Betreff
Förderung der Verbraucherzentrale
Vorlage
084/15
Aktenzeichen
Fachbereich 3
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. (nachfolgend: VZ) für deren Standort Rheine in den Jahren 2016 bis einschließlich 2020 mit einer Festbetragspauschale von 82.590,00 € p. a. zu fördern.

 

2. Die Verwaltung wird angewiesen, mit der VZ einen entsprechenden Zuwendungsvertrag abzuschließen bzw. den vorhandenen zu den unter 1. genannten Konditionen zu verlängern.

 

3. Zur Herstellung klarer Kostentransparenz legt die VZ bis zum 20. April eines jeden Folgejahres eine detaillierte Kostenstellenberechnung über alle entstandenen Aufwendungen und Erträge der Beratungsstelle in Rheine vor.

 


Begründung:

 

I.

Der Finanzierungsbedarf der VZ ist bis einschließlich 2015 abgedeckt; Grund für diese früher Vorlage ist folgender:

 

Die Stadt Rheine und die VZ sind durch einen Zuwendungsvertrag verbunden, der in 2015 ausläuft.

 

Der in der Beschlussempfehlung unter 1. genannte Anteil entspricht 33% des gesamten Zuwendungsbedarfes. 50% kommen vom Land NRW; der Kreis Steinfurt trägt 17%.

 

Die VZ muss, bevor Landesmittel fließen, ausweislich der Bedingungen des Bewilligungsbescheides des Landes NRW zwingend zunächst die Co-Finanzierung sicherstellen, verstanden im konkreten Fall als die Mittel der Stadt Rheine und des Kreises Steinfurt.

 

Auszug aus dem Bewilligungsbescheid des Landes zum Wirtschaftsplan, der die Mitfinanzierung der Kommunen verbindlich formuliert:

 

„Diese Mittel (des Landes) sind (...) für die zu 50 % anteilige Finanzierung der in den Wirtschaftsplänen aufgeführten Beratungsstellen in den Kommunen einzusetzen. Voraussetzung für die anteilige Finanzierung der örtlichen Beratungsstellen ist, dass die beteiligten Sitzkommunen zu 50 % die Co-Finanzierung der örtlichen Gesamtkosten (bestehend aus Personal-, Sach- und Gemeinkosten) übernehmen und damit die Gesamtfinanzierung der örtlichen Beratungsstellen gesichert ist."

 

Daher muss die Co-Finanzierung bis spätestens zum 30. Juni 2015 herbeigeführt bzw. sichergestellt sein.

 

Üblicherweise werden mit der VZ entweder Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen, bei denen am Jahresende spitzt abgerechnet wird, oder aber - so für Rheine in der Vergangenheit geschehen - es wird ein Fünf-Jahres-Vertrag geschlossen mit einem Zuwendungsbetrag auf Basis einer Kostenkalkulation für diesen Zeitraum.

 

Vorliegend soll erneut ein Fünf-Jahres-Vertrag geschlossen werden; die - überaus transparente - Kostenkalkulation ist in der Anlage beigefügt. Dabei handelt es sich bei dem Gemeinkostenanteil um diejenigen Kosten, die pauschal an die Zentrale in Düsseldorf gezahlt werden.

 

Die Fördermittel des Landes sind mündlich zugesagt; sollte wider Erwarten das Land die Förderung einstellen, so ist hierfür eine „Notausstiegsklausel“ vorgesehen.

 

Zudem wird vertraglich abgesichert, dass

 

  • keine Überfinanzierung erfolgt und
  • Stadt und Kreis berechtigt sind, Einsichtnahme in die Kostenstellenrechnung der VZ zu nehmen und eine entsprechende Prüfung vorzunehmen

 

Der Fünf-Jahres-Zeitraum ist erforderlich, um hinsichtlich der Vertragsverhältnisse im Innenverhältnis (Mietvertrag, Arbeitsverträge) eine gewisse Kongruenz herstellen zu können.

 

Kreis, Stadt und VZ werden im ersten Quartal 2020 erneut Verhandlungen aufnehmen, um bis spätestens 30. Juni 2020 ein Ergebnis bzgl. der künftigen Vertragsvereinbarung zu erzielen.

 

 

II.

Die gute Arbeit der Verbraucherzentrale Rheine darf als bekannt unterstellt werden. Die VZ Rheine - einzige Verbraucherzentrale im Kreis ST - ist eine wichtige Anlaufstelle für Rat suchende Bürger. So wurden im Jahre 2013 (Zahlen für 2014 lagen bei Fertigung dieser Vorlage noch nicht vor) weit über 8.000 Anfragen beantwortet bzw. Beratungen durchgeführt.

 

Dabei kommen die Ratssuchenden, was eine Evaluation ergeben hat, zu 1/3 aus den anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden und zu 2/3 aus Rheine selbst, was durch die Aufteilung der Kostentragung zwischen der Stadt Rheine und dem Kreis Steinfurt (2/3 ó 1/3) abgebildet wird.

 

 

III.

Die VZ arbeitet objektiv sehr wirtschaftlich; die Gesamtkosten für 2016 bspw. liegen nur geringfügig über denen für 2015; auch die weiteren geplanten Kostensteigerungen sind mit 5% Verteuerung für die Mietaufwendungen, 1% bei den Sachkosten und 3% für Lohnkostensteigerung moderat angesetzt.

 

 

IV.

Die Finanzierung ist durch Haushaltsmittel bei Produkt 3401 teilweise gesichert. Hier sind 72.000 € im Ansatz enthalten. Der restliche Betrag von knapp 11.000 € ist bisher nicht gesichert.

 

 


Anlagen:

 

Verbraucherzentrale Kalkulation 2016 bis 2020