Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die
gemeinsame LEADER-Bewerbung „Steinfurter Land“ mit den Städten und Gemeinden
Altenberge, Emsdetten, Greven, Horstmar, Laer, Neuenkirchen, Nordwalde,
Ochtrup, Rheine, Saerbeck, Schöppingen,
Steinfurt und Wettringen für die Förderperiode 2014 - 2020 aktiv zu unterstützen.
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung wird
sich die Stadt Rheine an der LEADER-Arbeit aktiv beteiligen und die Umsetzung
von Projekten begleiten.
Die anteiligen jährlichen Kosten zur
Kofinanzierung des Regionalmanagements in Höhe von 10 Cent pro LEADER-relevantem
Einwohner, d.h. bei 25.646
LEADER-relevanten Einwohnern 2.564,60 € / Jahr, wird der Rat der Stadt Rheine im Falle einer
erfolgreichen Bewerbung für den Zeitraum von 2015 bis 2022 (inkl. zweijährige
Verlängerung des Umsetzungszeitraums) bereitstellen.
Begründung:
Vorbemerkung
Die LEADER-Region Steinfurter Land mit den Kommunen Altenberge, Emsdetten, Greven, Horstmar, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup, Rheine, Saerbeck, Schöppingen, Steinfurt und Wettringen hatte sich 2007 erfolgreich um die LEADER-Förderung beworben. Seither sind in der Förderperiode 2007 – 2013 zahlreiche Projekte zur Erhöhung der regionalen Wertschöpfung und ländlichen Lebensqualität entwickelt und umgesetzt worden. Die Stadt Rheine hat den bisherigen LEADER-Prozess begleitet und unterstützt.
Aufgrund der positiven Erfahrungen soll der
LEADER-Prozess weitergeführt werden. Voraussetzung hierfür ist eine
Neubewerbung für die Förderphase 2014 – 2020 (zzgl. einer zweijährigen
Verlängerung des Umsetzungszeitraums). Für die Neubewerbung wird derzeit eine
neue Entwicklungsstrategie erarbeitet. Die Kommunen sind gehalten, die
Förderung und Unterstützung der Neubewerbung sowie des LEADER-Prozesses durch
einen Beschluss des Rates zu dokumentieren.
Nachfolgend werden einige Hintergrundinformationen zum Thema LEADER, zur LEADER-Region Steinfurter Land und zur neuen Förderperiode gegeben (diese Informationen entstammen einer Mustervorlage – erstellt vom Regionalmanagement der LAG Steinfurter Land). Anschließend wird kurz über die Beteiligung der Stadt Rheine am LEADER-Prozess – insbes. in Bezug auf die Neubewerbung – berichtet.
Hintergrund
LEADER ist ein Förderprogramm der
Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Die Abkürzung steht
dabei für „Liaison entre actions de développement
de l´économierurale“ und bedeutet die Verbindung zwischen Aktionen zur
Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Das Programm dient der Strukturförderung
des Ländlichen Raums und wird finanziert aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Mit diesem Programm fördert die Europäische
Union regionale und lokale Projekte mit dem Ziel, dass sich ländliche Gemeinden
auf wirtschaftlichem, kulturellem und sozialem Gebiet eigenständig und nachhaltig
weiterentwickeln. Ein wesentlicher Grundsatz der Arbeit mit LEADER ist die
Beteiligung aller maßgeblichen Akteure und die Verbesserung von regionalen
Kooperationen. Gefragt sind zur Bewältigung aktueller und zukünftiger
Herausforderungen engagierte Menschen aus Vereinen, Unternehmen,
Landwirtschaft, Kommunen, regionaler Politik und Bürgerschaft, die gemeinsam
das Ziel haben, ihre ländlich geprägte Heimat lebenswert zu erhalten. Im
Mittelpunkt stehen bei LEADER stets die Bürgerinnen und Bürger, um deren Lebensqualität
und Chancen im ländlichen Raum es geht. Dazu arbeiten in den regionalen
LEADER-Aktionsgruppen (LAG) Vertreterinnen und Vertreter aus Bürgerschaft, Verwaltungen
und wichtigen Organisationen (z. B. der Wirtschaft) miteinander, beraten und
entscheiden über die wichtigen Projekte und steuern so den Entwicklungsprozess.
Dieser Ansatz "von-unten-her" ist ein Markenzeichen für LEADER, auch
mit der Absicht, damit Europa und EU-Förderung für Bürger erlebbar zu machen.
LEADER ist somit ein ausgezeichnetes Förderinstrument für Regionen im
ländlichen Raum, für deren Projektideen abseits der „Mainstream-Förderung“
keine Fördermittel zur Verfügung stünden. Zudem bietet das Programm den
LEADER-Regionen einen bevorzugten Zugang zu Fördertöpfen, wie z. B. der Dorferneuerung.
