Betreff
Ausbau der Stichwege "Am Schultenhof" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort: "Wohnpark-Mesum" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
507/06
Aktenzeichen
FB 5.3 - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5.3.

 


Begründung:

 

1. Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Stichwege „Am Schultenhof“ befinden sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort: „ Wohnpark-Mesum“.

Der Ausbaubereich der beiden Stichwege beginnt am nordwestlichen Abschnitt der bereits ausgebauten Straße „Am Schultenhof“.

     

      Die vorhandenen Grundstücksparzellen sind überwiegend bebaut.

     

Die Straßenparzelle des 1. Stichweges (Hausnummern 97 bis 107) hat eine Breite von ca. 4,75m. Die Breite des 2. Stichweges (Hausnummern 93 bis 95) beträgt ca. 3,50m und ist ca. 8,00m lang.

 

 

2. Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Stichwege “Am Schultenhof“ sind aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

 

      Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip erstellt

werden, da die vorhandenen Breiten ein Trennungsprinzip mit separaten Gehwegen nicht zulassen.

 

Die Stichwege schließen sich an die im Separationsprinzip erstellte Straße „Am Schultenhof“ an. Diese ist in Asphaltbauweise mit beidseitigen Gehwegen erstellt.

 

3. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

      Stichwege „Am Schultenhof“ (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich in Pflasterbauweise in den bestehenden Straßenparzellen (4,75m bzw. 3,50m) vorgesehen.

 

Um auf der relativ kurzen Straßenlänge den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasters (rot/grau) vorgesehen. Der kürzere Stichweg wird einfarbig erstellt.

Weiterhin ist die Einplanung eines Grünbeetes ohne Baumbepflanzung vorgesehen.

 

Aufgrund der geringen Straßenparzellenbreite ist eine Ausweisung von Parkständen im öffentlichen Straßenraum nicht möglich.

 

4. Entwässerung:

 

      Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm

      breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an die

      Kanalisation.

 

5. Beleuchtung:

 

      Es ist die Aufstellung von Rautenleuchten LSS 151-2, 2x11Watt mit einer

      Lichtpunkthöhe von 4,00m vorgesehen.

 

6. Bürgerbeteiligung:

 

      Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der

      Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben

      sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

7. Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Die auszubauenden Stichwege sind Bestandteil der Erschließungsanlage „Am Schultenhof“. Für den gesamten beitragsfähigen Aufwand (Hauptzug und Stichstraßen) werden Erschließungsbeiträge nach dem BauGB (90% Anlieger) erhoben.

 

8. Ausbauzeitpunkt:

 

      Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – vorraussichtlich im

      Sommer 2007.

 


Anlagen:

 

Lageplan