Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt, die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. (nachfolgend: VZ) für deren
Standort Rheine in den Jahren 2016 bis einschließlich 2020 mit einer Festbetragspauschale
von 82.590,00 € p. a. zu fördern.
2. Die Verwaltung wird angewiesen, mit der VZ einen entsprechenden
Zuwendungsvertrag abzuschließen bzw. den vorhandenen zu den unter 1. genannten
Konditionen zu verlängern.
3. Zur Herstellung klarer Kostentransparenz legt die VZ bis zum 20.
April eines jeden Folgejahres eine detaillierte Kostenstellenberechnung über
alle entstandenen Aufwendungen und Erträge der Beratungsstelle in Rheine vor.
Begründung:
I.
Der Finanzierungsbedarf der VZ ist bis einschließlich 2015 abgedeckt;
Grund für diese früher Vorlage ist folgender:
Die Stadt Rheine und die VZ sind durch einen Zuwendungsvertrag
verbunden, der in 2015 ausläuft.
Der in der Beschlussempfehlung unter 1. genannte Anteil entspricht 33%
des gesamten Zuwendungsbedarfes. 50% kommen vom Land NRW; der Kreis Steinfurt
trägt 17%.
Die VZ muss, bevor Landesmittel fließen, ausweislich der Bedingungen
des Bewilligungsbescheides des Landes NRW zwingend zunächst die Co-Finanzierung
sicherstellen, verstanden im konkreten Fall als die Mittel der Stadt Rheine und
des Kreises Steinfurt.
Auszug aus dem
Bewilligungsbescheid des Landes zum Wirtschaftsplan, der die Mitfinanzierung
der Kommunen verbindlich formuliert:
„Diese Mittel (des Landes) sind (...) für die
zu 50 % anteilige Finanzierung der in den Wirtschaftsplänen aufgeführten
Beratungsstellen in den Kommunen einzusetzen. Voraussetzung für die anteilige
Finanzierung der örtlichen Beratungsstellen ist, dass die beteiligten
Sitzkommunen zu 50 % die Co-Finanzierung der örtlichen Gesamtkosten (bestehend
aus Personal-, Sach- und Gemeinkosten) übernehmen und damit die
Gesamtfinanzierung der örtlichen Beratungsstellen gesichert ist."
Daher muss die
Co-Finanzierung bis spätestens zum 30. Juni 2015 herbeigeführt bzw.
sichergestellt sein.
Üblicherweise werden
mit der VZ entweder Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen, bei denen am
Jahresende spitzt abgerechnet wird, oder aber - so für Rheine in der
Vergangenheit geschehen - es wird ein Fünf-Jahres-Vertrag geschlossen mit einem
Zuwendungsbetrag auf Basis einer Kostenkalkulation für diesen Zeitraum.
Vorliegend soll
erneut ein Fünf-Jahres-Vertrag geschlossen werden; die - überaus transparente -
Kostenkalkulation ist in der Anlage beigefügt. Dabei handelt es sich bei dem
Gemeinkostenanteil um diejenigen Kosten, die pauschal an die Zentrale in
Düsseldorf gezahlt werden.
Die Fördermittel
des Landes sind mündlich zugesagt; sollte wider Erwarten das Land die Förderung
einstellen, so ist hierfür eine „Notausstiegsklausel“ vorgesehen.
Zudem wird
vertraglich abgesichert, dass
- keine Überfinanzierung erfolgt und
- Stadt und Kreis berechtigt sind,
Einsichtnahme in die Kostenstellenrechnung der VZ zu nehmen und eine
entsprechende Prüfung vorzunehmen
Der Fünf-Jahres-Zeitraum
ist erforderlich, um hinsichtlich der Vertragsverhältnisse im Innenverhältnis
(Mietvertrag, Arbeitsverträge) eine gewisse Kongruenz herstellen zu können.
Kreis, Stadt und
VZ werden im ersten Quartal 2020 erneut Verhandlungen aufnehmen, um bis
spätestens 30. Juni 2020 ein Ergebnis bzgl. der künftigen Vertragsvereinbarung
zu erzielen.
II.
Die gute Arbeit
der Verbraucherzentrale Rheine darf als bekannt unterstellt werden. Die VZ
Rheine - einzige Verbraucherzentrale im Kreis ST - ist eine wichtige Anlaufstelle
für Rat suchende Bürger. So wurden im Jahre 2013 (Zahlen für 2014 lagen bei
Fertigung dieser Vorlage noch nicht vor) weit über 8.000 Anfragen beantwortet
bzw. Beratungen durchgeführt.
Dabei kommen die
Ratssuchenden, was eine Evaluation ergeben hat, zu 1/3 aus den anderen
kreisangehörigen Städten und Gemeinden und zu 2/3 aus Rheine selbst, was durch
die Aufteilung der Kostentragung zwischen
der Stadt Rheine und dem Kreis Steinfurt (2/3 ó 1/3) abgebildet wird.
III.
Die VZ arbeitet objektiv
sehr wirtschaftlich; die Gesamtkosten für 2016 bspw. liegen nur geringfügig
über denen für 2015; auch die weiteren geplanten Kostensteigerungen sind mit 5%
Verteuerung für die Mietaufwendungen, 1% bei den Sachkosten und 3% für
Lohnkostensteigerung moderat angesetzt.
IV.
Die Finanzierung ist durch Haushaltsmittel bei Produkt 3401 teilweise gesichert. Hier sind 72.000 € im Ansatz enthalten. Der restliche Betrag von knapp 11.000 € ist bisher nicht gesichert.
Anlagen:
Verbraucherzentrale Kalkulation 2016 bis 2020