Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2014, die Einführung der Leistungsorientierten Bezahlung
für Beamtinnen und Beamte (LOB) in 2015 nicht umzusetzen, nicht zu.
2. Der
Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die
Beamtinnen und Beamten der Stadt Rheine in das System der leistungsorientierten
Bezahlung (LOB) einzubeziehen.
3. Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die im
Haushaltsplanentwurf 2015 enthaltenen Haushaltsmittel zur Umsetzung des
Beschlussvorschlages zu 2. in Höhe 180.000 €/Jahr unverändert im Rahmen des
Haushaltsplanes 2015 bereitzustellen.
Erläuterungen:
1. Auszug aus dem Antrag der Fraktionen von
CDU und Bündnis 90/ Die Grünen vom 25.11.2014:
„14. Leistungszulagen für Beamte
Antrag: HFA
Vorbemerkung: In der Stadt Rheine gibt es für die Angestellten
eine tariflich vereinbarte Leistungszulage. Hierfür werden Zielvorgaben erstellt,
nach denen sich die Auszahlung der Leistungszulage orientiert. In der Stadt
Rheine werden von allen Mitarbeitern die vereinbarten Zielvorgaben erreicht.
Die Stadtverwaltung möchte ein solches System auf die Beamten übertragen,(LOB).
Ziel: Kostenreduzierung
Die Fraktionen von CDU und
Bündnis 90/ Die Grünen beantragen,
die Einführung der Leistungsorientierten Bezahlung für
Beamtinnen und Beamte (LOB) in 2015 nicht umzusetzen“
2. Stellungnahme der Verwaltung
2.1
Grundsätzliche
Notwendigkeit zur Zahlung der LOB an Beamtinnen und Beamte
Bereits im
Jahre 2007 wurde in den Vorlagen 345/07 und 345/07/1 detailliert und umfassend
dargelegt, dass die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die LOB aus
Sicht der Verwaltung dringend notwendig ist. Die nachfolgende Begründung aus
der Vorlage 345/07 gilt in ihren wesentlichen Teilen auch heute noch:
„5. Inhaltliche Begründung für die
Notwendigkeit der Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die LOB
§ 18 Abs. 1 des
TVöD trägt der gemeinsamen Erkenntnis der Tarifvertragsparteien Rechnung, dass
die leistungs- bzw. erfolgsorientierte Bezahlung im öffentlichen Dienst dazu
beitragen soll, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich
sollen hierdurch Motivation, Eigenverantwortung und die Führung als „Recht und
Pflicht“ zum Tätigwerden gestärkt werden. Erreicht werden kann dies u. a. durch
die Veränderung der Kommunikations- und Unternehmenskultur, die die Leistungserwartungen
gegenüber den Beschäftigten deutlicher formuliert und nachvollziehbar macht.
Eine unterschiedliche Handhabung bei tariflich Beschäftigten und Beamtinnen und
Beamten würde dieser Zielsetzung widersprechen, zumal in fast allen Bereichen
der Verwaltung Beamtinnen und Beamte sowie tariflich Beschäftigte eng
zusammenarbeiten, die gleiche Aufgaben wahrnehmen und an der Erstellung derselben
Produkte aktiv mitwirken.
Kernelement der
leistungsorientierten Bezahlung sind nach allgemeiner Einschätzung dezidierte
Zielvereinbarungen zwischen den Führungskräften und den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern. Bei vielen dieser Führungskräfte handelt es sich um Beamtinnen
und Beamte, die bei Beschränkung auf die tariflich Beschäftigen mit der
Umsetzung eines für sie nicht geltenden Vergütungssystems/Leistungssystems beauftragt
würden. Sie müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv für die Vereinbarung
von Leistungszielen gewinnen, sie motivieren und sie bei der Zielerreichung
unterstützen, dass heißt, sich mit dem neuen Leistungsmanagement identifizieren.
Darüber hinaus ist die Führungskraft die Instanz, die über die Einhaltung der
Zielvereinbarungen entscheidet und den Grad der Zielerreichung als Basis für
die Bemessung des Leistungsentgelts bestimmt. Die Führungskräfte könnten
hierdurch Glaubwürdigkeitsprobleme bekommen, da sie einerseits über Leistungen
ihrer Mitarbeiter(innen) urteilen müssen und andererseits sich selbst (in
Person) keinem ähnlichen Verfahren hinsichtlich ihrer Leistungserbringung
unterziehen müssen.
In vielen
Dienststellen werden die Aufgaben gemeinsam von unter den Tarifvertrag
fallenden Beschäftigten und Beamtinnen und Beamten erfüllt. Die Ziele werden
für das Team vereinbart und können nur in Zusammenarbeit (beider Berufsgruppen)
erreicht werden. Beide erbringen ihre Leistung und haben ihren Anteil an der
Zielerreichung. Eine Beschränkung der Vereinbarung von Leistungszielen nur mit
einem Teil des Teams hat zur Konsequenz, dass einige Mitarbeiter(innen) ggf.
besonders belohnt werden, während der andere Teil sowohl was die Leistungsziele
als auch was das mögliche Entgelt betrifft außen vor bleibt. Dies führt zu
einer Ungleichbehandlung der Mitarbeiter(innen) und hat erhebliche negative
Auswirkungen auf den Betriebsfrieden und letztlich die Leistungserbringung.
