Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, weitere Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft der Rheinenser Bürgerwindinitiativen mit dem Ziel einer Beteiligung der Stadt Rheine an den Bürgerwindparks zu erreichen.


Begründung:

 

Um den Ausbau der Windenergie anzustoßen wurde im Rahmen des Projektes „Zukunftskreis Steinfurt – energieautark 2050“ ein Windmasterplan entwickelt. Neben der Durchführung einer Windpotenzialanalyse wurden als weitere Bestandteile Leitlinien für Bürgerwindparks entwickelt. Mit diesen soll sichergestellt werden, dass die Akzeptanz für die Windenergie durch konzeptionelle und finanzielle Beteiligung der Bürger erhalten bleibt und naturschutzfachliche, soziale und wirtschaftliche Interessen in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt werden. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass die regionalen Windpotenziale optimal erschlossen werden, die Entscheidungskompetenz vor Ort bleibt und ein Maximum an regionaler Wertschöpfung erzielt werden kann.

 

Bereits im Februar 2010 hat bei der Stadtwerke Rheine GmbH eine erste Informationsveranstaltung zur Entwicklung von Windpotenzialflächen in Rheine stattgefunden. Im Folgenden wurde der Ausweis und die Entwicklung von Windpotenzialflächen in Rheine intensiv diskutiert und bearbeitet.

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2011 die Verwaltung beauftragt, Windpotenzialflächen im Stadtgebiet aufzuzeigen (Vorlage Nr. 361/11). Als Motivation für die Ausweisung der Windpotenzialflächen wurden folgende wesentlichen Aspekte angeführt:

 

1.   Stärkung der lokalen Wertschöpfung

 

2. Möglichst weitgehende Partizipation der heimischen Bevölkerung

 

3. Direktes Engagement des örtlichen Versorgers

 

4. Erhalt eines wertvollen Landschaftsbildes

 

In den folgenden Jahren haben diverse Gesprächsrunden stattgefunden.

 

Einschätzung von Entwicklungspotenzialen auf den städtischen Windpotenzialflächen im Altenrheiner Brook (beauftragt durch die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH)

Das Ergebnis einer gutachterlichen Stellungnahme zeigt, dass auf den städtischen Flächen theoretisch je nach Bauart und Höhe ein bis zwei eigene Anlagen entwickelt werden könnten. Die Verwaltung hält die Errichtung eigener Anlagen einzelner Grundstückseigentümer/-innen jedoch nicht für zielführend, da ansonsten das gesamte Bürgerwindparkprojekt gefährdet wird.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Rheiner Bürgerwindinitiativen bietet der Stadt Rheine folgende Beteiligungsmöglichkeiten:

 

Beteiligung der Stadt Rheine am Bürgerwindpark „Altenrheiner Brook“

Die Bürgerwindpark Altenrheiner Brook GmbH & Co KG - oder eine ähnliche Firmierung - wird nach derzeitiger Planung ein Eigenkapital von 7,2 Mio. € haben. Die Arbeitsgemeinschaft der Rheiner Bürgerwindinitiativen hat sich darauf verständigt, der Stadt Rheine einen Kommanditanteil in Höhe 0,36 Mio. € (5% des Eigenkapitals) anzubieten. Neben dieser Beteiligungsmöglichkeit für den Windpark besteht für den Bürgerwindpark „Altenrheiner Brook“, wo die Stadt einer der Grundstückseigentümer im Plangebiet ist, die Möglichkeit im Rahmen der Beteiligung der Grundstückseigentümer vorrangig Kommanditkapital in Höhe von 0,15 Mio. € zu zeichnen.

Die Bürgerwindpark Altenrheiner Brook GmbH & Co KG wird einen Beirat errichten indem auch von der Stadt Rheine ein Vertreter gewählt werden kann. Vor der endgültigen Realisierung des Bürgerwindparks wird das Konzept mit der Stadt Rheine inhaltlich festgelegt.

 

Beteiligung der Stadt Rheine am Bürgerwindpark “Brochtruper Straße“

Die Bürgerwindpark Brochtruper Straße GmbH & Co KG - oder eine ähnliche Firmierung - wird nach derzeitiger Planung ein Eigenkapital von rd. 5,0 Mio. € haben. Die Arbeitsgemeinschaft der Rheiner Bürgerwindinitiativen hat sich hier ebenfalls darauf verständigt, der Stadt Rheine einen Kommanditanteil in Höhe ca. 0,25 Mio. € (5% des Eigenkapitals) anzubieten.

 

Die für eine Beteiligung seitens der Stadt Rheine benötigten Finanzmittel von rd. 0,76 Mio. € stehen aktuell im Haushaltsplan 2015 nicht zur Verfügung. Da jedoch frühestens mit einer Umsetzung im Jahr 2016 gerechtet wird, müssen bei der Haushaltsplanung für 2016 diese Mittel eingeplant werden.

 

Technische Daten und finanzwirtschaftliche Eckdaten „Altenrheiner Brook“

Bei den 6 im Altenrheiner Brook geplanten Windenergieanlagen (WEA) handelt es sich um Anlagen des Typs GE 2.75-120 mit einer Leistung von jeweils 2.750 kW. Die WEA vom Typ GE 2.75-120 entsprechen dem neuesten Stand der Technik und sind eine Weiterentwicklung der GE 2.5-120. Der Rotordurchmesser beträgt 120 m und die Nabenhöhe beträgt 139 m. Für die 6 WEA mit einer Gesamtleistung von 16.500 kW wird ein Windenergieertrag in Höhe von rd. 39,8 Mio. kWh pro Jahr erwartet. Das Gesamtinvestitionsvolumen für den Windpark beläuft sich auf 28,7 Mio. €. Der zukünftige Eigenkapitalanteil der zu gründenden GmbH & Co. KG beträgt bis zu 7,2 Mio. €. Unter Berücksichtigung der v. g. Daten ergibt die aktuell vorliegende Wirtschaftlichkeitsprognose bezogen auf das Eigenkapital eine Rendite von 146% in 20 Jahren, somit durchschnittlich 7,3 % (rd. 40 T€) pro Jahr vor Ertragssteuer. Die zuvor angegebene Rendite beruht auf einem ersten Windgutachten. Wie sich diese Rendite tatsächlichen entwickelt ist stark vom zukünftigen Windaufkommen abhängig. Vor einer endgültigen Beteiligung werden noch weitere Windgutachten eingeholt.

 

Für den Bürgerwindpark Brochtruper Straße liegen uns derzeit noch keine Daten vor.

 

Kommunalrechtliche Voraussetzungen

Vor einer endgültigen Beteiligung der Stadt Rheine selbst ist gem. § 115 Gemeindeordnung NRW eine Anzeige der wirtschaftlichen Betätigung beim Kreis Steinfurt als Kommunalaufsicht erforderlich.


Anlagen:

 

·         Bürgerwindpark-Leitlinie des Kreises Steinfurt

·         Bürgerwindparks in Rheine – Beteiligungsmöglichkeiten für die Stadt Rheine

·         Unverbindliche Modellberechnung für den Bürgerwindpark Altenrheiner Brook