Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Unterhaltungsverband
Frischhofsbach:
Der Rat der Stadt Rheine benennt folgende
Ausschussmitglieder – Gruppe C - für den Unterhaltungsverband (UHV)
Frischhofsbach:
Ordentliche
Mitglieder |
Stellvertretende
Mitglieder |
Herr Thomas
Brinker, |
Herr Hermann
Deupmann, |
Herr Paul Focke, |
Herr Heinrich
Sundermann, |
2. Unterhaltungsverband Landersum/Bentlage:
Der Rat der Stadt Rheine benennt folgende
Ausschussmitglieder– Gruppe C - für den Unterhaltungsverband (UHV) Landersum/Bentlage:
Ordentliche Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
Herr Hermann Piepel, |
Herr Ludger Backmann, |
Herr Ludger Forstmann, |
Herr Martin Forstmann, |
Herr Ulrich Winnemöller-Wewer, |
Herr Hermann Winter, |
3. Unterhaltungsverband Hemelter Bach:
Der Rat der Stadt Rheine benennt folgende
Ausschussmitglieder – Gruppe C - für den Unterhaltungsverband (UHV) Hemelter
Bach:
Ordentliche Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
Herr Matthias Teigelkamp, |
Herr Ludger Große-Wietfeld, |
Herr Josef Eilers, |
Herr Heinz Schröder, |
Herr Hubert Ruhe, |
Herr Frank Konermann, |
Herr Michael Willer, |
Herr Alfred Exler |
4. Unterhaltungsverband Elte:
Der Rat der Stadt Rheine benennt folgende
Ausschussmitglieder – Gruppe C - für den Unterhaltungsverband (UHV) Elte:
Ordentliche Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
Herr Thomas Strotmann, |
Herr Paul Lohmöller, |
Herr Michael Willer, |
Herr Andreas Overesch, |
Herr Matthias Teigelkamp, |
Herr Guido Lampe, |
5. Unterhaltungsverband Hörsteler Aa:
Der Rat der Stadt Rheine benennt folgende
Ausschussmitglieder – Gruppe C - für den Unterhaltungsverband (UHV) Hörsteler
Aa:
Ordentliche Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
Herr Franz Elmer, |
Herr Tobias Schulte-Osthoff, |
6. Unterhaltungsverband Hummertsbach:
Der Rat der Stadt Rheine benennt folgende
Ausschussmitglieder – Gruppe C - für den Unterhaltungsverband (UHV)
Hummertsbach:
Ordentliche Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
Herr August Gehring, |
Herr Rainer Schürmann, |
7. Unterhaltungsverband Altenrheine:
Der Rat der Stadt Rheine benennt folgende
Ausschussmitglieder – Gruppe C - für den Unterhaltungsverband (UHV)
Altenrheine:
Ordentliche Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
Herr Martin Beckmann, |
Herr Ludger Fier, |
Herr Alfons Beckmann, |
Herr Heinz Eckseler, |
Herr Ludger Schräer, |
Herr Antonius Wessendorf, |
8. Unterhaltungsverband Wambach:
Der Rat der Stadt Rheine benennt folgende
Ausschussmitglieder – Gruppe C - für den Unterhaltungsverband (UHV) Wambach:
Ordentliche Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
Herr Hermann Brinker, |
Herr Norbert Storm, |
Herr Josef Deupmann, |
Herr Marcus Deupmann, |
Begründung:
Nach § 11 der
Verbandssatzungen der Unterhaltungsverbände im Kreis Steinfurt endet die
fünfjährige jetzige Amtszeit der Ausschussmitglieder mit dem 31. Dezember 2014.
Sowohl die
Zusammensetzung des Ausschusses wie auch dessen Aufgaben sind in den Verbandssatzungen
geregelt (Auszug):
§ 10
Zusammensetzung und Wahl des
Ausschusses
(1) Der Ausschuss hat Mitglieder, die
ehrenamtlich tätig sind. Davon entfallen auf:
a. Erschwerer - Gruppe A -: A-Mitglieder
b. Gewässeranlieger - Gruppe B -: B-Mitglieder
c. die Gemeinden im seitlichen
Einzugsgebiet
(entsprechend
dem Anteil des Gemeindege-
bietes am Verbandsgebiet) - Gruppe C -: C-Mitglieder
Jedes Mitglied hat einen
persönlichen Stellvertreter.
(2) Die Mitgliedergruppen A und B wählen aus
ihrer Mitte die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Stellvertreter.
Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme.
Die Ausschussmitglieder der
Gruppe C werden von der Stadt/Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sich
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung. Die Mitglieder der Gruppe C sollten
Landwirte und mit land- oder forstwirtschaftlich genutztem Grundbesitz am
Verband beteiligt sein. Vorstandsmitglieder können nicht gleichzeitig dem
Ausschuss angehören.
§ 12
Aufgaben des Ausschusses
Der Ausschuss hat die ihm im
Wasserverbandsgesetz zugewiesenen Aufgaben, insbesondere
1. Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder
sowie ihrer Stellvertreter,
2. Beschlussfassung über Änderungen der
Satzung, des Unternehmens, des Verbandsplans oder der Aufgaben sowie über die
Grundsätze der Geschäftspolitik,
3. Beschlussfassung über die Umgestaltung und
die Auflösung des Verbands,
4. Wahl der Schaubeauftragten,
5. Festsetzung des Haushaltsplanes sowie von
Nachtragshaushaltsplänen,
6. Entlastung des Vorstands,
7. Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte
zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband,
8. Beratung des Vorstands in allen wichtigen
Angelegenheiten,
9. Festsetzung von Vergütungen,
Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern.
Die
Ausschussmitglieder der Gruppe C in den Unterhaltungsverbänden (UHV) werden
gemäß § 10 der jeweiligen Verbandssatzung von den Gemeinden / Städten benannt,
zu deren Gemeindegebiet Flächen gehören, die im seitlichen Einzugsbereich des
jeweiligen Verbandsgewässers liegen. Die Anzahl der Ausschussmitglieder, die
von der Stadt Rheine zu benennen sind, ist in den einzelnen Verbandssatzungen
festgelegt. Die Amtszeit beträgt jeweils 5 Jahre.
Die Ausschussmitglieder
der Gruppe C vertreten auch die Interessen der Beitragszahler, die nicht direkt
an die Gewässer grenzen.
Die vorgeschlagenen Personen sind bereit, in den nächsten fünf Jahren
als Ausschussmitglieder im Verband tätig zu sein. Sie verfügen alle über
Erfahrungen in der Gewässerunterhaltung und sind meistens bereits langjährig in
den Unterhaltungsverbänden tätig.
Hinweis: Als Vertreter der Gruppe -A- Erschwerer, wird sich erneut Herr Udo Eggert, TBR Technische Betriebe Rheine Rheine AöR, Fachbereichsleiter Entwässerung, zur Wiederwahl zu Verfügung stellen.