Betreff
Ausbau Schwedenstraße von Gronauer bis Offlumer Straße ( 53014-01662) I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
091/15
Aktenzeichen
-TBR-Str./ meyo-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bauausschusses:

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

Zu II:     Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße“ von Gronauer Straße bis Offlumer Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/ Thieberg“:

 

A.       Schwedenstraße von Gronauer bis Offlumer Straße

 

Es ist ein Ausbau als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip vorgesehen.

 

a)  Fahrbahn

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,0 m

è     In Bereichen von Einengungen:

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 4,0 m

 

b)  Parken

è     Pflasterung von Pkw-Parkstreifen in anthrazitfarbenem Pflaster mit Unterbau in Längsaufstellung mit einer Breite von 2,0 m

 

c)   Begrünung

è     Anlegen von Grünbeeten z. T. mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung als Fahrbahneinengung und im Seitenraum

 

d)   Gehweg

è     Pflasterung von plattierten Gehwegen in 2,0 m Breite

 

e)  Zufahrten/ Einmündungen

è     Pflasterung in den Seitenbereichen der Einmündungen und der Zufahrten zu den privaten Grund­stücken in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

f)    Entwässerung

è     Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

è     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

g)  Straßenbeleuchtung

è     Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Beschluss des Rates:

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Schwedenstraße“ von Gronauer Straße bis Offlumer Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/ Thieberg“:

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale

für den Ausbau der „Schwedenstraße von Gronauer Straße bis Offlumer Straße“

vom ____________

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV.NRW S.208), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ____________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße“ im o.g. Bereich erlassen:

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweisen:

 

A.       Schwedenstraße von Gronauer Straße bis Offlumer Straße

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

2.        Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

3.        Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

4.        Plattierte Gehwege mit Unterbau

 

5.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 


Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der „Schwedenstraße“  fand in der Zeit vom 29. Januar bis zum 18. Februar 2015 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine AöR/ Neues Rathaus statt.

Während der Offenlage haben einige Anlieger Einsicht in die Planunterlagen genommen und es ging ein Änderungswunsch ein.

 

 

1) Eingabe zur Einmündung des Stichweges Schwedenstr. 29-49 (Anlage 1)

 

Abwägung:

Die von den Anliegern geäußerten Bedenken, dass auf der „Schwedenstraße“ bei Um­setzung des offengelegten Planes zu hohe Geschwindigkeiten gefahren werden, können seitens der Verwaltung nur bedingt nachvollzogen werden.

 

Im offengelegten Plan sind bereits Fahrbahneinengungen vorgesehen. Auch Verschwenkungen der Fahrbahn, die ebenfalls eingeplant sind, führen zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit, da sie vom Fahrzeugführer eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordern. Auch die Anordnung von Bäumen, die den Verkehrsteilnehmern als vertikale Elemente im Straßenraum die räumliche Begrenzung der Fahrfläche verdeutlichen und somit auch zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen, hat im Offenlageplan bereits Anwendung gefunden.

 

Eine weitere Einengung im unmittelbaren Bereich der Einmündung zum Stichweg von Süden kommend kann aus Verkehrssicherheits- und fahrtechnischen Gründen weder an der östlichen noch an der westlichen Fahrbahnseite vorgesehen werden. Die Ein- und Ausfahrradien der Bemessungsfahrzeuge erlauben hier keine weiteren Einengungen.

 

Ein Materialwechsel wie in der Eingabe vorgeschlagen, wird seitens der Planer an dieser Stelle nicht für sinnvoll erachtet, da dieser an dieser Stelle die Gefährdung erhöhen und nicht vermindern würde. Verkehrsteilnehmer, die aus dem Stichweg heraus kommen, sind dem Hauptzug der Schwedenstraße untergeordnet. Würde im Hauptzug das Material hier das gleiche sein wie im Stichweg würde das gerade bei den schwächsten Verkehrsteilnehmern, den Kindern, zu Verunsicherung und Missachtung der Vorfahrt führen. Um diesem Risiko vorzubeugen wird empfohlen, die in der Offenlage vorgesehene Asphaltbauweise auch im Einmündungsbereich zum Stichweg beizubehalten.

 

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Fahrbahn der Schwedenstraße im Bereich Gronauer Straße bis Offlumer Straße durchgehend in Asphaltbauweise herzustellen.

 

 

Zu II:          Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Die an die Straße, die im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/ Thieberg“ liegt,  angrenzenden Grundstücke sind bebaut.

 

Der Ausbau der „Schwedenstraße“ im Bereich Gronauer bis Offlumer Straße ist für das Investitionsprogramm 2015 vorgesehen. Es handelt sich um den 3. Bauabschnitt der Erschließungsanlage „Schwedenstraße / Offlumer Straße (von Wettringer Straße bis Oberstraße)“.

 

Die Planung sieht gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan einen Ausbau als Tempo-30-Zone mit asphaltierter Fahrbahn im Trennungsprinzip vor.

In einigen Bereichen sind Parkstreifen angeordnet. Daran anschließend und im Bereich ohne Parkstreifen direkt neben der Fahrbahn sind Gehwege geplant.

Die Parkstände erhalten eine anthrazitfarbene und die Gehwege eine graue Pflasterung.

 

Der Belag, die Breiten und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.

 

 

Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaustandards der „Schwedenstraße“ im betroffenen Bereich von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.


Anlagen:

 

Anlage 1: Eingabe eines Anliegers

Anlage 2: Lageplan