Betreff
Arbeitsprogramm Stadtplanung 2015 (PB 5.1)
Vorlage
086/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ stimmt den Ausführungen und der zeitlichen Perspektive der Projekt- und Arbeitsplanung des PB 5.1 Stadtplanung für 2015 zu.


Begründung:

 

Im Bereich der Stadtplanung werden zwei wichtige Säulen für die Entwicklung der Stadt Rheine bearbeitet: Stadtentwicklung und Bauleitplanung. Die Instrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Sie sind Grundlage für viele bauliche Investitionen, da mit ihnen die notwendigen Baurechte geschaffen werden. Instrumente der Stadtentwicklung sind z.B. Rahmenpläne oder Integrierte Handlungskonzepte. Hierdurch wird es u.a. möglich, strategische Ziele zu entwickeln, neue Lösungsansätze aufzuzeigen und private sowie öffentliche Investitionen zusammenzuführen.

 

Um der Dynamik der Siedlungsentwicklung begegnen zu können, benötigen Investitionen Planungssicherheit, die in Form von Zusagen gegeben werden kann. Neue private oder öffentliche Planungs- und Investitionsideen und akut auftretende Handlungsbedarfe im Rahmen von städtebaulichen Planungen müssen frühzeitig mit einer realistischen Zeitperspektive versehen werden können, die aus einer Projekt- und Arbeitsplanung abgeleitet werden muss.

Die anliegende Projekt- und Arbeitsplanung berücksichtigt, dass die finanziellen und personellen Ressourcen der Stadtverwaltung, hier des PB Stadtplanung, begrenzt sind und stetig enger werden. Beispielhaft sei aufgezeigt, dass sich die MitarbeiterInnenzahl im Bereich Stadtplanung seit 2007 von 13 auf 10 reduziert hat, obgleich im PB Stadtplanung sehr umfangreiche und personalintensive Projekte (z.B. Soziale Stadt Dorenkamp, Militärische Konversionsflächen, Rahmenplan Innenstadt) dauerhaft bearbeitet werden.

 

In der beiliegenden Projektübersicht sind nur die Projekte und Verfahren aufgeführt, die im Jahr 2015 ein für sich definierbares Arbeitsfeld ergeben. Daueraufgaben und laufende planerische Tätigkeiten sind nicht dargestellt, werden aber in der separaten Dokumentation der Arbeitsplanung des gesamten Fachbereiches Planen und Bauen eingestellt.

 

Zudem sind die Projekte und Verfahren mit internen Prioritäten versehen. Hierdurch soll ausgedrückt werden, wo aus fachlicher Perspektive oder aufgrund der Beschlusslage zeitliche Verzögerungen kaum verträglich sind. Stadtplanerische Prozesse hängen immer in starkem Maße von Zuarbeiten und Stellungnahmen Dritter ab. Weiterhin müssen Zeitpläne in Planungsverfahren immer wieder an neue Erkenntnisse oder an notwendige Verfahrensschleifen angepasst werden. Auch ist zu beachten, dass sich aufgrund von neuen dringlichen planerischen Themenstellungen andere Prioritäten bei den Projekten ergeben können. In diesem Sinne ist die beiliegende Projektplanung nur eine Momentaufnahme.

 

 


Anlagen:

 

Projekt- und Arbeitsplanung 2015 des PB 5.1 Stadtplanung