Betreff
Berichtswesen zum Stichtag 31.10.2014, Fachbereich 2 - Jugend, Familie und Soziales, hier: Produktgruppe Jugendamt
Vorlage
497/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2014 - zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fachbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fachbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Der Kämmerer hat aufgrund der Haushaltssituation am 26.08.2014 eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen. Mit dieser Sperre wurden die Fachbereiche aufgefordert nachfolgende Punkte zu beachten und einzuhalten:

 

  1. Bei folgenden Berichtszeilen werden die Ansätze je Fachbereich um 5 % gesperrt:

-          Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Berichtszeile 13 im Haushaltsplan)

-          Transferaufwendungen (Berichtszeile 15)

-          Sonstige ordentliche Aufwendungen (Berichtszeile 16)

 

Die Umsetzung dieser Vorgaben darf nicht dazu führen, dass gesetzliche und vertragliche Regelungen verletzt werden oder die Erhaltung des Infrastrukturvermögens gefährdet wird. Um die Kürzungsvorgabe erreichen zu können, sind auch die Standards zu überprüfen.

 

  1. Gleiches gilt in Bezug auf Auszahlungen für noch nicht begonnene Investitionen, die in 2014 noch direkt zu Aufwendungen führen (Bsp: Möbel, Hardware).

 

  1. Zuwendungen, die noch nicht beschieden oder vertraglich vereinbart sind, sind mit dem Kämmerer abzustimmen.

 

  1. Überplanmäßige und außerplanmäßige Maßnahmen sind mit dem Kämmerer abzustimmen.

 

  1. Mehrerträge berechtigen nicht zu Mehraufwendungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Berichtszeilen 13, 15, 16).

 

Die Fachbereiche wurden mit dem o.g. Schreiben des Kämmerers angewiesen, auf die Kürzungsvorgaben gesondert im Berichtswesen mit Stichtag 31.10.2014 einzugehen.

 

Die Auswirkungen der Haushaltssperre sind in die Prognosen zum Berichtswesen eingearbeitet.

 

Hinsichtlich der Einhaltung des 1. Punktes (5%-Einsparungen) wird folgendes berichtet:

 

für den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales (insgesamt)

 

Bezeichnung

Fortgeschriebener Haushaltsansatz Fachbereich 2,

Kürzungs-vorgabe (5 %)

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13)

565.000 €

28.000 €

Transferaufwendungen (Zeile 15)

34.921.000 €

1.746.000 €

Sonst. Ordentl. Aufw. (Zeile 16)

3.985.000 €

199.000 €

 

 

für den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe 21 (Jugendamt)

 

Bezeichnung

Fortgeschriebener Haushaltsansatz Fachbereich 2, Produktgruppe Jugendamt

Kürzungs-vorgabe (5 %)

Voraussichtl. erreichte Verbesserung

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13)

526.000 €

26.000 €

22.000 €

Transferaufwendungen (Zeile 15)

31.288.000 €

1.564.000 €

- 1.667.000 €

Sonst. Ordentl. Aufw. (Zeile 16)

406.000 €

20.000 €

0 €

 

 

Aufgrund der am 27.08.2014 vom Kämmerer der Stadt Rheine angeordneten haushaltswirtschaftlichen Sperre wurden die Fachbereiche angewiesen, jeweils in den Bereichen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen und sonstige ordentliche Aufwendungen Einsparungen in Höhe von insgesamt 5 % der Ansätze vorzunehmen.

Für den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe 21 wäre das eine Gesamteinsparung von 1.645.000 €.

Der Produktbereich Jugendamt hat überwiegend gesetzliche Pflichtleistungen sowie Vertragsleistungen zu erfüllen, bei denen Einsparmöglichkeiten nicht gegeben sind.

 

Im Bereich der freiwilligen Leistungen werden bis zum Jahresende Mittel in Höhe von 57.000 € eingespart. Die Einsparungen erfolgen in den Produkten 2104 (Kinder- und Jugendarbeit) und 2105 (öffentliche Spielplätze) bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (22.000 €) und bei den Transferaufwendungen (37.000 €).

 

Auch bei der gesetzlichen Vertretung für Minderjährige und Erwachsene (2103) können bei den Transferaufwendungen 18.000 € eingespart werden.

 

Im Bereich der pflichtigen und vertraglichen Leistungen wiederum sind in den Produkten 2101 (Förderung junger Menschen und Familien) und 2102 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege) Mehraufwendungen bei den Transferleistungen in Höhe von insgesamt 1.722.000 € entstanden, denen allerdings auf der Ertragsseite Mehreinnahmen bei den sonstigen Transfererträgen in Höhe von 1.485.000 € gegenüberstehen. Es ist somit in diesem Bereich von Mehrausgaben in Höhe von 237.000 € zu berichten, die bei der Tagespflege anzusiedeln sind.

 

 

Einzelheiten und Begründungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die übrigen Vorgaben des Kämmerers wurden beachtet.

 

Gegenüber der Haushaltsplanung ergeben sich zusammenfassend voraussichtlich Verschlechterungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 160.000 €.

 

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

Aufwendungen:

 

Aufwendungen für

Sach- und Dienstleis-

tungen (Zeile 13)

22.000 €

Transferaufwendungen

(Zeile 15)

-1.667.000 €

                                     

 

Erträge:

 

Zuwendungen und allg.

Umlagen (Zeile 2)

430.000 €

sonst. Transfererträge

(Zeile 3)

 

910.000 €

Öffentlich-rechtliche

Leistungsentgelte

(Zeile 4)

145.000 €

 

Verschlechterung in der Ergebnisrechnung:

 

Ordentliches Ergebnis

(Zeile 18)

 -160.000 €

 

Anlage 1:

 

Bericht zum Stichtag 31.10.2014