Betreff
Ausbau des Hauptzuges der "Nadigstraße", von Hausnr. 15 bis östl. Grenze des Bebauungsplanes Nr. 298 , Kennwort: "Wohnpark Dutum" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
513/06
Aktenzeichen
FB 5.3 - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bauausschuss stellt fest, dass während der Offenlage keine Änderungswünsche vorgetragen wurden.

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Hauptzuges der „Nadigstraße“,von Hausnummer 15 bis zur östlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum“.

 

 

Nadigstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)          Befahrbarer Bereich:

 

   è   Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches inner-

         halb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,0 m

    bis 8,5 m breiten befahrbaren Mischfläche aus grauem bzw. rotem

    Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

è  Anlegung von punktuellen Plateaupflasterungen ca. 1,84 m – 1,84 m

mit einer Umrandung aus Plateausteinen und einer Innenpflasterung

aus Betonsteinpflaster, d = 8 cm, mit Unterbau  

     

 

      b)      Parken:

 

Pflasterung von 2,0 m und 2,5m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

 

c)      Begrünung:

 

  è Anlegung von 2,0 m bis 4,20 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaum- 

    bepflanzung und Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche

    und zur Gliederung der Parkplätze

 

è   Anlegung von 1,5 m breiten Grünbeeten ohne Straßenbaum-

        bepflanzung im Bereich der Radwegequerung

 

d)      Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Regenwasserkanal  

               

 

e)          Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchte LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Hauptzuges der „Nadigstraße“,von Hausnummer 15 bis zur östlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum“.

 

 

 

S a t z u n g

 

über die Herstellungsmerkmale für den    

Ausbau des Hauptzuges der „Nadigstraße“              

von Hausnummer 15 bis östl. Grenze

des Bebauungsplanes Nr. 298

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Hauptzuges der „Nadigstraße“, von Hausnummer 15 bis zur östlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 

 

Nadigstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)            niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und ei-

          ner Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)            Plateaupflasterungen mit Unterbau und einer Umrandung

           aus Plateausteinen, mit einer Innenfläche aus

           Betonsteinpflaster

 

                   c)       Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung sowie Grünbeeten ohne Baumbepflanzung

                           

                   d)       Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus

                               anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

 

2.     betriebsfertiger elektrischer Straßenbeleuchtung

 

       3.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 

 


Begründung:

 

Zu I:  Abwägung

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der „Nadigstraße“ hat in der Zeit vom 12. bis 27. Oktober 2006 in den Räumen des Fachbereiches  Planen und Bauen / Verkehrsplanung stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind keine Änderungswünsche bzw. Eingaben eingegangen.

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Nadigstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

              

Die Planung sieht einen Ausbau als Verkehrsberuhigten Bereich vor.

Dieser Bereich wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Punktuell werden Plateauaufpflasterungen zur Geschwindigkeitsreduzierung eingebaut.

 

Die Mischfläche besteht aus abwechselndem grauen bzw. roten Betonsteinpflaster.

Dieses verstärkt den Eindruck einer optischen Bremse.

 

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster, innerhalb

der Mischfläche erstellt.

Zur Verschwenkung der Fahrbahn werden Grünbeete angelegt, die durch

eine Rundbordanlage eingefasst werden.

 

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.

 

Zur Entwässerung werden Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen erstellt, die an den  vorhandenen Kanal angeschlossen werden.

 

Die Befestigung der Straße in preiswertem Betonrechteckpflaster, die Beleuchtungseinrichtungen und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen entsprechen den Standardausrüstungen für Verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet.

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der „Nadigstraße“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 


Anlagen:

 

Lageplan Blatt 1 und 2