Lokal verortete LEADER-Projekte tragen ferner dazu bei, die Region mit ihren
Kommunen in weiteren Strukturprozessen zu platzieren.
Wie bereits bisher, können die
LEADER-Regionen auch in der neuen Förderperiode bei Maßnahmen der integrierten
ländlichen Entwicklung (z. B. Dorferneuerung, Bodenordnung, besonders auch
innovativer Projekte sowie des Regionalmanagements) mit einer prioritären
Förderung sowie mit den höheren Zuschusssätzen rechnen.
In der kommenden
Förderperiode soll es nach dem heutigen Stand folgende für die Region relevante
Änderungen bei der LEADER-Förderung gegenüber der abgelaufenen Förderperiode
geben:
● Erhöhung der Anzahl der LEADER-Regionen
landesweit auf ca. 24, um den LEADER-Ansatz möglichst breit im ländlichen Raum
zu etablieren.
● Die LEADER Regionen sollen zukünftig in 3
Größenklassen eingeteilt werden. Die regionalen LEADER-Budgets werden -
abhängig von der Regionsgröße - mindestens 2,55 Mio. € betragen.
● Einsatz von Landesmitteln (12 Mio. €)
insbesondere zur Erfüllung der öffentlichen Kofinanzierungsverpflichtung bei
Projekten in privater Trägerschaft. Dies ist die wesentlichste Veränderung
gegenüber der aktuellen Förderperiode, weil dadurch auch die Kofinanzierung
durch Dritte ermöglicht wird.
●
Thematische Schwerpunkte des
Landesprogramms sollen, entsprechend der europäischen Strategie, insbesondere
folgende sein:
Ø Pflichtfeld Prävention und Armutsbekämpfung (mind. 5% des Mittelvolumens), d. h. früh und frühzeitig Kinder, Jugendliche und deren Familien erreichen und ihre Alltags- bzw. Erziehungskompetenzen stärken,
· z.B. Beiträge
leisten, um bei Jugendlichen Begegnungen, Beteiligungen, sportliche
Betätigungen sowie kulturelle Bildungsangebote niederschwellig zu ermöglichen.
Ø
Auseinandersetzung
mit den Folgen des demographischen Wandels
Ø
Ärztliche
Versorgung im ländlichen Raum
Ø
Tourismus
Ø
Neue
Formen der Mobilität
Ø
Naturschutz
Ø
Energiewende
Ø
Förderung
des Ehrenamtes, d. h. die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement
verbessern und die Kooperation von Haupt- und Ehrenamt vor allem in
generationsübergreifenden Zusammenhängen stärken.
Der Wettbewerbsaufruf erfolgte im Herbst
2015. Auch in der kommenden Förderperiode wird die Zulassung der
LEADER-Regionen im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens mit unabhängiger Jury
erfolgen. Die neuen LEADER-Regionen werden nach der Auswahlphase im Frühjahr
2015 bekannt gegeben.
Die anteiligen Kosten für die einzelnen
Kommunen während der LEADER-Phase können naturgemäß zum jetzigen Zeitpunkt
nicht beziffert werden, da diese individuell projektbezogen anfallen werden.
Über die Projektfinanzierung hinaus ist auch in der nächsten LEADER-Förderphase
(Umsetzungszeitraum 2015-2022) der Einsatz eines Regionalmanagements für die
Beratung und Begleitung von Projektträgern, die Umsetzung von Projekten, die
Zusammenarbeit mit Behörden, die Öffentlichkeitsarbeit, die Geschäftsführung
der Lokalen Aktionsgruppe (Entscheidungsgremium) etc. zwingend erforderlich.
Mindestanforderung sind dafür 1,5 Personalstellen. Die dafür anfallenden Kosten
können voraussichtlich bis zu 20 % der öffentlichen Gesamtausgaben von der
Gemeinschaft bezuschusst werden. Für das Regionalmanagement wird ein
Eigenanteil in Höhe von 50.000 € / Jahr benötigt. Es ist vorgesehen, dass die
Städte und Gemeinden je LEADER-relevantem Einwohner 10 Cent zahlen (rd. 15.000
€) und der Kreis Steinfurt 35.000 € übernimmt.
