Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der
Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine AöR gem.
§ 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 18.12.2014 die „Satzung
über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Rheine –Straßenreinigungs- und –Gebührensatzung-“ in Form der 6.
Änderungssatzung zu beschließen.
Begründung:
Die Stadt Rheine
hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle
Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung
einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis
anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß §§
1, 2, 4, 6. 8 und 10 KAG NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte
in Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.
Gemäß § 8 der
Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den
Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates, § 114a (7) Satz 4 GO NRW.
Die „Satzung
über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-gebühren in
der Stadt Rheine –Straßenreinigungs- und –Gebührensatzung-“ ist am 17.12.2008
entsprechend der Weisung des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische
Betriebe Rheine AöR beschlossen worden.
Der
Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 unter Berücksichtigung der
„Straßenreinigung - Gebührenbedarfsberechnung 2015“ die Änderungen der „Satzung
über die Straßenreinigungs- und -gebührensatzung“ in der Stadt Rheine beraten
und mit der Beschlussempfehlung zur 6. Änderungssatzung an den Rat verwiesen.
Die endgültige
Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am 18.12.2014
vollzogen werden.
Anlagen:
Beschlussvorschlag
TOP 5 Verwaltungsrat TBR AöR vom 02.12.2014 Änderungen der Straßenreinigungs-
und -gebührensatzung.