Betreff
Ausbau Schoppenkamp "Stichstraße" (53014-142) - Offenlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 117A, Kennwort: " Auf dem Schloss - Teil A" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
087/15
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR / Neues Rathaus.

 

 


Begründung:

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan:

  

Der Stichweg Schoppenkamp liegt in Mesum, innerhalb der Grenzen des rechts­kräftigen Bebauungsplanes Nr. 117A, Kennwort „Auf dem Schloss – Teil “. Die Eisenbahnlinie Hamm-Emden befindet sich etwa 100m westlich.

Der bestehende Hauptzug des Schoppenkamp beginnt an der Mesumer Straße (K66) und endet an der Ringstraße. Er ist für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Der neu zu bauende Stichweg zweigt in östliche Richtung vom Hauptzug Schoppenkamp ab. Er wird aufgrund seiner Sackgassenlage als reine Wohnstraße eingestuft.

 

Inzwischen sind die vorhandenen Grundstücksparzellen dort größtenteils bebaut, so dass die Straße einem endgültigen Ausbau zugeführt wer­den kann.

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

Der Stichweg Schoppenkamp ist aufgrund seiner Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Er übernimmt eine Erschließungsfunktion und dient dem Parken und der Aufenthaltsfunktion. Daher soll der Stichweg als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip ausgebaut werden.

 

3.    Notwendige Breiten:

 

Schoppenkamp Stichweg (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 6,00 m innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle vorgesehen. Im Wendehammer beträgt die Breite 20,00 m und die Tiefe 6,00 m.

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m.

Aufgrund der geringen Fläche im Wendehammer, ist hier ein einzügiger Wendevorgang für Kfz nicht möglich.

Weiterhin ist - bei Einhaltung der ausgewiesenen Stellplatzbereiche - die Befahrung durch ein Müllfahrzeug / Feuerwehrfahrzeug gesichert.

 

Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.

Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.

       

4.    Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regenwasserkanal.

 

5.    Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m einge­plant.

 

6.    Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

7.    Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Bei dem Ausbau der Stichstraße Schoppenkamp handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).  

       

8.    Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens - voraussichtlich im Frühjahr / Sommer 2015.

 


Anlagen:

 

1. Lageplan, Maßstab 1: -