Betreff
Gremienstruktur im Bereich der Jugendhilfe
Vorlage
067/15
Aktenzeichen
II-2-FBL
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

  1. die Einrichtung einer AG 78 für den Bereich der ambulanten erzieherischen Hilfen nach § 29,30,31 u. 41 SGB VIII

 

  1. die Einrichtung einer politischen Begleitgruppe zur Umsetzung der personellen und inhaltlichen Veränderung im Bereich der hauptamtlich geleisteten Jugendarbeit bei den freien Trägern der Jugendarbeit in Rheine

 

 

  1. die Einrichtung eines Jugendbeirates in der politischen Arbeitsgruppe zu erörtern die Ergebnisse der Vertragsverhandlungen mit den Trägern der Jugendarbeit abzuwarten und die Beschlussfassung über die Einrichtung eines Jugendbeirates zunächst zu vertagen

 

  1. die Arbeit in der AG 78 (offene Jugendarbeit) bis zu Beendigung der Verhandlungen mit den freien Trägern ruhen zu lassen

 

  1. die Einrichtung eines Unterausschusses Spielplätze für die Neuausrichtung der Spiel- und Bolzplatzplanung bis zum Abschluss der Neuausrichtung

 

  1. die Einrichtung einer politischen Begleitgruppe zur Harmonisierung der Beitragssatzung KITA/Tagespflege/OGS/erweiterte Betreuung und bittet den Schulausschuss, ebenfalls Vertreter zu dieser Begleitgruppe zu benennen

 

 

  1. die AG 78 Kindertageseinrichtungen in der Besetzung zunächst unverändert zu belassen

 


Begründung:

Im Rahmen der Diskussion zur Einrichtung einer AG § 78 SGB VIII, erzieherische Hilfen, ist die Verwaltung beauftragt worden, zu Beginn der Legislaturperiode 2014/2020 eine Vorlage zu erstellen, welche Ausschüsse, Unterausschüsse und Arbeitsgemeinschaften es gibt und welche beantragt bzw. neu eingerichtet werden sollen. (JHA/030/2013)

 

Diesem Auftrag kommt die Verwaltung nunmehr mit den nun vorliegenden Beschlussvorschlägen nach.

 

 

 

Zu 1:

 

Im März 2013 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII für den gesamten Bereich der erzieherischen Hilfen (§§ 27ff) einzurichten.

 

In der Vorlage 335/13/ und der dazu gehörenden Ergänzungsvorlagen 335/13/1u2 hat die Verwaltung die grundsätzliche Problematik einer AG 78 für den gesamten Bereich der erzieherischen Hilfen dargestellt. Von der Grundaussage verbleibt die Verwaltung bei der Aussage, dass wenn überhaupt, im Bereichen der Hilfen zur Erziehung themenorientierte Kooperationsstrukturen zu entwickeln und umzusetzen sind.

 

Im Unterschied zum damaligen Beschlussvorschlag schlägt die Verwaltung jetzt vor, eine Arbeitsgemeinschaft für die ambulanten Leistungen der Hilfe zur Erziehung einzurichten und nicht mehr, wie aus der Vorlage 335/13 zu entnehmen ist eine AG 78 ausschließlich für die Beratungseinrichtungen nach § 28 SGB VIII.

 

Die Verwaltung schlägt die oben beschrieben Arbeitsgemeinschaft deswegen als erste und vordringliche Arbeitsgemeinschaft vor, weil die dort zu entwickelnden Arbeitsabsprachen vordringlich und in erster Priorität zu behandeln sind. Da bei geht es hauptsächlich neben notwendigen inhaltlichen Absprachen insbesondere auf Vereinbarungen bezüglich der neu zu berechnenden Fachleistungsstundensätze der Anbieter, wobei die Frage der Fahrtzeiten, ausgefallener Fachleistungsstunden, Anrechnung nicht fallspezifischer Minderzeiten und dgl. Mehr nach Möglichkeit für alle Träger einheitlich vereinbart werden sollte.

 

Für diese Fragestellungen ist die AG 78, so hofft die Verwaltung, das geeignete Gremium, um eine einvernehmliche Lösung entwickeln zu können.

 

 

 

Zu 2:

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen haben die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion den Antrag 10 Millionen in 10 Jahren als „Einsparziel“ formuliert und mit Einzelanträgen aus den unterschiedlichen Politikfeldern untermauert. Im Bereich der Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses sind folgende Bereiche tangiert:

 

  1. Förderung von Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege
  2. Kinder und Jugendarbeit
  3. Öffentliche Spielplätze

 

Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit hat die Verwaltung die Verträge mit den Anbietern der Jugendarbeit mit Wirkung 1.1.2016 gekündigt.

 

Folgende Träger sind betroffen:

 

Ev. Kirchengemeinde Jakobi

Kath. Jugendwerk Rheine

Kath. Jugendwerk Mesum

Stadtjugendring

Jugend- und Familiendienst

 

Mit den Trägern sind erste Gespräche bezüglich der Kündigung geführt worden. Dabei ist vereinbart worden, dass bis zum Juni 2015 zunächst eine Bestandsaufnahme der Arbeit, eine Weiterentwicklung der zukünftigen Aufgabenstellung unter Berücksichtigung der veränderten Lebenswirklichkeit der Zielgruppe (z.B. Ganztagsbeschulung) eine Schwerpunktsetzung der zukünftigen Aufgaben unter Berücksichtigung des Kinder- und Jugendförderplanes und eine Ressourcendiskussion geführt werden soll.

