Betreff
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Haushaltskonsolidierung, hier: Kloster Bentlage
Vorlage
046/15
Aktenzeichen
II-1.30-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Kulturellen Begegnungsstätte wird beauftragt folgenden Beschluss in die Gesellschafterversammlung einzubringen und dafür zu stimmen:

 

Die Geschäftsführung der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH wird beauftragt zu prüfen ob die Erweiterung des Geschäftsbereiches um die Aufgaben der Städtischen Museen Rheine zu Vorteilen, besonders in Bezug auf die Kosten für die Stadt Rheine führt.

Des Weiteren wird die Geschäftsführung beauftragt Vorschläge zur Verringerung des Städtischen Betriebskostenzuschusses samt Darstellung der jeweiligen Auswirkungen zu erarbeiten.

 

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, der Geschäftsführung der Kloster Bentlage gGmbH alle hierfür benötigten Informationen aus den Verwaltungsakten auf Anfrage zur Verfügung zu stellen

 


Begründung:

 

Unter dem Datum vom 25.11.2014 wurde von den Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen ein Antrag zur Haushaltskonsolidierung mit der der Überschrift

10 Millionen in 10 Jahren

Haushaltsmaßnahmen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen

eingebracht.

 

Als Maßnahme II.6 wird unter anderem beantragt,

  • durch die Geschäftsführung der Kloster Bentlage gGmbH zu überprüfen, ob eine Veränderung der Organisationsstruktur (Stichwort einheitliche Kultur gGmbH) Vorteile, insbesondere im Hinblick auf die Kosten bringt.
  • die Geschäftsführung der Kloster Bentlage gGmbH zu beauftragen, Vorschläge zur Reduzierung des Zuschussbedarfs und Darstellung der jeweiligen Auswirkungen zu erarbeiten.

 

Die Bearbeitung dieser Maßnahmen muss durch die Kloster Bentlage gGmbH erfolgen. Da die Geschäftsführung der Kloster Bentlage gGmbH nur an Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden ist, ist eine Beauftragung der Geschäftsführung durch die Gesellschafterversammlung erforderlich. Hierzu ist eine entsprechende Beauftragung der Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung durch den Rat erforderlich.

 

Die übrigen unter diesem Punkt aufgeführten Anträge werden, werden durch die Verwaltung bearbeitet.