Betreff
Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens im Primarstufenbereich
Vorlage
014/15/1
Aktenzeichen
FB 1 / 10 -te
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der
Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
- Der Rat der
Stadt Rheine stimmt der Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens i.
S. d. § 20 Abs. 5 SchulG (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale
und Soziale Entwicklung) an den folgenden Grundschulen ab dem Schuljahr
2015/2016 zu:
-
Annetteschule
-
Michaelschule
-
Südeschschule
-
Marienschule
Hauenhorst
-
Gertrudenschule
- Die Annahme
der Schulaufsichtsbehörde, dass für die Aufnahme der Schüler/innen mit
Lern- und Entwicklungsstörungen keine baulich bedeutsamen investiven
Maßnahmen erforderlich sind, wird vom Schulausschuss nicht geteilt. Die
betroffenen Schulen werden gebeten, gemeinsam mit dem Schulträger unter
Berücksichtigung der individuellen Schulkonzepte erforderliche räumliche
und sächliche Mindeststandards und Voraussetzungen für die Aufnahme der
Schüler/innen mit Lern- und Entwicklungsstörungen für die Schulen des
Gemeinsamen Lernens der Stadt Rheine zu erarbeiten, die Grundlage für eine
Prioritätenliste ist.
- Die im
Haushaltsentwurf für 2015 veranschlagten Mittel über die Förderung
kommunaler Anforderungen für die schulische Inklusion i. H. v. 122.000,00
€ im Fachbereich 1 sollen für die Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens
eingesetzt werden. Die Auszahlung der zur Verfügung stehenden Mittel
erfolgt in Abhängigkeit der Priorität.
Begründung:
Es wird auf
die Vorlage 014/15 verwiesen.
Die Annahme
der Schulaufsichtsbehörde, dass für die Aufnahme der Schüler/innen mit Lern-
und Entwicklungsstörungen keine baulich bedeutsamen investiven Maßnahmen
erforderlich sind, wird vom Schulausschuss nicht geteilt. Somit empfiehlt der
Schulausschuss dem in dieser Ergänzungsvorlage formulierten Beschlussvorschlag
zu folgen.