Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu
fassen:
1.) Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und
legt diese auf Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungen aus den Vorjahren
für das Schuljahr 2015/16 auf 30 Eingangsklassen fest.
2.) Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen entsprechend der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2015/16 wie folgt:
Schule |
Verteilung der Eingangsklassen |
Annetteschule |
2 |
Bodelschwinghschule |
2 |
Canisiusschule -
Hauptstandort
Altenrheine -
Teilstandort
Rodde |
3 |
Edith-Stein-Schule |
2 |
Franziskusschule
Mesum |
2 |
Gertrudenschule |
2 |
Johannesschule
Eschendorf |
3 |
Johannesschule Mesum -
Hauptstandort
Mesum -
Teilstandort
Elte |
3 |
Kardinal-von-Galen
Schule |
2 |
Ludgerusschule
Schotthock |
1 |
Marienschule
Hauenhorst |
2 |
Michaelschule |
2 |
Paul-Gerhardt-Schule |
2 |
Südeschschule |
2 |
|
|
Gesamt |
30 |
Begründung:
Auf die Vorlage 416/14 wird verwiesen.
Der
Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 19. November 2014 folgenden Empfehlungsbeschluss
gefasst:
Der
Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu
fassen:
1.) Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und
legt diese auf Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungen aus den
Vorjahren für das Schuljahr 2015/16 auf 30 Eingangsklassen fest.
2.) Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen entsprechend der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2015/16 wie folgt:
Schule |
Verteilung der Eingangsklassen |
Annetteschule |
2 |
Bodelschwinghschule |
2 |
Canisiusschule -
Hauptstandort
Altenrheine -
Teilstandort
Rodde |
3 |
Edith-Stein-Schule |
2 |
Franziskusschule
Mesum |
offen |
Gertrudenschule |
2 |
Johannesschule
Eschendorf |
3 |
Johannesschule Mesum -
Hauptstandort
Mesum -
Teilstandort
Elte |
3 |
Kardinal-von-Galen
Schule |
2 |
Ludgerusschule
Schotthock |
offen |
Marienschule
Hauenhorst |
2 |
Michaelschule |
2 |
Paul-Gerhardt-Schule |
2 |
Südeschschule |
2 |
|
|
Gesamt |
27 |
Bei diesem
Empfehlungsbeschluss wurde die Verteilung der Eingangsklassen für die
Ludgerusschule Schotthock und für die Franziskusschule Mesum noch nicht festgelegt.
Nachdem Ende Oktober 2014 das Anmeldeverfahren an den Rheiner Grundschulen für das Schuljahr 2015/16 erfolgt ist, stellt sich die Anmeldesituation für das kommende Schuljahr nunmehr wie folgt dar (Stand: 02. Dezember 2014):
Grundschule |
Anmeldungen / Anzahl der Schüler/innen |
davon am Teil-/Nebenstandort |
Klassenbildung gem. § 6 a VO zu § 93 Abs. 2 SchulG |
Annetteschule |
38 |
|
2 |
Bodelschwinghschule |
59 |
|
3 |
Canisiusschule |
44 |
10 |
3 |
Edith-Stein-Schule |
33 |
|
2 |
Franziskusschule Mesum |
33 |
|
2 |
Gertrudenschule |
52 |
|
2 |
Johannesschule Eschendorf |
69 |
|
3 |
Johannesschule Mesum |
51 |
17 |
3 |
Kardinal-von-Galen
Schule |
58 |
|
3 |
Ludgerusschule Schotthock |
26 |
|
1 |
Marienschule Hauenhorst |
41 |
|
2 |
Michaelschule |
45 |
|
2 |
Paul-Gerhardt-Schule |
56 |
|
2 |
Südeschschule |
47 |
|
2 |
|
|
|
|
Gesamt |
652 |
|
32 |
|
|
|
|
Jahrgangsübergreifender Unterricht |
|
|
|
Canisiusschule, TSt
Rodde |
25 |
|
|
Johannesschule
Mesum, TSt Elte |
13 |
|
|
|
|
|
|
Gesamt |
690 |
|
|
|
|
|
|
Kommunale Klassenrichtzahl |
dividiert durch 23 |
= 30,00 |
|
Derzeit (Stand: 02. Dezember 2014) haben sich 7 dem Grunde nach für das Schuljahr 2015/16 der Schulpflicht unterliegenden Kinder im Stadtgebiet an den Grundschulen noch nicht angemeldet. Hier ist das schulrechtliche Verfahren anhängig.
Diese momentane Fehlzahl von Kindern hat bzw. wird jedoch auf die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl keine Auswirkungen haben, so dass die spätestens zum 15. Januar eines Jahres vom Schulträger zu berechnende kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2015/16 auf (gerundet) 30 Eingangsklassen festzulegen ist.
Für die
Franziskusschule Mesum liegen derzeit (Stand: 02. Dezember 2014) 33 Anmeldungen
vor. Diese Anmeldezahl berechtigt, zwei Eingangsklassen zu bilden.
Eine Bildung
von zwei Eingangsklassen an der Ludgerusschule Schotthock setzt voraus, dass
die Anmeldezahl für das Schuljahr 2015/16 mindestens 30 Schüler/innen aufweist.
Aktuell (Stand: 02. Dezember 2014) liegen für die Ludgerusschule Schotthock nur
26 Anmeldungen vor. Auch auf Grund der zu erwartenden bzw. inzwischen zum
großen Teil bereits ausgesprochenen notwendigen Ablehnungen umliegender Schulen
(Canisiusschule, Bodelschwinghschule) ist mit weiteren Anmeldungen an der
Ludgerusschule Schotthock nicht mehr zu rechnen. Somit kann dort auch nur eine
Eingangsklasse gebildet werden.