Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt, den Antrag der Schützengemeinschaft
Rheine auf Gewährung einer Zuwendung für die Instandsetzung der Heizungsanlage
im Vereinsgebäude an der Surenburgstraße in Rheine abzulehnen.
Begründung:
Die Schützengemeinschaft Rheine e.V. als Dachorganisation
von insgesamt 29 Rheiner Schützenvereinen hat erstmalig mit Schreiben vom
05.09.2013 auf Probleme mit der Heizungsanlage sowie der
Kleinkaliber-Schießanlage aufmerksam gemacht und beim
Bei einem Ortstermin am 21.10.2013 mit Vertretern der Schützengemeinschaft
wurde festgestellt, dass die Gasheizung defekt und die Kleinkaliberschießanlage
(eine Metallröhre von ca. 50 m Länge) stark abgesackt ist.
In diesem Zusammenhang wurden auch die Voraussetzungen erörtert, die für eine Zuschussgewährung nach den Sportförderrichtlinien erforderlich sind; festgestellt wurde, dass die Schützengemeinschaft zu diesem Zeitpunkt nicht alle Fördervoraussetzungen erfüllte; so wurde z.B. der geforderte Mindestbeitrag je Mitglied/Verein unterschritten.
Wegen der anstehenden Herbst-/Winterzeit wurde vereinbart,
dennoch kurzfristig einen Zuschussantrag für die Reparatur der Heizungsanlage
zu stellen, um größere Schäden am Gebäude zu vermeiden.
Beabsichtigt war, im Wege einer Ausnahmegenehmigung eine Förderung in der Sitzung
des Sportausschusses am 04.12.2013 zu erwirken.
Der vorgenannte Förderantrag wurde am 30.10.2013 eingereicht, der noch fehlende Kostenvoranschlag ist der Verwaltung am 07.11.2013 zugegangen.
Der Sportausschuss hat zu der entsprechend gefertigten Vorlage (425/13) in seiner Sitzung am 04.12.2013 unter TOP 6 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Sportausschuss vertagt die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt, bis von der Schützengemeinschaft Rheine e.V.
- nachgewiesen wird, dass alle notwendigen Eingangsvoraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind (hierzu gehören die Mitgliedschaft im SSV bzw. zumindest der eingereichte Antrag sowie die Anhebung der Mitgliedsbeiträge auf das Mindestmaß gemäß Sportförderrichtlinien) und
- ein tragfähiges Finanzierungskonzept für den Betrieb der Gebäude vom Verein vorgelegt wird.“
Hierüber wurde der Verein mit Schreiben vom 11.12.2013 informiert und gleichzeitig gebeten, die gewünschten Informationen bzw. Nachweise bis Anfang Februar 2014 zu übersenden, um in der Sportausschusssitzung am 19.03.2014 eine Entscheidung herbeizuführen.
Die Angelegenheit wurde zusätzlich in einem anschließenden Telefonat mit dem Schriftführer des Vereins besprochen.
Auf telefonische Nachfrage zum Sachstand beim 2.
Vorsitzenden, Herrn Euler, am 11.02.2014 hat dieser darüber informiert, dass
eine Mitgliederversammlung im Januar 2014 stattgefunden habe, das Thema
Anpassung der Mitgliedsbeiträge jedoch nicht auf der Tagesordnung gewesen sei.
Die Angelegenheit werde in der turnusmäßigen Vorstandssitzung am 12.02.2014
erörtert, über das Ergebnis werde er unverzüglich berichten.
In seinem Rückruf am 12.02.2014 teilte Herr Euler mit, dass sich die Schützengemeinschaft
derzeit nicht in der Lage sehe, die geforderten Fördervoraussetzungen zu
erfüllen und bat um Verschiebung des Antrages in das Jahr 2015.
Aktuell habe man die alten Gas-Einzelöfen im Gebäude wieder in Betrieb genommen.
In einem Telefonat mit dem Vereinsvorsitzenden, Herrn
Möller, am 18.02.2015, ergab sich, dass eine Beitragsanpassung/-erhöhung auch
zum Jahr 2015 nicht erfolgt ist.
Aus diesem Grund ist eine Zuschussgewährung bereits aus formalen Gründen nicht
möglich. Eine Zuwendung für die Erneuerung der Heizungsanlage kann nicht gewährt
werden.
Mit Herrn Möller wurde vereinbart, das Thema „Reparatur der Schießröhre“ neu aufzugreifen,
sobald die Fördervoraussetzungen von der Schützengemeinschaft erfüllt werden.