Betreff
Obergrenze der Betreuungsplätze im Bereich der Offenen Ganztagsschulen an den Rheiner Grundschulen
Vorlage
178/14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Schulausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Überschreitung der vom Rat in seiner Sitzung vom 29.03.2012 festgelegten Obergrenze im Rahmen des Dreijahresplanes von derzeit 780 Betreuungsplätzen im Offenen Ganztagsbereich auf 789 Betreuungsplätzen für das Schuljahr 2014/15 zu beschließen.

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat mit Beschluss vom 29.03.2012 die Obergrenze für die Anzahl der Betreuungsplätze im Bereich der Offenen Ganztagsschule im Rahmen des Dreijahresplanes (Schuljahr 2012/13 – 2014/15) auf 780 Schüler/innen festgelegt.

Die Festlegung erfolgte dabei auf Grundlage einer durchgeführten Bedarfs- und Machbarkeitsabfrage an den einzelnen Grundschulen. Die dafür benötigten städtischen Mittel wurden entsprechend bereitgestellt.

 

Die Stadt Rheine verfügt derzeit über 14 Grundschulen, an denen jeweils mindestens eine Betreuungsform für die Schüler/innen angeboten wird.

An 12 der 14 Grundschulen werden außerunterrichtliche Angebote in Form des Offenen Ganztages (OGS) durchgeführt, während an den beiden übrigen Schulen (Canisiusschule & Kardinal-von-Galen-Schule) die Betreuung in Form der „Schule von acht bis eins“ stattfindet.

Zusätzlich wurden an 5 der 12 Schulen, die die Betreuungsform des offenen Ganztages anbieten, zum Schuljahr 2014/15 eine weitere Betreuungsform der sogenannten „zusätzlichen Betreuung“ (analog dem Betreuungsmodell „Schule von acht bis eins“) eingeführt.

 

Mit Datum vom 27.11.2013 stellte die CDU-Fraktion den Antrag, dass jedes Kind auf Wunsch die Möglichkeit haben soll, einen Betreuungsplatz im offenen Ganztag wahrzunehmen.

Daher wurde seitens der Schulverwaltung zunächst eine Elternbefragung initiiert, die sich an die Eltern der Schüler/innen der Klasse 1 – 3, sowie an die Eltern der Entlasskinder der Kindertagesstätten gerichtet hat.

Ziel war es, den tatsächlichen Bedarf hinsichtlich der Anzahl der benötigten Betreuungsplätze und den benötigten zeitlichen Betreuungsumfang zu ermitteln.

 

Das Ergebnis der Elternbefragung zeigte auf, dass die Anzahl der vorhandenen Plätze im Offenen Ganztag an einigen Schulen nicht ausreichend sind. Zudem zeigte die Befragung, dass sich viele Eltern neben der Betreuung im offenen Ganztag (die Betreuung erfolgt grundsätzlich bis 16:00 Uhr) nur eine Betreuung bis in die frühen Mittagsstunden wünschen.

 

 

 

 

 

Auf Grundlage des Ergebnisses der Elternbefragung fasste der Schulausschuss in seiner Sitzung am 25.03.2014 einstimmig folgenden Beschluss:

„Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zur Betreuungssituation an den Rheiner Grundschulen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung dafür zu sorgen, dass an Schulen die Betreuung von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr zu Beginn des Schuljahres 2014/15 eingeführt wird, wo die Schulkonferenzen sich dafür aussprechen und ein Träger vorhanden ist.“

 

Nachdem die Schulkonferenzen die entsprechenden Beschlüsse gefasst haben und auch diverse Gespräche mit den Schulleitungen hinsichtlich der räumlichen Kapazitäten geführt worden sind, wurden wie bereits erwähnt an 5 der 12 OGS-Grundschulen neben dem Betreuungsangebot des Offenen Ganztages auch jeweils eine Betreuungsgruppe der sogenannten „zusätzlichen Betreuung“ eingeführt. Hierbei handelt es sich um die Bodelschwinghschule, die Johannesschule Eschendorf, die Johannesschule Mesum, die Marienschule sowie die Südeschschule.

 

Um aber auch den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen im Offenen Ganztag gerecht werden zu können, wurde gleichzeitig an allen 12 OGS-Schulen geprüft, ob auch eine Aufstockung des jeweiligen OGS-Bereiches in Frage kommt und aufgrund der vorhandenen Kapazitäten auch umsetzbar ist.

Wie sich zeigte, war dies an einigen Schulen möglich und aufgrund der Anzahl der Interessenten für einen Betreuungsplatz im Offenen Ganztag auch nötig.

Daraus resultiert letztlich die Überschreitung der Obergrenze um neun Schüler/innen, was zur Folge hat, dass nahezu jedem Kind, welches einen entsprechenden OGS-Platz gewünscht hat, diesen auch bekommen konnte. Gleichzeitig konnten dadurch vorhandene Wartelisten für die Aufnahme in den Offenen Ganztag an den Schulen abgebaut werden.

 

Die folgende Tabelle gibt dabei eine Übersicht, wie viele Kinder einerseits pro Schule lt. dem Drei-Jahres-Plan einen OGS-Platz in Anspruch nehmen können und andererseits, wie viele Kinder im Schuljahr 2014/15 tatsächlich einen OGS-Platz erhalten haben:

 

Name der Schule

OGS-Kinder lt. Drei-Jahres-Plan

Tatsächliche Aufnahmen 2014/15

Annetteschule

82

81

Bodelschwinghschule

83

75

Edith-Stein-Schule

62

67

Franziskusschule Mesum

50

32

Gertrudenschule

44

60

Johanneschule Eschendorf

80

80

Johannesschule Mesum

56

57

Ludgerusschule Schotthock

95

93

Marienschule Hauenhorst

33

51

Michaelschule

90

90

Paul-Gerhardt-Schule

52

50

Südeschschule

53

53

Gesamt

780

789

Seitens des Landes NRW wird eine Förderung von 935,00 € pro Kind im Offenen Ganztag gewährt. Gleichzeitig entstehen jedoch auch Kosten in Höhe von 1750,00 € pro Kind im Offenen Ganztag. Bei der Überschreitung der Obergrenze um 9 Kinder erhält die Stadt somit eine weitere Förderung von insgesamt 8415,00 € während Gesamtkosten in Höhe von 15750,00 € entstehen.

Die Finanzierung der sowohl neu eingeführten Betreuungsangebote als auch für die eben beschriebene Überschreitung der Obergrenze der OGS-Plätze ist für das Schuljahr 2014/15 gesichert.

Insoweit wird auch auf die bereits erfolgte Beschlussfassung des Schulausschusses (Vorlage Nr. 336/14 (zusätzliche Betreuungsangebote an den Grundschulen) und Vorlage 451/14 (Berichtswesen 2014)) verwiesen.

 

Aufgrund der zeitlichen Befristung der Obergrenze für die Anzahl der Betreuungsplätze im Offenen Ganztag ist diese ab dem Schuljahr 2015/16 dem Grunde nach neu durch den Rat der Stadt Rheine festzulegen. Diese Thematik wird durch die Verwaltung vorbereitend aufgearbeitet und sowohl dem Schulausschuss als auch dem Rat der Stadt Rheine zur Entscheidung vorgelegt.