Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, weitere Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft der Rheinenser Bürgerwindinitiativen mit dem Ziel einer Beteiligung der Stadt Rheine an den Bürgerwindparks zu erreichen.
Begründung:
Um den Ausbau der Windenergie anzustoßen wurde im Rahmen des Projektes „Zukunftskreis Steinfurt – energieautark 2050“ ein Windmasterplan entwickelt. Neben der Durchführung einer Windpotenzialanalyse wurden als weitere Bestandteile Leitlinien für Bürgerwindparks entwickelt. Mit diesen soll sichergestellt werden, dass die Akzeptanz für die Windenergie durch konzeptionelle und finanzielle Beteiligung der Bürger erhalten bleibt und naturschutzfachliche, soziale und wirtschaftliche Interessen in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt werden. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass die regionalen Windpotenziale optimal erschlossen werden, die Entscheidungskompetenz vor Ort bleibt und ein Maximum an regionaler Wertschöpfung erzielt werden kann.
Bereits im Februar
2010 hat bei der Stadtwerke Rheine GmbH eine erste Informationsveranstaltung
zur Entwicklung von Windpotenzialflächen in Rheine stattgefunden. Im Folgenden wurde
der Ausweis und die Entwicklung von Windpotenzialflächen in Rheine intensiv diskutiert
und bearbeitet.
Der Rat der Stadt
Rheine hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2011 die Verwaltung beauftragt,
Windpotenzialflächen im Stadtgebiet aufzuzeigen (Vorlage Nr. 361/11). Als
Motivation für die Ausweisung der Windpotenzialflächen wurden folgende wesentlichen
Aspekte angeführt:
1.
Stärkung der lokalen
Wertschöpfung
2. Möglichst weitgehende Partizipation der
heimischen Bevölkerung
3. Direktes Engagement des örtlichen
Versorgers
4. Erhalt eines wertvollen Landschaftsbildes
In den folgenden Jahren haben diverse Gesprächsrunden stattgefunden.
Einschätzung von
Entwicklungspotenzialen auf den städtischen Windpotenzialflächen im
Altenrheiner Brook (beauftragt durch die Energie- und Wasserversorgung Rheine
GmbH)
Das Ergebnis einer
gutachterlichen Stellungnahme zeigt, dass auf den städtischen Flächen
theoretisch je nach Bauart und Höhe ein bis zwei eigene Anlagen entwickelt
werden könnten. Die Verwaltung hält die Errichtung eigener Anlagen einzelner
Grundstückseigentümer/-innen jedoch nicht für zielführend, da ansonsten das gesamte
Bürgerwindparkprojekt gefährdet wird.
Die
Arbeitsgemeinschaft der Rheiner Bürgerwindinitiativen bietet der Stadt Rheine
folgende Beteiligungsmöglichkeiten:
Beteiligung der
Stadt Rheine am Bürgerwindpark „Altenrheiner Brook“
Die Bürgerwindpark Altenrheiner Brook GmbH & Co KG - oder eine
ähnliche Firmierung - wird nach derzeitiger Planung ein Eigenkapital von 7,2
Mio. € haben. Die Arbeitsgemeinschaft der Rheiner Bürgerwindinitiativen hat
sich darauf verständigt, der Stadt Rheine einen Kommanditanteil in Höhe 0,36
Mio. € (5% des Eigenkapitals) anzubieten. Neben dieser Beteiligungsmöglichkeit für den
Windpark besteht für den Bürgerwindpark „Altenrheiner Brook“, wo die Stadt
einer der Grundstückseigentümer im Plangebiet ist, die Möglichkeit im Rahmen
der Beteiligung der Grundstückseigentümer vorrangig Kommanditkapital in Höhe
von 0,15 Mio. € zu zeichnen.
Die Bürgerwindpark Altenrheiner Brook GmbH & Co KG wird einen Beirat
errichten indem auch von der Stadt Rheine ein Vertreter gewählt werden kann.
Vor der endgültigen Realisierung des Bürgerwindparks wird das Konzept mit der
Stadt Rheine inhaltlich festgelegt.
Beteiligung der
Stadt Rheine am Bürgerwindpark “Brochtruper Straße“
Die Bürgerwindpark Brochtruper Straße GmbH & Co KG - oder eine
ähnliche Firmierung - wird nach derzeitiger Planung ein Eigenkapital von rd.
5,0 Mio. € haben. Die Arbeitsgemeinschaft der Rheiner Bürgerwindinitiativen hat
sich hier ebenfalls darauf verständigt, der Stadt Rheine einen Kommanditanteil
in Höhe ca. 0,25 Mio. € (5% des Eigenkapitals) anzubieten.
Die für eine Beteiligung seitens der Stadt Rheine benötigten
Finanzmittel von rd. 0,76 Mio. € stehen aktuell im Haushaltsplan 2015 nicht zur
Verfügung. Da jedoch frühestens mit einer Umsetzung im Jahr 2016 gerechtet
wird, müssen bei der Haushaltsplanung für 2016 diese Mittel eingeplant werden.
Technische Daten
und finanzwirtschaftliche Eckdaten „Altenrheiner Brook“
Bei den 6 im
Altenrheiner Brook geplanten Windenergieanlagen (WEA) handelt es sich
um Anlagen des Typs GE 2.75-120 mit einer Leistung von jeweils 2.750 kW. Die
WEA vom Typ GE 2.75-120 entsprechen dem neuesten Stand der Technik und sind
eine Weiterentwicklung der GE 2.5-120. Der Rotordurchmesser beträgt 120 m und
die Nabenhöhe beträgt 139 m. Für die 6 WEA mit einer Gesamtleistung von 16.500
kW wird ein Windenergieertrag in Höhe von rd. 39,8 Mio. kWh pro Jahr erwartet.
Das Gesamtinvestitionsvolumen für den Windpark beläuft sich auf 28,7 Mio. €.
Der zukünftige Eigenkapitalanteil der zu gründenden GmbH & Co. KG beträgt
bis zu 7,2 Mio. €. Unter Berücksichtigung der v. g. Daten ergibt die aktuell
vorliegende Wirtschaftlichkeitsprognose bezogen auf das Eigenkapital eine
Rendite von 146% in 20 Jahren, somit durchschnittlich 7,3 % (rd. 40 T€) pro
Jahr vor Ertragssteuer. Die zuvor angegebene Rendite beruht auf einem ersten
Windgutachten. Wie sich diese Rendite tatsächlichen entwickelt ist stark vom
zukünftigen Windaufkommen abhängig. Vor einer endgültigen Beteiligung werden
noch weitere Windgutachten eingeholt.
Für den Bürgerwindpark
Brochtruper Straße liegen uns derzeit noch keine Daten vor.
Kommunalrechtliche Voraussetzungen
Vor einer endgültigen Beteiligung der Stadt Rheine selbst ist gem. § 115 Gemeindeordnung NRW eine Anzeige der wirtschaftlichen Betätigung beim Kreis Steinfurt als Kommunalaufsicht erforderlich.
Anlagen:
· Bürgerwindpark-Leitlinie des Kreises Steinfurt
· Bürgerwindparks in Rheine – Beteiligungsmöglichkeiten für die Stadt Rheine
· Unverbindliche Modellberechnung für den Bürgerwindpark Altenrheiner Brook