Betreff
Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Rheine
Vorlage
031/15
Aktenzeichen
Fachbereich 3 - Recht und Ordnung
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, Herrn Johannes Hellermann für eine Amtszeit von 6 Jahren, beginnend mit dem 10.02.2015 zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Rheine zu bestellen.

 


Begründung:

 

Gem. § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) werden der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) sowie bis zu zwei Stellvertreter (stellv. Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Vor der Bestellung hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören. Die persönliche und fachliche Eignung für das Amt muss vorliegen.

 

Der bisherige Stellvertreter, Herr Osterbrink, hat aus persönlichen Gründen sein Amt niedergelegt, so dass es erforderlich ist, einen Stellvertreter zu benennen.

 

Die erforderliche Anhörung der Wehr fand auf Einladung der Stadt Rheine am 12.01.2015 statt. Es wurde Herr Johannes Hellermann, Schwanenburg 18, 48432 Rheine, für das Amt vorgeschlagen. Der bei der Anhörung anwesende Kreisbrandmeister, Herr Reinhard Meyer, schlägt nach Prüfung der Voraussetzungen Herrn Hellermann für das Amt vor. 

 

Nach den Erläuterungen zum Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung NW vom 10.02.1998 wählt der Rat der Gemeinde gem. § 50 Abs. 2 GO den Wehrführer und seine Stellvertreter. Er kann diese Zuständigkeit nach § 41 Abs. 2 GO auf einen Ausschuss oder den Bürgermeister/die Bürgermeisterin übertragen.