Betreff
Antrag der Aktion Selbsthilfe e. V. auf Übernahme von zusätzlichen Finanzierungsanteilen am Kontaktladen "Cafe Relax"
Vorlage
496/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der mit Schreiben vom 22.08.2014 an die Stadt Rheine gestellte Antrag auf eine erweiterte Förderung der bereits mit 50% geförderten niedrigschwelligen Drogenhilfe bei der Aktion Selbsthilfe e. V. um einen weiteren Betrag von 16.000,-€ ab 2015 aufgrund des Wegfalls eines Teil der Kreisförderung wird vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation der Stadt Rheine und der Zuständigkeit des Kreises für die Finanzierung von Angeboten und Maßnahmen der Drogenhilfe abgelehnt.


Begründung:

 

Die Aktion Selbsthilfe e. V. bietet seit mehr als 40 Jahren Leistungen auf dem Gebiet der Sucht- und Drogenhilfe in Rheine an. Neben Angeboten der Beratung und Hilfen für Drogenkonsumenten ist das Kontaktcafe „Cafe Relax“ bereits seit 1972 Ausgangspunkt einer niedrigschwelligen Drogenhilfe in Rheine.

 

Auf der Basis eines Vertrages zwischen der Stadt Rheine und der Aktion Selbsthilfe sowie entsprechender Beschlüsse wird die Drogenarbeit der Aktion Selbsthilfe e. V. aktuell nachfolgend aufgeführt gefördert:

-      0,87   VZÄ    Beratung (Beratung von Drogenkonsumenten)

-      0,6     VZÄ    Prävention (bspw. SAM-Projekte, HALT, FRED)

-      0,5     VZÄ    Kontaktladenarbeit (Cafe Relax)  

-      25.000,-€    Sachkostenpauschale

-      Übernahme der Mietkosten der Beratungsstelle

Im Budget 2101 ist in 2014 und in der mittelfristigen Finanzplanung eine Förderung in Höhe von 140.000,-€ berücksichtigt.

 

Die Aktion Selbsthilfe stellt in ihrem Schreiben dar, dass der Hintergrund des Antrages eine Veränderung der vertraglichen Förderung der gesamten Drogenhilfe im Kreis Steinfurt durch den Kreis Steinfurt sei. Danach werde der Kreis ab 2015 die Förderung der niedrigschwelligen Drogenhilfe für Rheine, Neuenkirchen und Wettringen (Cafe Relax) von einer anteiligen Finanzierung in Höhe von 50% (weitere 50% Stadt Rheine, siehe oben) auf 25% reduzieren. Ab 2016 wird der Kreis nach aktueller Beschlusslage diesen Finanzierungsanteil zudem komplett einstellen. 

 

Nach der Argumentation des Kreises Steinfurt wird dieser sukzessive Rückzug in der Förderung damit begründet, dass zwar das Angebot eines Kontaktladens sinnvoll und notwendig sei, aber nach der Steuerung solcher Angebote seitens des Kreises im Rahmen der kommunalen Gleichbehandlung nicht nur an einem Standort, in diesem Fall der Stadt Rheine, exklusiv in diesem Umfang vorgehalten werden könne. Ferner ist der Kreis der Auffassung, dass ein solches Angebot in der Verantwortung der Stadt Rheine und durch Mittel des LWL „Betreutes Wohnen“ grundsätzlich erhalten bleiben könne. Hintergrund ist die These des Kreises, dass ein niedrigschwelliges Angebot eines Kontaktladens in erster Linie einen lokalen Einzugsbereich habe.

Fachlich hält der Kreis der niedrigschwelligen Beratungsangebote eines Kontaktladens zudem entgegen, dass chronisch suchtkranke Menschen nicht nur von den Beratungsstellen der freien Träger erreicht werden, sondern auch in vielen Fällen Angebote des sozialpsychiatrischen Dienstes in Anspruch nehmen würden. Damit begründet der Kreis auch die kostenneutrale Verwendung der Budgetmittel aus der Sucht- und Drogenhilfe und deren Verlagerung in den Sozialpsychiatrischen Dienst des Kreises für alle Kommunen im Kreis.

 

Faktisch ist nach dieser vertraglichen Entwicklung mit dem Kreis Steinfurt die Organisation und Umsetzung der niedrigschwelligen Beratungsarbeit (Cafe Relax) der Aktion Selbsthilfe in gleichem Umfang nicht weiter gesichert. Um eine notwendige niedrigschwellige Drogenhilfe in Rheine weiter gewährleisten zu können und nicht eine Reduzierung umsetzen zu müssen, beantragt die Aktion Selbsthilfe e. V. die Übernahme von fehlenden Finanzierungsanteilen in Höhe von 16.000,-€.

 

Aus Sicht des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales ist die Argumentation des Kreises Steinfurt zum Rückzug aus der niedrigschwelligen Drogenhilfe mit dem Hinweis auf Gleichbehandlung der Kommunen im Kreis nicht nachvollziehbar. Auch stellt eine Verlagerung von Mitteln in den Aufgabenbereich des Sozialpsychiatrischen Dienstes keinen adäquaten Ersatz von niedrigschwelliger Drogenhilfe dar, insbesondere dann, wenn diese als notwendig und sinnvoll betrachtet wird. Im Rahmen einer differenzierten Sozialplanung des Kreises Steinfurt müssen zukünftig stärker die Wanderungsbewegungen von Drogenkonsumenten innerhalb eines Kreises Berücksichtigung finden. Damit müsste sich eine Mittelverteilung weniger nach Bevölkerungsanteilen und mehr an den tatsächlichen Bedarfen orientieren.

 

Für den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales stellt die Arbeit des Kontaktladens „Cafe Relax“ einen wichtigen Baustein in einer niedrigschwelligen Versorgungsstruktur der Drogenhilfe in Rheine dar. Nach dem Jahresbericht der Aktion Selbsthilfe hat das Cafe Relax an 223 Tagen im Jahr für täglich 15 – 30 Menschen geöffnet und widmet sich der Zielsetzung „harm reduction“. Basierend auf der Freiwilligkeit des Angebotes erhalten Drogenkonsumenten Überlebenshilfe und Hilfen zur Schadensminimierung.

Weitere Informationen können der Anlage zum „Cafe Relax“ – Auszug aus dem Jahresbericht der Aktion Selbsthilfe – entnommen werden.

 

Vor dem Hintergrund des bereits seit vielen Jahren bestehenden umfangreichen Engagements der Stadt Rheine in der Sucht- und Drogenhilfe, die sich in anderen Kommunen des Kreises lediglich auf präventive Zielsetzungen und nicht auf andere Leistungen bezieht, sowie vor dem Hintergrund der finanziellen Entwicklung der Stadt Rheine, kann eine Aufstockung der Förderung um weitere 16.000,-€ nicht befürwortet werden.

Mit dem Träger werden zur Umsetzung der Reduzierung der Angebote des Kontaktladens Gespräche geführt.

 

 


Anlagen:

 

-      Antrag der Aktion Selbsthilfe e. V. vom 22.08.2014

-      Auszug aus dem Jahresbericht der Aktion Selbsthilfe zum „Cafe Relax“