Bevor im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2016 jedoch Beschlüsse zur zukünftigen Förderung der o.g. Institutionen gefasst werden sollen, schlägt die Verwaltung vor, eine „politische Begleitgruppe“ einzurichten, um schon im Vorfeld politische Sichtweisen und Ideen in den Umwandlungsprozess einbeziehen zu können. Sollte es ein positives Votum geben, wird die Verwaltung zur nächsten Sitzung einen Besetzungsvorschlag unterbreiten.

 

 

 

Zu 3:

 

Die FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die CDU haben die Einrichtung eines Jugendbeirates (Anlage 1) beantragt. Ohne jetzt auf Details des Antrages eingehen zu wollen, schlägt die Verwaltung vor, die Einrichtung eines Jugendbeirates inhaltlich mit der „Neuorientierung“ der Förderung der Jugendarbeit zu verbinden und insbesondere auch mit den Zielen des Kinder- und Jugendförderplanes zu verknüpfen. Dabei wird sicherlich im Rahmen der Beteilungsmöglichkeiten von Jugendlichen auch zu Form der Beteiligung zu diskutieren und zu erörtern sein. Die Verwaltung schlägt aus diesem Grunde vor, zunächst diesen Diskussionsprozess abzuwarten und dann erst eine Beschlussfassung über die Einrichtung eines Jugendbeirates herbeizuführen.

 

 

 

Zu 4:

 

Bislang hat es im Rahmen der Jugendarbeit eine AG 78 gegeben, in der Vertreter der offenen Jugendarbeit und des Stadtjugendringes vertreten waren. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, diese AG 78 zunächst ruhen zu lassen und erst dann wieder einzuberufen, wenn die vertraglichen Vereinbarungen neu geschlossen worden sind. Dann gilt es auch zu diskutieren, ob nicht auch Anbieter der ehrenamtlichen Jugendarbeit und der Jugendbildungsarbeit an diesem Gremium partizipieren können. Dieses könnte dann auch ein Gremium sein, um den Kinder- und Jugendförderplan regelmäßig evaluieren und evtl. auch fortschreiben zu können.

 

 

 

Zu 5:

 

Auf den Antrag der CDU Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Haushaltsplanberatungen ist schon verwiesen worden.

 

Ein Prüfauftrag der Verwaltung betrifft auch die öffentlichen Spiel- und Bolzplätze.

Um diesen Prüfauftrag abarbeiten zu können, schlägt die Verwaltung vor, einen zeitlich befristeten Unterausschuss Kinderspielplätze zur Aufstellung eines modifizierten Spielplatz/Bolzplatzplanes einzurichten.

 

Sollte es ein positives Votum geben, wird die Verwaltung zur nächsten Sitzung einen Besetzungsvorschlag unterbreiten.

 

Seitens der Verwaltung wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass für die Jahre 2015/2016 geplant ist, lediglich im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die notwendigen Ausgaben bei den Spielplätzen zu tätigen. Erst wenn absehbar ist, wie viele Spielplätze an welchen Orten auch dauerhaft betrieben bzw. eingerichtet werden sollen, soll auch wieder über Neuausstattungen von Spielplätzen entschieden werden.

 

Es ist geplant, in der 2. Jahreshälfte 2015 dem dann gebildeten Unterausschuss erste Überlegungen zur Schließung/Aufgabe von Spielflächen zu Verfügung zu stellen.

 

 

 

Zu 6:

 

Im Bereich der Förderung von Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege wird in dem schon mehrfach erwähnten Antrag die Verwaltung beauftrag, die Beitragsstruktur im Bereich der Tageseinrichtungen, der Tagespflege und der OGS zu überprüfen, ggfs anzupassen und zu harmonisieren. Auch hier schlägt die Verwaltung vor, eine politische Arbeitsgruppe einzurichten. Diese sollte jedoch bestehen aus Mitgliedern des Jugendhilfeausschusse und des Schulausschusses, um gleichzeitig beide Beitragssysteme in den Blick nehmen zu können. Sollte neben dem Jugendhilfeausschuss auch der Schulausschuss ein positives Votum abgeben, wird die Verwaltung einen Besetzungsvorschlag unterbreiten und zu September 2015 zu einer ersten Sitzung einladen, in dem dann unterschiedliche Beitragsmodelle erörtert und diskutiert werden können. So ist sichergestellt, dass zu den Haushaltsplanberatungen 2016 die Ergebnisse einfließen können.

 

 

 

Zu 7:

 

Laut § 78 SGB VIII sollen die Arbeitsgemeinschaften darauf hinwirken, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfen mit den übrigen Trägern die geplanten Maßnahmen aufeinander abstimmt.

 

Daher gehören die Vertreter des Jugendamtselternbeirates nicht zu den Mitgliedern der AG 78.

 

Gleichwohl wird die AG 78 in Einzelfällen, in denen die Mitarbeit des Jugendamtselternbeirates angezeigt ist, deren Vertreter einladen.

 

 

 

Schlussbemerkung:

 

Neben den oben beschriebenen bzw. neu einzurichtenden Gremien gibt es im Rahmen der Jugendhilfe noch vielfältige Kooperationsbezüge. Exemplarisch sei an dieser Stelle an den Familienbeirat und den Kinderbeirat erinnert. Auch die vielfältigen Arbeitsebenen der „Frühen Hilfen“ sollen nicht unerwähnt bleiben. In diesem Zusammenhang wird auf die Anlage zur Vorlage 335/13/2 verwiesen.

 

Die nun vorgesehenen zusätzlichen Gremien führen zu deutlichen Verdichtungen der Arbeitsstruktur und sind in dieser Form auch nur zeitlich befristet umsetzbar.

 

Um mittelfristig die Gremienarbeit gewährleisten zu können, ist zusätzliche Personalressource notwendig.