Beteiligung der Stadt Rheine
am LEADER-Prozess
Die Stadt
Rheine hält es für sinnvoll und notwendig, den LEADER-Prozess weiterhin zu
begleiten und zu unterstützen. Einerseits wird dadurch die Gesamtinitiative der
beteiligten Kommunen und die überörtliche Zusammenarbeit nachhaltig gestützt,
andererseits wird den Akteuren in der Stadt Rheine die Möglichkeit eröffnet,
sich aktiv in den LEADER-Prozess einzubringen und/ oder von der Förderung zu
profitieren. Aufgrund der Förderbedingungen (Kernstadtbereiche mit über 30.000
Einwohnern werden nicht berücksichtigt) ist die Kernstadt Rheine jedoch von der
Förderung ausgenommen. Förderschwerpunkte sind daher die kleineren Ortsteile
und die überörtlichen Initiativen (interkommunale Projekte).
Wie bereits
in den allgemeinen Ausführungen dargelegt, hätten sich die Kommunen, im Falle
einer erfolgreichen Bewerbung, an den Kosten für das Regionalmanagement mit 10
Cent je LEADER-relevantem Einwohner zu beteiligen. Für die Stadt Rheine bedeutet
dies bei 25.646 LEADER-relevanten Einwohnern 2.564,60 € / Jahr für die Jahre
2015 – 2022. In der abgelaufenen Förderperiode hat die Stadt Rheine hierfür
1.355,30 € / Jahr aufgewandt. Im Haushalt 2015 und in der mittelfristigen
Finanzplanung (2016 – 2018) sind entsprechende Haushaltsmittel im Budget 53014
veranschlagt. Für die einzelnen Projekte ist die Finanzierung jeweils gesondert
von den Projektträgern sicherzustellen und derzeit nicht bezifferbar.
In den
Erarbeitungsprozess für die neue Entwicklungsstrategie haben sich bislang
verschiedene Akteure aus der Stadt Rheine inhaltlich eingebracht (z.B. Leitstelle
Klimaschutz, Inititative „Dorf-Land-Zukunft“ aus Elte, EWG Entwicklungs- und
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH , Stadt Rheine, …). Konkrete
Projektvorschläge wurden dabei insbesondere von der Leitstelle Klimaschutz
(i.V.m. der Inititative „Dorf-Land-Zukunft“ aus Elte) und der EWG Rheine vorgetragen.
Die
Leitstelle Klimaschutz hat sich dabei auf das Themenfeld Klimafreundliche und
nachhaltige Mobilität konzentriert. Mit den Projektvorschlägen
·
Ausweitung
und Etablierung von Mitfahrbörsen (z.B. Mitfahrbörse „flinc“)
·
Betriebliches
Mobilitätsmanagement (u.a. Förderung von Fahrgemeinschaften)
·
Runder
Tisch Seniorenmobilität (Probleme thematisieren, Lösungen finden, Vernetzungen
stärken)
·
Herbeiführung
von Verbesserungen und Erleichterungen im ÖPNV und Einführung eines Kommunalen
Mobilitätsmanagements
·
„Dorf“-auto
und Dorf CarSharing
soll der
zunehmend problematischer werdenden Mobilität im ländlichen Raum vor dem
Hintergrund der neuen, schwierigen Herausforderungen (demographischer Wandel,
notwendige Finanzierung der Infrastruktur, erhöhte Mobilitätskosten, Daseinsvorsorge,
Erreichbarkeit, …) begegnet werden.
Die
Leitstelle Klimaschutz sieht des Weiteren beim Themenfeld Integration von Bildungsmaßnahmen
in kommunale Klimaschutzkonzepte gute Chancen, dass sich die Stadt Rheine mit
ihren geplanten und bereits etablierten Projekten an interkommunalen Projekten
beteiligt und somit von einer Förderung profitieren könnte.
Die
Projektvorschläge der EWG haben das Themenfeld der Fachkräftegewinnung und
–bindung (Kontaktaufbau und Bindung von jungen Talenten an die Windenergieunternehmen
des Netzwerkes WindWest über Stipendien) und die Verbesserung der
Fachkräfteverfügbarkeit für die in der Region ansässigen Unternehmen zum Ziel
(Aktivitäten der „businesshelden“ in ihrer Qualität verbessern und nachhaltiger
im Steinfurter Land anbieten). Des Weiteren wurde mit dem Projekt
„SilverWorkers“ vorgeschlagen, Entscheidungsträger in Unternehmen für den
Umgang mit und die Integration von älteren Mitarbeitern in betriebliche Abläufe
zu sensibilisieren. Aus dem Themenfeld „Einzelhandel“ wurde vor dem Hintergrund
der strukturellen Veränderungen in der Einzelhandelslandschaft in der Region
das Projekt „Leerstandsmanagement-Monitoring“ eingebracht. Neben der
Herausarbeitung der Konsequenzen für kleinere Gemeinden und Nebenlagen sollen
Maßnahmen und konkrete Werkzeuge für Immobilieneigentümer und Gewerbetreibende
zum Umgang mit dem Wandel von lokalen Handelslagen entwickelt werden.