Betreff
Bedarfsfeststellung nach dem Kinderbildungsgesetz für das Kindergartenjahr 2015/2016
Vorlage
064/15
Aktenzeichen
II - 2 - 10 kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2015/2016 zu.


Begründung:

 

Zur Vorbereitung der Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2015/2016 fanden in der Zeit vom 19. bis zum 23. Januar 2015 die Budgetgespräche mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine statt.

 

Das Jugendamt stand bei diesen Budgetgesprächen vor der Herausforderung allen Ü3-Kindern einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung anbieten zu können. Dank der konstruktiven Gespräche mit allen Trägern, die ein Maximum an Überbelegung ihrer Einrichtungen möglich machten, kann nun allen angemeldeten Ü3-Kindern ein Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung angeboten werden. In Einzelfällen werden die Angebote von den Eltern aber nicht angenommen, da sie die Entfernung zur Kita nicht für zumutbar halten.

 

In Erwartung des zu knappen Angebotes an Betreuungsplätzen in den Kindertageseinrichtungen war im Vorfeld den 3jährigen Kindern die Möglichkeit eröffnet worden, gegebenenfalls noch ein Jahr in der Kindertagespflegestelle zu verbleiben. Wie viele Eltern von diesem Angebot Gebrauch gemacht haben, steht noch nicht fest, da diese Zahlen noch nicht vorliegen. Auch liegen noch keine Zahlen für die Spielgruppen vor; aber auch hier scheinen einige Eltern von Ü3-Kindern eine alternative Betreuungsform gefunden zu haben.

 

Im Südraum haben mehrere Effekte dazu geführt, dass die Übergangsgruppe im Atrium nun doch nicht eingerichtet werden muss:

  • 5 von 6 der vorhandenen Einrichtungen wurden maximal überbelegt.
  • Der TV Jahn Rheine verdoppelt in Elte die Kapazitäten für die Spielgruppe.
  • Einige Eltern haben sich für Kitas im Stadtgebiet entschieden.
  • Die Kinderzahl für den Südraum liegt derzeit geringfügig (-5) unter der Prognose.
  • Verbleib von Ü3-Kindern bei der Tagespflegestelle

Bei zusätzlich auftretenden Betreuungsbedarf würde auf die freien Kita-Plätze in Hauenhorst verwiesen.

 

 

Der Wunsch von Eltern aus Elte, dort zusätzliche Betreuungsplätze für Ü3-Kinder zu schaffen, indem z.B. eine Gruppenform I in eine Gruppenform III zurückgewandelt würde, müsste zu teuer erkauft werden. Investitionskostenzuschüsse iHv. 68.350 Euro wären an das Land NRW zurückzuzahlen. Auch die Idee, ähnlich wie in Mesum eine Übergangsgruppe zu schaffen, wird sich nicht verwirklichen lassen. Die jetzt nicht mehr vorgesehene Übergangsgruppe in Mesum war nur denkbar, weil die Kinder anschließend in die noch zu schaffenden neue Kita in Mesum hätten wechseln können. Die Jugendhilfeplanung ist sich bewusst, dass nicht alle in Elte wohnenden Kinder auch in Elte einen Kitaplatz finden können. Eine Erweiterung der Kita St. Ludgerus/Elte wurde schon vor einem Jahr (vgl. Vorlage Nr. 510/13) als nicht möglich verworfen.

 

 

Ein Blick auf die Entwicklung der Einwohnerzahlen zeigt, dass die Prognosen aus der Kindergartenbedarfsberechnung erreicht wurden bzw. sogar leicht höher lagen.

 

 

Kinder der Altersklasse Ü3 im
Kindergartenjahr

2015/16

2016/17

2017/18

Kitaplanung vom Sept. 2014

2104

2092

2067

Einwohnerzahlen 01.01.2015

2111

2115

2088

 

Der für Rheine geltende Trend der steigenden Kinderzahlen (allein im Jahr 2014 lag der Wanderungsgewinn für Kinder in Kindergartenalter bei 105) wird den Mangel an Betreuungsplatzen verschärfen. Der weitere Ausbau der Kindertageseinrichtungen in Rheine ist unverzichtbar.

