Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die Informationen zum Planungsprozess für die Wohnbauflächenentwicklung im Ortsteil Elte und die Ergebnisse des ersten Arbeitsschrittes werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Wohnbauflächenentwicklung im Ortsteil Elte
Die Entwicklung der Wohnbauflächen im Ortsteil Elte ist seit Jahren ein Thema auf den unterschiedlichen Diskussionsebenen im Zusammenhang mit der Entwicklung des „Dorfes Elte“. Dabei geht es den beteiligten Akteuren (u.a. Stadtteilbeirat Elte; Initiative“ Dorf-Land-Zukunft“; Heimatverein Elte e.V.; Initatiative „Unser Dorf hat Zukunft“; EigentümerInnen; Stadt Rheine; …) neben der rein quantiativen Flächenentwicklung u.a. auch um
·
die
Sicherung und Weiterentwicklung der ortstypischen Qualitäten,
·
die
kritische Auseinandersetzung mit den ausgewiesenen Sonderbauflächen
(SO-Reiterhof + Wohnen mit Pferden, SO – Wohnen + Arbeiten),
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die
Suche nach sinnvollen Nachnutzungsmöglichkeiten für brachliegende/ untergenutzte
alte Hofstellen oder
·
die
Initiierung von Wohnprojekten für besondere Nachfragergruppen, wie z.B.
Seniorenwohnprojekte oder Mietwohnungen für jüngere Menschen.
Die vorstehenden Aspekte verdeutlichen, dass die Diskussion um die Entwicklung der Wohnbauflächen in Elte auf einer breiten inhaltlichen Ebene zu führen ist, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und die integrierte Gesamtentwicklung des Ortes strukturiert voranzutreiben. Das Thema soll daher im Rahmen der folgenden Arbeitsschritte umfassend bearbeitet werden:
1. Bestandsanalyse und Klärung des
Entwicklungsrahmens
Im Rahmen einer
Bestandsanalyse werden die aktuelle Wohnbauflächensituation und die potentiell
bestehenden Baumöglichkeiten (s. Flächennutzungsplan / Bebauungspläne) in Elte
erfasst und bewertet. Mit der Bezirksregierung Münster wird der Rahmen für die
Entwicklung der Wohnbauflächen in Elte anhand der Erhebungen diskutiert
(Termine am 08.01. und 14.01.2015). Die Ergebnisse dieses ersten
Arbeitsschrittes werden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung „Planen
und Umwelt“(StewA) am 14.01.2015 vorgestellt.
2. Aufzeigen der Entwicklungsspielräume
und Festlegung der Entwicklungsziele
Die sich für Elte
ergebenden Spielräume für die Wohnbauflächenentwicklung werden szenarisch
dargestellt und sind zu diskutieren (StewA, Stadtteilbeirat). Zum Abschluss des
2. Arbeitsschrittes sind Entwicklungsziele für die Wohnbauflächenentwicklung
festzulegen (StewA). Parallel muss eine Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster
erfolgen und sind Gespräche mit betroffenen EigentümerInnen zu führen, um
umsetzungsfähige Lösungen zu erzielen.
3. Erstellung von teilräumlichen Konzepten
Bei Bedarf werden in
enger Abstimmung mit den örtlich Betroffenen unter Beachtung der definierten
Entwicklungsziele für einzelne Teilräume Nutzungs- und/ oder Gestaltungskonzepte
z.B. in Form von städtebaulichen Entwürfen erarbeitet. Ggf. werden derartige
Konzepte zur Überprüfung der Machbarkeit bereits im Arbeitsschritt 2 notwendig.
Die politischen Gremien werden beteiligt.
4. Durchführung von
Bauleitplanverfahren
Zur Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung einzelner Projekte ist
ggf. die Durchführung von Bauleitplanverfahren notwendig.
Die Arbeitsschritte bilden den methodischen Rahmen für den Planungsprozess und können bei Bedarf angepasst werden.
Es ist vorgesehen, die Arbeitsschritte 1-3 mit eigenem Personal durchzuführen und bis zum Herbst 2015 abzuschließen. Die Bauleitplanverfahren im Arbeitsschritt 4 sind bei Bedarf durchzuführen. Die Kostenübernahme für die bei den Bauleitplanverfahren anstehenden Aufgaben (FNP-Änd., B-Plan, Gutachten, …) ist im Einzelfall vor Einleitung der Verfahren zu klären.