Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des
Bauausschusses:
Zu I:
Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Beschlussvorschläge siehe
Begründung
Zu II:
Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße“ von Gronauer Straße bis Offlumer Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/ Thieberg“:
A.
Schwedenstraße
von Gronauer bis Offlumer Straße
Es ist ein Ausbau als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip vorgesehen.
a) Fahrbahn
è Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,0 m
è In Bereichen von Einengungen:
Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 4,0 m
b) Parken
è Pflasterung von Pkw-Parkstreifen in anthrazitfarbenem Pflaster mit Unterbau in Längsaufstellung mit einer Breite von 2,0 m
c)
Begrünung
è Anlegen von Grünbeeten z. T. mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung als Fahrbahneinengung und im Seitenraum
d) Gehweg
è Pflasterung von plattierten Gehwegen in 2,0 m Breite
e) Zufahrten/
Einmündungen
è Pflasterung in den Seitenbereichen der Einmündungen und der Zufahrten zu den privaten Grundstücken in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau
f)
Entwässerung
è Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne
è Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation
g) Straßenbeleuchtung
è Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Beschluss des
Rates:
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Schwedenstraße“ von Gronauer Straße bis Offlumer Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/ Thieberg“:
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der „Schwedenstraße von Gronauer Straße bis Offlumer
Straße“
vom ____________
Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV.NRW S.208), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ____________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße“ im o.g. Bereich erlassen:
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und
Herstellungsmerkmale aufweisen:
A.
Schwedenstraße
von Gronauer Straße bis Offlumer Straße
Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau
2. Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau
3. Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung
4. Plattierte Gehwege mit Unterbau
5. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
6. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu
den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der „Schwedenstraße“ fand in der Zeit vom 29. Januar bis zum 18. Februar 2015 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine AöR/ Neues Rathaus statt.
Während der Offenlage haben einige Anlieger Einsicht in die Planunterlagen genommen und es ging ein Änderungswunsch ein.
1) Eingabe zur Einmündung des Stichweges
Schwedenstr. 29-49 (Anlage 1)
Abwägung:
Die von den Anliegern geäußerten Bedenken, dass auf der „Schwedenstraße“ bei Umsetzung des offengelegten Planes zu hohe Geschwindigkeiten gefahren werden, können seitens der Verwaltung nur bedingt nachvollzogen werden.
Im offengelegten Plan sind bereits Fahrbahneinengungen vorgesehen. Auch Verschwenkungen der Fahrbahn, die ebenfalls eingeplant sind, führen zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit, da sie vom Fahrzeugführer eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordern. Auch die Anordnung von Bäumen, die den Verkehrsteilnehmern als vertikale Elemente im Straßenraum die räumliche Begrenzung der Fahrfläche verdeutlichen und somit auch zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen, hat im Offenlageplan bereits Anwendung gefunden.
Eine weitere Einengung im unmittelbaren Bereich der Einmündung zum Stichweg von Süden kommend kann aus Verkehrssicherheits- und fahrtechnischen Gründen weder an der östlichen noch an der westlichen Fahrbahnseite vorgesehen werden. Die Ein- und Ausfahrradien der Bemessungsfahrzeuge erlauben hier keine weiteren Einengungen.
Ein Materialwechsel wie in der Eingabe vorgeschlagen, wird seitens der Planer an dieser Stelle nicht für sinnvoll erachtet, da dieser an dieser Stelle die Gefährdung erhöhen und nicht vermindern würde. Verkehrsteilnehmer, die aus dem Stichweg heraus kommen, sind dem Hauptzug der Schwedenstraße untergeordnet. Würde im Hauptzug das Material hier das gleiche sein wie im Stichweg würde das gerade bei den schwächsten Verkehrsteilnehmern, den Kindern, zu Verunsicherung und Missachtung der Vorfahrt führen. Um diesem Risiko vorzubeugen wird empfohlen, die in der Offenlage vorgesehene Asphaltbauweise auch im Einmündungsbereich zum Stichweg beizubehalten.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt, die Fahrbahn der Schwedenstraße im Bereich Gronauer Straße bis Offlumer Straße durchgehend in Asphaltbauweise herzustellen.
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Die an die Straße, die im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/ Thieberg“ liegt, angrenzenden Grundstücke sind bebaut.
Der Ausbau der „Schwedenstraße“ im Bereich Gronauer
bis Offlumer Straße ist für das Investitionsprogramm 2015 vorgesehen. Es handelt sich um den 3. Bauabschnitt der
Erschließungsanlage „Schwedenstraße / Offlumer Straße (von Wettringer Straße
bis Oberstraße)“.
Die Planung sieht gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan einen Ausbau als Tempo-30-Zone mit asphaltierter Fahrbahn im Trennungsprinzip vor.
In einigen Bereichen sind Parkstreifen angeordnet. Daran anschließend und im Bereich ohne Parkstreifen direkt neben der Fahrbahn sind Gehwege geplant.
Die Parkstände erhalten eine anthrazitfarbene und die Gehwege eine graue Pflasterung.
Der Belag, die Breiten und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.
Zu III:
Satzung über die Herstellungsmerkmale
Da die Ausbaustandards der „Schwedenstraße“ im betroffenen Bereich von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.
Anlagen:
Anlage 1: Eingabe eines Anliegers
Anlage 2: Lageplan