 

Nur Dank der eingangs schon erwähnten maximalen Überbelegung der Kindertageseinrichtungen kann für den Moment allen Kindern eine Betreuungsmöglichkeit angeboten werden. Die notwendige Flexibilität, unterjährig auf weitere Betreuungsbedarfe reagieren zu können, ist jetzt nicht mehr vorhanden. Gerade diese Flexibilität muss wieder hergestellt werden, denn die Stadt Rheine ist im Sinne des Gesetzes verpflichtet, auch für unvorhersehbaren Bedarf Vorsorge zu treffen.

 

 

Zur Verteilung der Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen. Dort ist die Belegung der einzelnen Einrichtungen u. a. mit einem %-Wert beschrieben. Bei der Betrachtung der %-Werte ist zu berücksichtigen, dass man pro 100 % von einer Gruppe in der jeweiligen Regelgruppenstärke spricht. Die unterschiedlichen Regelgruppenstärken und die darauf resultierenden Prozentwerte pro Platz und Gruppe sind aus der nachstehend abgedruckten Tabelle ersichtlich:

 

Gruppenform

Gruppenstärke

Prozentwert

pro Platz

Prozentwert pro Regelgruppen

  I a, b, c

20 Kinder

 5 %

100 %

 II a, b, c

10 Kinder

10 %

100 %

III a, b

25 Kinder

 4 %

100 %

III c

20 Kinder

 5 %

100 %

 

Am Beispiel des St. Antonius - Kindergartens (lfd. Nr. 1 der Tabelle) bedeutet dies, dass die 4-gruppige Einrichtung mit den Gruppenformen 2 x I und 2 x III mit insgesamt 6 Plätzen überlegt ist. Eine der beiden Gruppenformen III darf wegen der integrativen Arbeit nicht überbelegt werden. Die übrigen Gruppen können maximal mit je 2 Plätzen überbelegt werden. Eine höhere Überbelegung ist auf örtlicher Ebene nicht mehr genehmigungsfähig. Für die Kindertageseinrichtung St. Ludgerus/Elte, Kinderland-Nienbergstr. und Kinderland-Isselstr. liegen befristete Ausnahmegenehmigungen zur Überbelegung seitens des Landesjugendamtes vor. Diese Genehmigung war notwendig, da ansonsten Ü3-Kinder für die nachrückenden U3-Kinder die Einrichtung hätten verlassen müssen.

 

 

Entwicklung der Platzzahlen im Vergleich der Kindergartenjahre

2013/14, 2014/15 und 2015/16                                                           

 

Die nachstehende Übersicht zeigt, wie sich die Angebotsstruktur im Vergleich zu den letzten Kindergartenjahren verändern wird.

 

Plätze

im Kindergartenjahr

2013/14

lt. Bescheid LWL

im Kindergartenjahr

2014/15

lt. Bescheid LWL

im Kindergartenjahr

2015/16

lt. Planung

in der Gruppen

form I a (25 Std.)

127

114

128

in der Gruppen-

form I b (35 Std.)

593

634

597

in der Gruppen-

form I c (45 Std.)

382

545

568

 

 

 

 

in der Gruppen-

form II a (25 Std.)

13

4

10

in der Gruppen-

form II b (35 Std.)

34

72

57

in der Gruppen-

form II c (45 Std.)

41

44

53

 

 

 

 

in der Gruppen-

form III a (25 Std.)

70

121

85

in der Gruppen-

form III b (35 Std.)

661

566

606

in der Gruppen-

form III c (45 Std.)

422

352

363

Plätze insgesamt:

2.343

2.452

2467

davon U3

367

463

465

davon Ü3

1.976

1989

2002

 

Aus den Zahlen lässt sich ein Trend hin zum Betreuungsumfang von 45 Std./Woche ablesen. Es kann aber festgehalten werden, dass im letzten Jahr die Zahlen für Rheine annähernd dem Durchschnitt für NRW entsprachen:

 

 

2013/14

 

2014/15

 

2014/15

NRW

2015/16

 

25 Std.

  9 %

10 %

  8 %

  9 %

35 Std.

55 %

52 %

55 %

51 %

45 Std.

36 %

38 %

37 %

40 %

 

 

Finanzielle Auswirkungen nach bisheriger Rechtslage

 

Die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr

2015/16 betragen insgesamt                                                    17.816.111,42 €

 

Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe von                1.904.723,26 €

 

 

verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von      15.911.388,16 €

 

die im Haushaltsplan 2015 berücksichtigt wurden.

