Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der
Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine AöR gem.
§ 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 18.12.2014 die „Satzung
über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren
–Abwasser-Beitrags- und –Gebührensatzung -“ in Form der 5. Änderungssatzung zu
beschließen.
Begründung:
Die Stadt Rheine
hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle
Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung
einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis
anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß §§
1, 2, 4, 6. 8 und 10 KAG NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte
in Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.
Gemäß § 8 der
Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den
Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates, § 114a (7) Satz 4 GO NRW.
Die „Satzung
über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren
-Abwasser-Beitrags- und Gebührensatzung“ ist am 17.12.2008 entsprechend der
Weisung des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR
beschlossen worden.
Der
Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 unter Berücksichtigung der
„Beitragsberechnung 2015 und der Gebührenbedarfsberechnung 2015“ die Änderungen
der „Satzung für die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren
–Abwasser-Beitrags- und –Gebührensatzung -“ in der Stadt Rheine beraten und mit
der Beschlussempfehlung zur 5. Änderungssatzung an den Rat verwiesen.
Die endgültige
Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am 18.12.2014
vollzogen werden.
Anlagen:
Beschlussvorschlag TOP 4 Verwaltungsrat TBR AöR vom 02.12.2014
Änderungen der Abwasser-Beitrags- und Gebührensatzung.