Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ beauftragt
die Verwaltung mit der Erstellung eines strategischen Konzeptes als Basis für
die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in räumlichen und/oder
inhaltlichen Schwerpunktbereichen.
Der Entwurf des Konzeptes ist dem Ausschuss zur Beratung
vorzulegen.
Begründung:
Anlass:
Der an das
kürzlich erweitete Naturschutzgebiet Waldhügel angrenzende
Bauleitplan
„Catenhorner Straße – Ost“ hat zu einer Debatte geführt, in welcher der NABU
sowie der Waldhügelverein auf die Bedeutung und den besonderen Wert des
Naturschutzgebietes und Naherholungsraumes Waldhügel für die Stadt Rheine hingewiesen
haben. Die Fraktionen im Rat der Stadt Rheine Bündnis90/Die Grünen und CDU
haben im Rahmen dieser Debatte in der Sitzung des STEWA am 14.01.2015 einen
gemeinsamen Antrag zur Überprüfung von zwei potenziellen Maßnahmeflächen im
Bereich des Waldhügels zum Zwecke der ökologischen Aufwertung gestellt (s.
Anlage). Die beiden Flächen wurden als zusätzliche Ausgleichsflächen für die Bauleitplanung
„Catenhorner Straße – Ost“ auch von den oben genannten Vereinen vorgeschlagen. Auf
Initiative der Verwaltung wurde in der Sitzung des STEWA am 14.01.2015
vereinbart, mit allen Beteiligten einen „Runden Tisch“ zur Klärung der gesamten
Fragestellung einzuberufen. Diese Besprechung („Runder Tisch“) hat am
02.02.2015 mit dem Waldhügelverein, dem NABU, den im Rat vertretenen Fraktionen
und der Verwaltung stattgefunden.
Aus dieser
Besprechung ist festzuhalten, dass die angeregten Aufwertungsmaßnahmen für die
beiden vorgeschlagenen Flächen im Bereich Waldhügel aus naturschutzfachlicher
Sicht durchaus begrüßt werden. Dennoch können diese Maßnahmen nicht für den
ökologischen Ausgleich im Rahmen des Bebauungsplanes „Catenhorner Straße – Ost“
eingesetzt werden, da die für diese Planung erforderliche Kompensation bereits
im Rahmen der im Bauleitplanverfahren nachgewiesenen und ortsnah am Waldhügel
umgesetzten Maßnahmen in vollem Umfang erfüllt ist. Ein zusätzlicher Ausgleich
würde eine rechtlich nicht zu begründende Überkompensation darstellen, welche dem
Vorhabenträger zusätzlich aufgebürdet werden würde.
Neben
wirtschaftlichen Erwägungen sollte eine Überkompensation auch zur Vermeidung
von Präzidenzwirkungen keine Anwendung finden.
Bei Vorschlägen
zu Ausgleichsflächen ist auch immer die eigentumsrechtliche Situatuation von
besonderer Bedeutung. Die beiden vorgeschlagenen Flächen im Bereich des
Waldhügels werden landwirtschaftlich genutzt und befinden sich nicht im Eigentum
der Stadt Rheine. Eine Nutzung zu Ausgleichszwecken setzt immer das Einverständnis
des Eigentümers voraus, welches oft nicht oder nur hochpreisig zu erzielen ist.
Gleichwohl
naturschutzfachlich erwünscht, stellt die Herausnahme von landwirtschaftlichen
Nutzflächen aus der Intensivproduktion eine stetig wachsende Hürde dar. Aus den
verschiedensten Nutzungsansprüchen (Siedlungsentwicklung, Anbau von
Energiepflanzen, Straßenbau, etc.) heraus erwächst ein Zugriff auf landwirtschaftliche
Freiflächen mit der Folge expandierender Bodenpreise.
Aus diesem
„Dilemma“ heraus wurden in der Vergangenheit Ansprüche aus der Landwirtschaft
an die Kommunen herangetragen, keine oder möglichst wenig landwirtschaftliche
Flächen für Ausgleichszwecke in Anspruch zu nehmen.
Ein Ansatz, um
diesem Anspruch der Landwirtschaft Rechnung zu tragen ist die sogenannte
produktionsintegrierte Kompensation (PIK). PIK-Maßnahmen (z.B. Lerchenfenster,
Blühstreifen) können von den Landwirten überwiegend zur Kompensation
betriebseigener Eingriffe eingesetzt werden. Eine Schwierigkeit liegt in der dauerhaften
Sicherung derartiger Maßnahmen, so dass Seitens der Stadt Rheine für die
Kompensation von Eingriffen durch die Bauleitplanung bislang keine
KIP-Maßnahmen geplant wurden.
