Betreff
Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 bis 2015 - 6. Umsetzungsbericht
Vorlage
083/15
Aktenzeichen
FB 7 - gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.     Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den 6. Umsetzungsbericht zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 bis 2015 zur Kenntnis.

 

2.     Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt folgendem Vorschlag der Verwaltung zur Einstellung von Auszubildenden/Anwärter(inne)n im Jahre 2015 zu:

 

  2 Anwärter(innen) Bachelor of Laws (Inspektoranwärter[innen])

  2 Verwaltungsfachangestellte

       

 

 

 


Begründung:

 

 

1         6. Umsetzungsbericht für das Jahr 2014

 

Die grundsätzlichen Ausführungen zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 bis 2015 sind in den Vorlagen Nr. 100/08 und 100/08/1 enthalten. Auf dieser Grundlage wird dem Haupt- und Finanzausschuss nunmehr der 6. Umsetzungsbericht für das Jahr 2014 vorgelegt (1. Umsetzungsbericht Vorlage 098/10, 2. Umsetzungsbericht Vorlage 067/2011, 3. Umsetzungsbericht Vorlage 027/2012, 4. Umsetzungsbericht Vorlage 085/13, 5. Umsetzungsbericht Vorlage 094/14).

 

 

1.1      Anzahl der im Planungszeitraum 2008 bis 2015 voraussichtlich ausscheidenden Mitarbeiter(innen)

 

Die Anzahl der im Planungszeitraum 2008 bis 2015 voraussichtlich planmäßig ausscheidenden Mitarbeiter(innen) hat sich gegenüber dem 4. Umsetzungsbericht 2013 nicht verändert und beträgt nach wie vor 80.

 

 

1.2      Anzahl geplanter Stelleneinsparungen

 

Das Ziel, im Planungszeitraum 2008 bis 2015 insgesamt 18 Stellen einzusparen, gilt unverändert. Insofern haben sich gegenüber dem 4. Umsetzungsbericht 2013 keine Veränderungen ergeben.

 

Aus der als Anlage beigefügten Übersicht ist erkennbar, dass bis zum Ende des Jahres 2014 14,83 Planstellen tatsächlich eingespart worden sind. Nach der derzeitigen Planung für das Jahr 2015 werden Ende des Jahres 2015 insgesamt 17,83 Stelleneinsparungen realisiert worden sein. Das gegebene Planziel von 18 Stellen wurde somit nahezu erreicht.

 

 

1.3      Einstellung neuer Auszubildender

 

Für die Bedarfsprognose zur Einstellung von Auszubildenden muss der Betrachtungszeitraum für die zu erwartende personelle Fluktuation jeweils um ein Jahr erweitert werden. Daher dient im Rahmen dieses Berichtes das Jahr 2019 als Planungsgrundlage.

 

Wie in den bisherigen Umsetzungsberichten, soll auch zukünftig bei den Auszubildenden grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ausbildungsberufen, in denen nur innerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, und den Ausbildungsberufen, in denen auch außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigungsmöglichkeiten gegeben sind.

 

 

1.3.1   Einstellung von Auszubildenden für Berufe, in denen nur innerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen

 

Unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Ziffer 2 dieser Vorlage wird vorgeschlagen, im Jahre 2015 folgende Auszubildende einzustellen:

 

  • Bachelor of Laws:                               2 Inspektoranwärter/innen
  • Verwaltungsfachangestellte:                2 Auszubildende

 

 

1.3.2   Einstellung von Auszubildenden für Berufe, in denen auch außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen

 

Für die unter diese Kategorie fallenden Berufe werden traditionell auch Auszubildende eingestellt, wenn nach Beendigung der Ausbildung kein konkreter Personalbedarf besteht. Vielmehr orientiert sich die Zahl der einzustellenden Auszubildenden auch an der Arbeitsmarktsituation und an den in den jeweiligen Fachbereichen der Verwaltung vorhandenen Ausbildungskapazitäten. Es ist aktuell keine Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2015 in diesem Bereich vorgesehen.

 

 

1.4      Externe Stellenwiederbesetzungen

 

Insgesamt bewegen sich die externen Wiederbesetzungen bisher im Plansoll. Dabei waren Verschiebungen zwischen den einzelnen Jahren nicht immer zu vermeiden. Die in der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung bisher vorgesehenen externen Stellenwiederbesetzungen wurden auch im Jahre 2014 planmäßig realisiert. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen des Verfahrens zur Ausnahme vom externen Einstellungsstopp im Jahre 2014 mit Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden vorgenommenen Einstellungen nicht Gegenstand der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung waren, sondern im Wesentlichen auf unvorhergesehene, nicht geplante Fluktuation zurückzuführen sind.

 

 

 

2         Personalbedarf im Jahre 2019

 

Der voraussichtliche fluktuationsbedingte Personalbedarf im Jahre 2019 wird – wie in den vergangenen Jahren - in folgenden Kategorien dargestellt:

 

Ø Allgemeine Verwaltung (ohne SGB-II-Leistungsgewährung)

 

Ø SGB-II–Leistungsgewährung

 

Ø Feuer- und Rettungswache

 

 

2.1      Allgemeine Verwaltung (ohne SGB-II-Leistungsgewährung)

 

Im Jahre 2019  ist weder im mittleren Dienst noch im gehobenen Dienst planmäßige Fluktuation zu erwarten.

 

Unter Berücksichtigung einer erfahrungsgemäß eintretenden unvorhergesehenen Fluktuation ist von einem voraussichtlichen Bedarf von jeweils 2 Personen des mittleren Dienstes und 2 Personen des gehobenen Dienstes auszugehen.

 

 

2.2      SGB-II-Leistungsgewährung

 

Wie bereits im 4. Umsetzungsbericht dargestellt wurde, ist im Bereich der SGB-II-Leistungsgewährung mit den dort beschäftigten ca. 30 Mitarbeiter(inne)n des gehobenen Dienstes in Relation zur übrigen Verwaltung eine hohe spontane Fluktuation festzustellen. Diese Situation hat sich auch im Jahre 2014 nicht nennenswert verändert. Vor diesem Hintergrund stimmten die Fraktionsvorsitzenden dem Vorschlag der Verwaltung zu, bei personeller Fluktuation im Bereich der SGB-II-Leistungsgewährung grundsätzlich eine Ausnahme vom externen Einstellungsstopp zu erteilen. Dies war insbesondere auch vor dem Hintergrund wichtig, dass bekanntlich die Personalaufwendungen für die dort tätigen Personen durch den Kreis Steinfurt erstattet werden.

 

Durch entsprechende externe Einstellungsmaßnahmen konnte daher bisher der Dienstbetrieb in dem Bereich aufrechterhalten werden. Für das Jahr 2015 ist nach dem derzeitigen Erkenntnisstand mit ähnlichen Stellenvakanzen zu rechnen, die dann ggf. durch extern einzustellende Personen aufgefangen werden sollen.

 

 

 

2.3      Feuer- und Rettungswache

 

Nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse besteht kein Bedarf, im Jahre 2015 Auszubildende für den Bereich der Feuer- und Rettungswache einzustellen.

 

 

3.    Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten eines Auszubildenden betragen durchschnittlich ca. 13.000,00 €/Jahr und sollen im Rahmen des Gesamtpersonalbudgets bereitgestellt werden.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Übersicht Stelleneinsparungen