingestellt, um im Jahre 2015 im Rahmen einer Aktion das in der Stadtverwaltung eingesetzte Microsoft--Office-Verfahren auf eine neue Version umzustellen. Diese Umstellung erfolgte im Laufe des Jahres 2014 aufgrund aktueller Bedarfe bereits bei verschiedenen Arbeitsplätzen. Die Kosten hierfür konnten aus dem laufenden Budget finanziert werden. Bei diesen Systemumstellungen hat sich gezeigt, dass die „alte" Version ohne nennenswerte Probleme mit der „neuen" Version betrieben werden kann. Diese Erfahrungen haben zu der Entscheidung geführt, die Umstellung der übrigen Arbeitsplatzsysteme nicht wie bisher geplant in einer Aktion im Jahre 2015 vorzunehmen, sondern sukzessive in den Jahren 2015 bis 2017.

 

Im Rahmen der bisher durchgeführten Umstellungen konnten auch aktuelle Rabattierungsmöglichkeiten ausgehandelt werden. Diese aktuelle Entwicklung führt dazu, dass der bisherige Ansatz für das Jahr 2015 um 125.000 reduziert werden kann und die Ansätze in den Jahren 2016 und 2017 jeweils um 20.000 € erhöht werden sollen.

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

 

2015

2016

2017

2018

 

alt

360.000

205.000

145.000

145.000

 

neu

235.000

225.000

165.000

145.000

Differenz

 

-125.000

20.000

20.000

0

 

 

B) Überarbeitung Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)

 

Wie in der Vorlage 377/14 zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes angekündigt, wurden von jedem Sonder- bzw. Fachbereich Produktbeschreibungen überarbeitet. Für den Sonderbereich 0 bzw. Fachbereich 7 sind das die Produktgruppe 01 Politische Gremien und Produktgruppe 02 Verwaltungsführung, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Ziele der Überarbeitungen sind:

-      Bessere Übersichtlichkeit

-      Darstellung der Zusammenhänge zwischen den Aufgaben in der Kurzbeschreibung, den Zielen und den Kennzahlen (A, B, C,…)

-      Verbindung von Produktzielen mit IEHK 2025-Zielen

-      Ggf. Ergänzung der Erläuterungen hinter den Angaben zu Personal um allgemeine Hinweise sowie Hinweise zu Zielen, Kennzahlen und IEHK

 

Mit den neu entwickelten bzw. überarbeiteten Kennzahlen sollen die strategischen Steuerungsmöglichkeiten für die Entscheidungsträger (Politik und Verwaltungsvorstand) erhöht werden. Änderungswünsche, Anregungen u.ä. zu weiteren Verbesserungen werden gerne entgegengenommen. Da die Überarbeitung der Produktbeschreibungen zeitaufwendig ist, sollen zu den nächsten Haushaltsplanentwürfen weitere Überarbeitungen folgen.

 

Auf das IEHK 2025 wird im Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine Informationen gegeben. In den überarbeiteten Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen zum IEHK 2025 bei den Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen zu den sieben Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine „Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.

 

 

C) Haushaltskonsolidierung 2015: Bürgeranregungen an den Fachbereich 7 – Interner Service

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 12. April 2011 auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) einstimmig beschlossen, zur dauerhaften strukturellen Konsolidierung des städtischen Haushalts die Konsolidierungsvorschläge (Vorschläge der Verwaltung und Vorschläge aus der Bürgerschaft) und die Handlungsansätze zur Konsolidierung umzusetzen bzw. durch die Verwaltung die Umsetzung prüfen zu lassen.

 

Für den Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs – Interner Service liegt die als Anlage beigefügte Anregung vor. Der Haupt- und Finanzausschuss hat nun festzulegen, welche diese Bürgeranregungen zur Haushaltskonsolidierung weiter verfolgt werden sollen (Empfehlungsbeschluss an den Haupt- und Finanzausschuss).

