Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat nimmt die Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für 2014 zur Kenntnis.
Begründung:
In den Rahmenleitlinien "Ausführung des Haushaltsplanes" sind unter Punkt 5.2
die nachstehenden Regelungen für über- und außerplanmäßige Aufwendungen,
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen festgelegt:
Auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhende über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gelten als unerheblich.
Alle übrigen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen
gelten als unerheblich, soweit sie im Einzelfall
- bei einer außerplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung nicht mehr als 50.000 €
- bei einer überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz bis zu 500.000 € nicht mehr als 50.000 € und
- bei einer überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz über 500.000 € höchstens 10 % des Ansatzes, maximal jedoch 150.000 €
betragen.
Über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen
und Verpflichtungsermächtigungen entscheidet die Fachbereichsleitung, soweit
die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen in den eigenen Budgets gewährleistet ist.
Soweit die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen nicht in den Budgets
des Fachbereichs realisiert werden kann, ist die Entscheidung über die Leistung
über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen dem/der Kämmerer/in vorbehalten.
Nach § 83 Abs. 2 GO sind nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Die beigefügte Liste enthält die im Jahr 2014 von den Fachbereichsleitern, vom Kämmerer und vom Rat genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Anlagen:
- Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2014