Die Umsetzung
der Eingriffsregelung wurde in der Vergangenheit durch die Stadt Rheine derart
gehandhabt, dass über das ganze Stadtgebiet an geeigneten Standorten Flächen
erworben oder vertraglich gesichert und darauf entsprechende Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen durchgeführt wurden. Bei den Maßnahmen hat es sich überwiegend
um Aufforstungen, teilweise auch um die Extensivierung von Grünland gehandelt.
Eine räumliche oder inhaltliche Schwerpunktbildung war bislang nicht gegeben.
Flächen wurden dort gesichert, wo dies zu verträglichen Konditionen möglich war
und die Flächen für Maßnahmen geeignet waren.
2002 wurde das
Büro Brandenfels, Münster mit der Erstellung eines Kompensationskonzeptes, auch
als Ausgleichsflächenpool bezeichnet, beauftragt. Im Ergebnis wurden vier
räumliche Schwerpunktbereiche (Hemelter Bach, Heine, Darbrook Mulde und
Wambach-Niederung) identifiziert und parzellengenau Zielbiotope formuliert. Für
eine Umsetzung mangelte es allerdings in erster Linie an der Verfügbarkeit der
Flächen.
Lösungsansatz:
Vor diesem
Hintergrund wurde von den Beteiligten in der Besprechung am 02.02.2015 der
Lösungsansatz für sinnvoll erachtet, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zukünftig
in räumlichen und/oder inhaltlichen Schwerpunktbereichen zu realisieren.
Hierdurch könnte den unterschiedlichen Ansprüchen, wie z. B. den Entwicklungszielen
der NSG-Waldhügel-Aktiven, der Landwirtschaft oder der knappen Ressource Boden
im Allgemeinen, Rechnung getragen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings
die Erarbeitung eines entsprechenden strategischen Konzeptes, für das die
räumlichen und inhaltlichen Schwerpunktbereiche im Rahmen der gesamtstädtischen
Betrachtung herausgearbeitet werden müssen. Neben der naturschutzfachlichen
Weiterentwicklung des NGS Waldhügel, inkl. Umfeld könnten weitere räumliche
oder inhaltliche Schwerpunktbereiche bzw. Maßnahmenfelder in die Überprüfung
einbezogen werden:
Raumbezogene Schwerpunktbereiche,
z. B.: |
¡ Weiterentwicklung
des NSG Waldhügel, inkl. Umfeld ¡ Weiterentwicklung des FFH-Gebietes/NSG
Emsaue |
|
Themenbezogene Schwerpunktbereiche,
z. B.: |
¡ Maßnahmen an
Gewässern nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)* ¡ Entsiegelungsmaßnahmen ¡ Anreicherung
mit gliedernden und belebenden Elementen/Anpflanzung von Bäumen bzw. Hecken
auf Wegeseitenrändern oder ungenutzten Wegen, „100 Bäume für Rodde/Catenhorn“ - |
|
* Maßnahmen nach
der WRRL sind besonders geeignet, im Rahmen der Eingriffsregelung umgesetzt zu
werden. Zumindest die prioritär umzusetzenden Gewässermaßnahmen betreffen
oftmals den Gewässerlauf selbst und bedürfen oft keiner weiteren
Flächenverfügbarkeit. Maßnahmen am Gewässer werden i. d. R. zu 70-80 % mit
Landesmitteln gefördert. Eine Anrechnung als Ausgleichsmaßnahme bzw. Einstellung
in das Ökokonto erfolgt entsprechend des städtischen Eigenanteils. Die Anrechnung
im Rahmen der Eingriffsregelung ermöglicht somit eine Refinanierung der
eingesetzten städtischen Mittel.
Fazit:
In einer
gesamtstädtischen Betrachtung sollten unter Beteiligung der zuständigen
Fachbehörden, der
Biologischen Station und des NABU die zukünftigen
räumlichen und
inhaltlichen Schwerpunktbereiche für die Durchführung
von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen identifiziert werden. Das als Ergebnis erstellte strategische Konzept sollte dem Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ zur Beratung vorgelegt werden. Im Rahmen der politischen Beratung kann eine Priorisierung unter den räumlichen und/oder inhaltlichen Schwerpunktbereichen vorgenommen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und CDU vom 14.01.2015