 

Der Fachbereich 7 – Interner Service hat sich bereits wie folgt inhaltlich mit den Bürgeranregungen beschäftigt:

 

Zur Stellungnahme seitens des Fachbereiches Interner Service zu den Anregungen wurden die entsprechenden Punkte

nummeriert (vgl. Anlage). Die nachfolgende Nummerierung bezieht sich daher

jeweils auf diese Anregungspunkte.

 

  1. Bei der Stadt Rheine werden ca. 160 unterschiedliche Fachverfahren eingesetzt, Diese sind alle lauffähig unter Windows. Ob und inwieweit diese Fachverfahren auch für andere Betriebssysteme entwickelt wurden und lauffähig sind, könnte im Einzelfall nur mit erheblichem Aufwand ermittelt werden. Fest steht jedoch, dass zahlreiche Fachverfahren nicht unter offener Betriebssystemsoftware lauffähig sind.

Die bei der Stadt Rheine im Einsatz befindlichen strategischen Verfahren (KIS-Doppik = Finanzsoftware und KIS-EWOS = Einwohnermeldeverfahren) wurden für Windows entwickelt und laufen auch nur unter Windows. Da nahezu alle Arbeitsplätze der Stadt Rheine (ca. 550) mehr oder weniger von diesem Verfahren betroffen sind, scheidet allein aus diesem Grunde der Einsatz anderer Betriebssystemsoftware aus.

 

  1. Dass bei der Stadt Rheine Microsoftprodukte eingesetzt werden, ist allgemein bekannt. Darüber hinausgehende Auskünfte werden seitens der ITAbteilung der Stadt Rheine grundsätzlich nicht erteilt. Hierzu gibt es eindeutige Empfehlungen des Verfassungsschutzes NRW (aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW) zum Thema IT-Sicherheit und Wirtschaftsspionage. Danach sollen telefonische Anfragen von unbekannten Anrufern zur vorhandenen IT-Infrastruktur nicht beantwortet werden.

 

  1. Die Stadt Rheine partizipiert als Kommunalverwaltung von einem Rahmenabkommen des Bundesministeriums für Inneres mit der Firma Microsoft, d. h., die Stadt Rheine bezieht Lizenzen zu anderen als den marktüblichen Preisen. Darüber hinaus werden die Betriebssystemlizenzen der Stadt Rheine als sogenannte OEM-Lizenzen zusammen mit der Hardware als Bündle erworben. Die Kalkulation der Hardwarehersteller für ein solches Betriebssystem ist für den Kunden nicht transparent; das Bündle Ist in jedem Fall aber günstiger zu erwerben als Hard- und Software getrennt.

 

Die Stadt Rheine erwirbt Lizenzen ohne Software Assurance, so dass keine Kosten für Software, Wartung, Service, Instandhaltung oder Ähnliches anfallen.

 

Betriebssystemschulungen finden bei der Stadt Rheine schon seit vielen Jahren nicht mehr statt, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund ihres Praxiseinsatzes die Software beherrschen.

 

  1. Seitens des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt es keinerlei Aussagen dazu, dass der Einsatz von Microsoft Windows bezüglich der Sicherheit grob fahrlässig ist. Bei der Stadt Rheine werden die vom BSI empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen beachtet, um ein größtmögliches Maß an IT-Sicherheit zu gewährleisten. Das genannte Argument, dass man mit Open-Source-Software besser geschützt wäre, kann seitens der ITFachleute der Stadt Rheine nicht nachvollzogen werden. Gerade durch den im April 2014 bekannt gewordenen sogenannten Heartbleed-Bug, eine Open-Source-Software, sind erhebliche Sicherheitsmängel öffentlich bekanntgeworden. Diese Sicherheitslücke in Open SSL Verschlüsselungsprotokollen bestand immerhin 27 Monate, bevor sie entdeckt wurde (Quellen: BSI, Heise, Wikipedia).

Anlagen:

 

Anlage 1: Bürgeranregungen zur Haushaltskonsolidierung