 

Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie folgt gestaffelt:

 

Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen                                        12 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger                 9 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen                              4 %

 

Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“ ganz oder

teilweise von der Stadt Rheine übernommen. Für

das Kindergartenjahr 2015/16 werden sie mit                             1.191.469,02 €

kalkuliert und sind im Haushaltsplan veranschlagt.

 

Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse

erhält die Kommune Landeszuschüsse, die nach Trägerschaft

und Alter der Kinder wie folgt gestaffelt sind:

 

Für Einrichtungen                                                     U3                         Ü3  

in der Trägerschaft der Kirchen                               56,46 %                36,5 %

in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger      55,96 %                36,0 %

in der Trägerschaft der Elterninitiativen          58,46 %                38,5 %

 

 

Die höhere Erstattungsquote bei den U3-Kindern ist auf das Belastungsausgleichsgesetz zurückzuführen, welches die finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen auf Grund des Rechtsanspruches bei den U3-Kindern ausgleichen soll.

 

Die Landeszuschüsse zur Refinanzierung der gesetzlichen

Betriebskosten werden für das Kindergartenjahr 2015/16

mit                                                                                             7.299.503,22 €

kalkuliert.

 

Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben, die gemessen an den Bruttobetriebskosten 19 % ausmachen sollen. Tatsächlich liegt dieser Prozentsatz jedoch bei ca. 15 %.

 

 

Finanzielle Auswirkungen unter Berücksichtigung der Planungsgarantie

 

Mit der Änderung des KiBiz vom Sommer 2014 wurden mit Wirkung vom Kindergartenjahr 2015/16 die Finanzierungsregeln überarbeitet.

 

Bislang galt, dass das Budget, welches zum Stichtag 15.03. festgelegt wurde, auch 1 zu 1 den Trägern bewilligt wurde. Nur wenn später die tatsächliche Belegung um 10 % von den Planzahlen des 15.03. abwich, wurde die Bewilligung angepasst. Eine Abweichung von 10 % ist in der Praxis jedoch kaum vorgekommen.

 

Mit Wirkung 01.08.2015 wird diese 10 %-Regel abgeschafft. Auf Grundlage der Planzahlen zum 15.03. werden Abschläge bewilligt, die nach Abschluss des Kindergartenjahres mit der tatsächlichen Belegung verglichen werden und zu Rückforderungen bzw. Nachzahlungen führen.

 

Um den Trägern die Personalplanung zu erleichtern, wurde mit dem § 21 e KiBiz die Planungsgarantie eingeführt. Damit wird garantiert, dass der Träger zumindest das Budget erhält, welches er im vorherigen Kindergartenjahr auf Grund seiner Ist-Belegung erreicht hat.

 

Aufgrund dieser Gesetzesänderung ist es nun nicht mehr möglich, das Kindergartenbudget exakt vorauszuberechnen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass das spätere Budget das im vorherigen Kapitel aufgezeigte Budget nicht überschreiben wird:

 

  • Die Planungsgarantie wird wenig zum Zuge kommen, weil die Kindertageseinrichtungen noch voller sind als im Vorjahr.
  • Weitere Aufnahmen in den Kindertageseinrichtungen sind angesichts der überwiegend maximalen Belegung kaum noch möglich.
  • Die Spitzabrechnung wird in Einzelfällen zu Minderausgaben führen.

 

 

Veränderungen bei der Anzahl der Kinder in der Einzelintegration

 

Während im laufenden Kindergartenjahr insgesamt 90 Kinder im Rahmen der Einzelintegration betreut werden sollen, wird sich die Anzahl laut für das neue Kindergartenjahr auf 87 Kinder verringern. Bei beiden Zahlen handelt es sich jedoch nur um Planungswerte, da bei der Gewährung der Einzelintegration für jedes Kind die Entscheidung des Landesjugendamtes eingeholt werden muss.

 

 

Budgetierung der 45-Stunden-Buchungen

 

Im Rahmen der Revision des Kinderbildungsgesetzes wurde unter Berücksichtigung der letzten beitragsfreien Kindergartenjahres der Anteil der 45-Stunden-Buchungen für die Ü3-Kinder dergestalt gedeckelt, dass die Steigerung jugendamtsweit max. 4 % gegenüber dem Vorjahresbudget betragen darf. Diese Vorgabe konnte eingehalten werden.