Betreff
Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl und Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen für das Schuljahr 2015/16
Vorlage
416/14/1
Aktenzeichen
FB 1 / 10 - te
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.) Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und legt diese auf Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungen aus den Vorjahren für das Schuljahr 2015/16 auf 30 Eingangsklassen fest.

 

2.) Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen entsprechend der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2015/16 wie folgt:

 

Schule

Verteilung der Eingangsklassen

Annetteschule

2

Bodelschwinghschule

2

Canisiusschule

-      Hauptstandort Altenrheine

-      Teilstandort Rodde

3

Edith-Stein-Schule

2

Franziskusschule Mesum

2

Gertrudenschule

2

Johannesschule Eschendorf

3

Johannesschule Mesum

-      Hauptstandort Mesum

-      Teilstandort Elte

3

Kardinal-von-Galen Schule

2

Ludgerusschule Schotthock

1

Marienschule Hauenhorst

2

Michaelschule

2

Paul-Gerhardt-Schule

2

Südeschschule

2

 

 

Gesamt

30

 

 

 

 

 


Begründung:

 

Auf die Vorlage 416/14 wird verwiesen.

 

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 19. November 2014 folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.) Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und legt diese auf Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungen aus den Vorjahren für das Schuljahr 2015/16 auf 30 Eingangsklassen fest.

 

2.) Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen entsprechend der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2015/16 wie folgt:

 

Schule

Verteilung der Eingangsklassen

Annetteschule

2

Bodelschwinghschule

2

Canisiusschule

-      Hauptstandort Altenrheine

-      Teilstandort Rodde

3

Edith-Stein-Schule

2

Franziskusschule Mesum

offen

Gertrudenschule

2

Johannesschule Eschendorf

3

Johannesschule Mesum

-      Hauptstandort Mesum

-      Teilstandort Elte

3

Kardinal-von-Galen Schule

2

Ludgerusschule Schotthock

offen

Marienschule Hauenhorst

2

Michaelschule

2

Paul-Gerhardt-Schule

2

Südeschschule

2

 

 

Gesamt

27

 

Bei diesem Empfehlungsbeschluss wurde die Verteilung der Eingangsklassen für die Ludgerusschule Schotthock und für die Franziskusschule Mesum noch nicht festgelegt.

 

 

 

 

Nachdem Ende Oktober 2014 das Anmeldeverfahren an den Rheiner Grundschulen für das Schuljahr 2015/16 erfolgt ist, stellt sich die Anmeldesituation für das kommende Schuljahr nunmehr wie folgt dar (Stand: 02. Dezember 2014):

 

 

 

 

 

 

Grundschule

Anmeldungen / Anzahl der Schüler/innen

davon am Teil-/Nebenstandort

Klassenbildung gem. § 6 a VO zu § 93 Abs. 2 SchulG

Annetteschule

38

 

2

Bodelschwinghschule

59

 

3

Canisiusschule

44

10

3

Edith-Stein-Schule

33

 

2

Franziskusschule Mesum

33

 

2

Gertrudenschule

52

 

2

Johannesschule Eschendorf

69

 

3

Johannesschule Mesum

51

17

3

Kardinal-von-Galen Schule

58

 

3

Ludgerusschule Schotthock

26

 

1

Marienschule Hauenhorst

41

 

2

Michaelschule

45

 

2

Paul-Gerhardt-Schule

56

 

2

Südeschschule

47

 

2

 

 

 

 

Gesamt

652

 

32

 

 

 

 

Jahrgangsübergreifender Unterricht

 

 

 

Canisiusschule, TSt Rodde

25

 

 

Johannesschule Mesum, TSt Elte

13

 

 

 

 

 

 

Gesamt

690

 

 

 

 

 

 

Kommunale Klassenrichtzahl

dividiert durch 23

= 30,00

 

 

Derzeit (Stand: 02. Dezember 2014) haben sich 7 dem Grunde nach für das Schuljahr 2015/16 der Schulpflicht unterliegenden Kinder im Stadtgebiet an den Grundschulen noch nicht angemeldet. Hier ist das schulrechtliche Verfahren anhängig.

 

Diese momentane Fehlzahl von Kindern hat bzw. wird jedoch auf die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl keine Auswirkungen haben, so dass die spätestens zum 15. Januar eines Jahres vom Schulträger zu berechnende kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2015/16 auf (gerundet) 30 Eingangsklassen festzulegen ist.

 

Für die Franziskusschule Mesum liegen derzeit (Stand: 02. Dezember 2014) 33 Anmeldungen vor. Diese Anmeldezahl berechtigt, zwei Eingangsklassen zu bilden.

 

Eine Bildung von zwei Eingangsklassen an der Ludgerusschule Schotthock setzt voraus, dass die Anmeldezahl für das Schuljahr 2015/16 mindestens 30 Schüler/innen aufweist. Aktuell (Stand: 02. Dezember 2014) liegen für die Ludgerusschule Schotthock nur 26 Anmeldungen vor. Auch auf Grund der zu erwartenden bzw. inzwischen zum großen Teil bereits ausgesprochenen notwendigen Ablehnungen umliegender Schulen (Canisiusschule, Bodelschwinghschule) ist mit weiteren Anmeldungen an der Ludgerusschule Schotthock nicht mehr zu rechnen. Somit kann dort auch nur eine Eingangsklasse gebildet werden.