Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt, auf Empfehlung des Aufsichtsrates, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Frau Dr. Angelika Kordfelder, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2015ff. der Stadtwerke Rheine GmbH gem. § 12. Abs. 1 Buchstabe b des Gesellschaftsvertrages festzustellen und die Prognose 2014 zur Kenntnis zu nehmen.
Begründung:
Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe b stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest.
Nach § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages bedarf der Wirtschaftsplan der Zustimmung durch den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Rheine GmbH hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 den Wirtschaftsplan einstimmig beschlossen.
Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt
Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 Abs. 1
Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der Stadt Rheine.
Auf den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan wird verwiesen.
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2015-2018