Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der
Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine AöR gem.
§ 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 18.12.2014 die „Satzung
über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage in der Stadt Rheine –Entwässerungssatzung- “ in Form der 3.
Änderungssatzung zu beschließen.
Begründung:
Die Stadt Rheine
hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle
Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung
einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis
anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß §§
1, 2, 4, 6. 8 und 10 KAG NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte
in Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.
Gemäß § 8 der
Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den
Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates, § 114a (7) Satz 4 GO NRW.
Die „Satzung
über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage in der Stadt Rheine –Entwässerungssatzung-“ ist am 17.12.2008
entsprechend der Weisung des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische
Betriebe Rheine AöR beschlossen worden.
Der
Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 über die Anpassung der
Satzung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes
Nordrhein-Westfalen, die Änderungen der Satzung über die Entwässerung der
Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt
Rheine –Entwässerungssatzung- beraten und mit der Beschlussempfehlung zur 3.
Änderungssatzung an den Rat verwiesen
Die endgültige
Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am 18.12.2014
vollzogen werden.
Anlagen:
Beschlussvorschlag TOP 3 Verwaltungsrat TBR AöR vom 02.12.2014 Änderungen der Entwässerungssatzung.