Das
Mitarbeitergespräch ist in einer modernen Organisation inzwischen ein unverzichtbares
Element der Personalentwicklung geworden. Ohne dieses System ist eine
angemessene dauerhafte Aufgabenerledigung unter Beachtung der relevanten Wirtschaftlichkeitsaspekte
und der Bürgernähe nicht mehr zu gewährleisten. Die Implementierung des
Mitarbeitergesprächs bei der Stadt Rheine hat nicht unerhebliche Bemühungen
erfordert. Inzwischen konnte ein Akzeptanzgrad des Mitarbeitergesprächs
erreicht werden, der für die Zukunft eine positive Entwicklung voraussagen
lässt. Insoweit wird dieses wichtige Personalentwicklungsinstrument stetig an Bedeutung
gewinnen und zur Festigung einer sachgerechten Aufgabenerledigung beitragen.
Eine unterschiedliche Handhabung von Beamtinnen und Beamten und tariflich
Beschäftigten in diesem Punkt würde vermutlich bei dem Beamtinnen und Beamten
auf Dauer zu einem künstlich erlebten „Rest-Wohlfühlgespräch“ mutieren und bei
den Beamtinnen und Beamten im Übrigen die Gefahr verursachen, dass aufgrund der
„entgelt-irrelevanten“ Zielvereinbarungen bzw. Leistungsvereinbarungen das
Mitarbeitergespräch weniger ernst genommen bzw. nicht mehr genutzt würde.
Die
Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in das System der leistungsorientierten
Bezahlung könnte zu einem Teil die erheblichen finanziellen Einbußen, die alle
Beamtinnen und Beamten in den letzten Jahren hinnehmen mussten, kompensieren.
Zu nennen sind hier insbesondere die Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen
Arbeitszeit von 38,5 auf 41 Stunden, die drastische Kürzung der Weihnachtszuwendung,
die Streichung des Urlaubsgeldes, der Verzicht auf lineare Erhöhung der
Gehälter zum Ausgleich des Kaufkraftverlustes. Diese genannten Größen haben
sich in den letzten Jahren insgesamt auf durchschnittlich ca. 10 % eines
Jahresgehalts summiert, zuzüglich der zurzeit in der gerichtlichen
Auseinandersetzung stehenden Kostendämpfungspauschale.“
2.2 Interkommunaler Vergleich
Aktuelle Umfragen haben ergeben,
dass ca. 50 % der vergleichbaren Städte die LOB für Beamtinnen und Beamte
gewähren.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass auch der Kreis Steinfurt seine Beamtinnen und Beamten in die LOB mit einbezieht und entsprechende Haushaltsmittel bereitstellt. Im Personalbericht des Kreises Steinfurt vom Mai 2007 heißt es:
„Wir sind der Auffassung, dass nicht allein die tariflich Beschäftigten für gute Leistungen einen Anspruch auf eine Leistungsprämie haben sollen. Die Aspekte Förderung der Motivation und Belohnung von Leistung erlauben keine Differenzierung zwischen verschiedenen Beschäftigtengruppen. Wir wenden deshalb das System der leistungsgerechten Bezahlung auch auf den Beamtenbereich an. Eine grundsätzliche gesetzliche Ermächtigung hierfür besteht in der Leistungsprämien- und Zulagenverordnung.“
2.3 Aktuelle Notwendigkeit zur Gewährung der LOB
für Beamtinnen und Beamte
Die unter Ziffer
2.1 genannten Argumenten gelten im Wesentlichen auch heute noch. Daher hat die
Bürgermeisterin in den Haushaltsreden der vergangenen Jahre an den Rat
appeliert, dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen.
In der
Haushaltsrede der Bürgermeisterin vom 30. 09. 2014 heißt es hierzu:
„ Letztlich sind in der
Steigerungsrate von 5,6 % 0,6 % = 180.000 € für die Leistungsorientierte Bezahlung
der Beamtinnen und Beamten enthalten. Zum wiederholten Male appelliere ich
nachdrücklich an den Rat der Stadt Rheine, endlich der Übertragung des
LOB-Systems auch auf die Beamtinnen und Beamten zuzustimmen.
Die Notwendigkeit hierzu besteht umso
mehr, als die Gehälter der Leistungsträger unserer Verwaltung durch die
Besoldungsgesetzgebung immer mehr nivelliert werden und das Leistungsprinzip
damit systematisch beeinträchtigt wird. Die LOB wäre ein kleiner Beitrag zum
Ausgleich dieser von Vielen als ungerecht empfundenen Regelungen bei der
Beamtenbesoldung.“
2.4 Rechtsgrundlage für die Gewährung der LOB an
Beamtinnen und Beamte
Die rechtliche Grundlage für die Möglichkeit, Beamtinnen und Beamte in die LOB einzubeziehen besteht bereits seit 2008. Eine detaillierte Begründung hierzu enthält die Vorlage Nr. 259/09
3. Zusammenfassung
Unter Würdigung der o. g. Darstellungen ist es aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich, die Beamtinnen und Beamten in die LOB einzubeziehen.
Daher schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen vom 25.11.2014 in diesem Punkt nicht zuzustimmen.